Hallo an Alle!
Hier eine Frage an Euch, die ich bisher nicht lösen konnte:
Eine schwerbehinderte Frau arbeitet als Hilfskraft in der hauswirtschaftlichen Abteilung eines Heimes für behinderte Menschen (Vollzeit,Tarifvertrag angelehnt an öffentlichem Dienst)). Ihr Dienstplan sieht vor, dass sie im Wechsel auch Sonntags Dienst macht und dafür in der Woche dann einen freien Tag bekommt. Nun hat sie 2 Wochen Urlaub
beantragt, der an einem Montag nach ihrem regulären freien Sonntag beginnt. Davon ausgehend, dass die Regelmäßigkeit(alle 2 Wochen Sonntags-Dienst) ihres Sonntagdienstes bestehen bleibt, war sie der Meinung, dass sie nach Urlaubsende also wieder einen freien Sonntag hat. Dem ist nun nicht so, da sie lt. Dienstplan an dem Sonntag nach ihrem Urlaub arbeiten soll. Ist das so rechtens?????
Schon jetzt Danke für Eure Einschätzungen.
Gruß von GräfinR
freies Wochenende vor und nach Urlaub?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wurde bis einschließlich Sonntag Urlaub beantragt?
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nein, weil ja davon ausgegangen wurde, dass es ein freier Sonntag ist..... Frei, Dienst, Frei.....
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Für den Sonntag kann man doch gar keinen Urlaub beantragen, wenn ich das BurlG richtig verstehe.
Der Urlaub soll hier für 2 volle Wochen beantragt werden, dies schließt auch den Sonntag der 2. Woche ein.
Allerdings muss der Urlaubsantrag dies durch datumsmäßige Benennung des ersten bis letzten Urlaubstages (Montag der 1. Woche bis Sonntag der 2. Urlaubswoche) auch unmißverständlich zum Ausdruck bringen!
Völlig unerheblich ist zunächst, wieviele Urlaubstage hierfür berechnet werden müssen, je nachdem ob 5- oder 6-Tage-Woche gilt oder ggf. Feiertage darin enthalten sind.
Hat die AN aber nur bis Freitag der 2. Woche Urlaub beantragt, kann der AG sie auch am Sonntag wieder zum Dienst einteilen.
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