Feiertagsarbeit - An Feiertagen Urlaub nehmen?

23. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
siegi61
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertagsarbeit - An Feiertagen Urlaub nehmen?

Ich brauch dringend Rat.Ich arbeite in einem Asiaimbiss von Sonntag bis Freitag in 2 schichten.Habe allso immer nur Samstags frei.Bekomm 24 tage Urlaub im Jahr und immer gleichen Lohn.Habe bisher auch immer an Feiertagen gearbeitet ohne dafür mehr Geld oder frei zubekommen.
Wie is das denn muss ich da an Feiertagen wenn ich freihaben möchte urlaub nehmen?????????
Oder wenn der Chef imbiss wegen Kammerjäger zumachtr muss ich da urlaub nehmen??
Oder jetzt zu Weihnachten muss ich wenn ich am 24.12 ,25.12, und 26.12 frei haben möchte urlaub nehmen???????????
bitte bitte helft mir??
besten dank siegi61

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Was steht im Arbeitsvertrag, bzw. gilt hier einen Tarifvertrag ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bärchi72
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

bei Imbiss zu wegen Kammerjäger, muss Chef den Lohn weiter zahlen, wirtschaftliches oder technisches Verschulden ist nämlich allein sein Problem!
24 Urlaubstage erscheinen mir nach deiner Schilderung doch deutlich zu wenig.
Sollten im Arbeitsvertrag Sonn- und Feiertage eindeutig als Arbeitstage beschrieben sein, wirst du um frei haben zu wollen, Urlaub nehmen müssen...Leider!
Noch ein Tip! Denk mal über die Verhältnismäßigkeit nach!
Lohnt es sich, für das, was am Monatsende übrig bleibt, soviel zu arbeiten?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

24 Urlaubstage entsprechen der gesetzlichen Regelung. Man hat, wenn nicht anders vertraglich oder tarifvertraglich vereinbart, 4 Wochen im Jahr frei.

Sonn- und Feiertage sind keine regulären Arbeitstage, das kann kein Arbeitsvertrag ändern, das ist Gesetz!!!

Ach ja, Weihnachten sieht so aus: 24=Arbeitstag, 25 und 26 sind Feiertage.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Da möchte ich hamburgerin01 widersprechen.

Nach § 12 Nr. 2 ArbZG ist es zulässig, im Rahmen einer Dienstvereinbarung zu vereinbaren, dass es für Arbeiten an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, keinen Ersatzruhetag gibt. Wenn so etwas vereinbart wurde, dann muss man für einen Feiertag wohl auch Urlaub nehmen.
So etwas muss aber ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sein.

Aber auch für Arbeitsverträge im Gastronomiebereich gilt nach § 12 Nr. 1 ArbZG , dass mindestens 10 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein müssen. Es ist also nicht zulässig, grundsätzlich von So-Fr zu arbeiten. Es muss auch hin und wieder mal der Sonntag frei sein und zwar nicht nur während des Urlaubs.

In diesem Jahr fällt der 24.12. übrigens auf einen Sonntag und ist daher aus diesem Grund kein normaler Arbeitstag. In anderen Jahren gilt aber, dass der 24.12. gesetzlich ein normaler Arbeitstag ist.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hallo hh,
in §12 ArbZG steht ausdrücklich:

Abweichende Regelungen
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,....

Ich nehme nicht an, dass dem Arbeitsverhältnis von Siegi in einem Asiaimbiss ein Tarifvertrag zugrunde liegt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

@hamburgerin01
Sorry, Du hast natürlich Recht

:bang:

Ich habe diese Vorschrift wohl etwas oberflächlich durchgelesen.

Dann gilt allerdings, dass dem Fragesteller für die Arbeit an einem Feiertag ein Ersatzruhetag gewährt werden muss.

Es ist nicht so, dass er an einem Feiertag automatisch frei hat.

Wenn jedoch für Arbeit an einem Feiertag ein ersatzruhetag gewährt werden muss, dann ist es natürlich Quatsch, Urlaub nehmen zu müssen, wenn man den Feiertag gerne frei haben möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Wenn Du am Feiertag/Sonntag frei haben möchtest, dafür wie oben geschildert auch keinen Urlaub nehmen muß, gibt es denn jemanden der für Dich arbeiten/einspringen kann?
Wieviel Mitarbeiter gibt es in einem Imbiss?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ob es eine Vertretung gibt, ist alleine das Problem des Arbeitgebers. Der hat sich darum zu kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
siegi61
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal vielen Dank für eure antworten.
Erstmal zu Bärchi72 das kann ich so nich sagen ob es sich lohnt für wenig geld t´zu arbeiten.Ich wohne bei meinem Freund und will nich Um hartz 4 betteln.
Und hier im Osten is der lohn eh nich soo hoch.
mfg siegi61

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
siegi61
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Viellen Dank für eure antworten.allso es is so im Arbeitvertrag steht nur 40 stunden wöchentlich nich von sonntag bis freitag.Das wurde mir nur mündlich gesagt.Ich habe das ganze jahr schon an Feiertagen gearbeitet ohne frei zu bekommen.Es gibt eine aushilfe ein vietnamesenmädel ,sie arbeitet immer am samstag wenn ich und meine Kollegin in der anderen schicht auch ein vietnamesenmädel frei haben.Allso wir sind nur 2 mitarbeiterinnen und der koch.
mfg siegi61

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