ich kenne mich leider nicht gut genug aus um mir meine fragen selbst zu beantworten. im netz zum arbeitsrecht finde ich leider auch nichts genaues.
ich habe mehrere probleme auf der arbeit.
wir bekommen immer donnerstags den dienstplan für die nächste woche. dort werden die dienste in ca 3 schichten vergeben,
früh mittel spät also rund um die uhr. ca 8,5 bis 9 std arbeitszeit am tag. 1 woche : mo - fr plandienst die ganze woche durchgehend dann den früh mittel oder spätdienst am wochenende immer verfügung als lückenfüller da am wochenende bekanntlich manche kollegen fehlen. 2 woche: verfügung von mo - so als lückenfüller. 3 woche: plandienst von mo - fr, wochenende wieder verfügung.
manche kollegen sagen das wär nicht zulässig mehr verfügungsdienste zu machen als plandienste, es müssen immer mind. 50% plandienste pro turnus vorhanden sein. ich arbeite im 6/2 turnus. also 3 wochen verfügung 3 wochen plandient und jedes wochenende verfügung
stimmt das ?
desweiteren achtet unser arbeitgeber ganz genau auf den übergang von 10 std pro schicht. das bedeutet mo arbeitsbeginn um 5 uhr morgens bis 15 uhr,nächsten tag 13 uhr bis 21 uhr. dann 19 bis 04 uhr etc gibt es da keine regelung? körperlich geht man mit solchen diensten kaputt wenn ich verfügung habe.
ist sowas ok ?
und heute kam die krönung.
ich habe diese woche verfügung, ich wurde da eingeteilt in dienste wo ein kollege krank, im urlaub oder anderweitig beschäftig ist. dieser plan hing am donnerstag aus.
ich hätte einen frühdienst gehabt.
heute im büro teilte mein chef mir mit das ich morgen nun einen spätdienst habe da noch weiter kollegen krank geworden sind.
mein problem ist nun da ich gewagt habe von freizeit zu träumen mit meiner freundin eine veranstaltung zu besuchen im abendbereich und habe dafür eintrittskarten im vorraus gekauft.
mein chef sagt nur pech gehabt aus betrieblicher notlage geht es nicht anders ich müsse den dienst machen er könne mir alle 24 std einen neuen dienst geben ob verfügung oder plandienst die notlage hebelt alles aus ( wo bitte kann ich als arbeitnehmer entnehmen das eine betriebliche notlage vorliegt?). ich solle meine eintrittskarten anderweitig verkaufen um nicht ganz soviel verlust daran zu machen.
hier in den foren les ich immer 4 tage sollte die änderung feststehen, oder kann auch in ausnahmen kürzer erfolgen...
welche rechte hab ich eigendlich noch in dieser arbeitswelt als arbeitnehmer?
ich weiss nur das mein chef früher von der verdi geschult worden ist für die verdi arbeitsrecht unterrichtet hat. und nun ist er arbeitgeber und nutzt jegliche grauzone zu 100% aus, ich hoffe nur das er mal den bogen überspannt.
wenn jemand meint er könne mir helfen, bitte ich um antwort am besten noch mit gesetzesauszügen oder § wo ich es zur not nachschlagen kann.
mein betriebsrat ist leider nicht in der lage mir zu helfen oder möchte es nicht da sonst vieleicht arbeitsplätze wegfallen können. da unser betrieb dann nicht mehr wirtschaftlich arbeiten kann ohne leibeigene.
frage zum dienstplan allgemein
25. September 2007
Thema abonnieren
Frage vom 25. September 2007 | 21:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
frage zum dienstplan allgemein
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#1
Antwort vom 26. September 2007 | 08:47
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... deine darstellung klingt sehr danach, dass einer sich das mal ganz genau anschaut - mit allgemeinen infos wird es da nicht getan sein. da muss man die dienstpläne über ganze zeiträume genau prüfen und auch die arbeitsverträge sehen.
allein schon dieses thema 'verfügungszeit' ist offenbar mit haken und ösen gespickt - pi mal daumen geht da nichts mit ratschlägen.
was hindert dich, deinerseits bei verdi rat zu suchen??
-- Editiert von blaubär49 am 26.09.2007 08:49:28
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