mein schichtführer sagte, wenn "wir" am feiertage arbeiten, werden 100& bezahlt aber als netto. z.b. 10€ pro stunde durch 100& macht es 20€. die 10 euro werden als brutto bezahlt und die restliche 10 euro netto da es feiertage freiwillig sein soll. stimmt das ganze? oder werden alles als brutto bezahlt? danke...
-----------------
""
feiertag?
11. Juni 2012
Thema abonnieren
Frage vom 11. Juni 2012 | 06:04
Von
Status: Schüler (187 Beiträge, 3x hilfreich)
feiertag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Juni 2012 | 08:14
Von
Status: Weiser (17356 Beiträge, 6464x hilfreich)
Die Rechnung verstehe ich nicht.
Stutzig werde ich aber, wenn Feiertagsarbeit mit *freiwillig* kombiniert wird und dann noch von einem Nettoanteil des Lohns die Rede ist - das klingt sehr danach, dass da was schwarz läuft.
In Tarifverträgen findet sich oft die Regelung, dass an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag gezahlt wird, z.B. 35 % mit Zeitausgleich oder 135% ohne.
-----------------
""
#2
Antwort vom 11. Juni 2012 | 10:14
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Feiertagszuschläge sind in einem bestimmten Rahmen steuerfrei, werden somit brutto für netto ausgezahlt.
Mehr dazu:
http://www.lohn-info.de/zuschlag.html#sfn
Ich bin mir nur nicht sicher mit den Sozialabgaben...
-- Editiert hamburgerin01 am 11.06.2012 10:16
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. Juni 2012 | 12:26
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Ich bin mir nur nicht sicher mit den Sozialabgaben...
Da gilt das selbe.
Und jetzt?
Schon
266.694
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten