guten tag,
ich stöbere nun schon seit einigen tage durchs netz und finde keine passende antwort. bevor ich meinen arbeitgeber kontaktiere wollte ich mich zumindest etwas schlau machen...
ich bin im öffentlichen dienst. die elternzeit meines zweiten kindes endet am 1.5.2010. allerdings wurde sie mir gewährt vom 3. geburtstag meines ersten kindes im august 2007. also keine vollen drei jahre. nun wüsste ich gerne, ob ich die restlichen monate hinten dran hängen könnte.
dazu kommt, das ich am 1.5. nicht wieder anfangen kann zu arbeiten, da ich zur zeit nicht in der nähe wohne. außerdem bin ich wieder schwanger, bekomme unser 3. kind aber erst ende august 2010. wenn ich sonderurlaub nehmen muss, kann ich nicht direkt von dem sonderurlaub in elternzeit gehen. wenn ich das richtig verstanden habe??? was kann ich nur tun???
sehr kompliziert...
über tipps und vorschläge wäre ich sehr dankbar!
sanni110
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elternzeit verlängern, sonderurlaub???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn du deine Arbeitsstelle nicht mehr antreten kannst musst du kündigen.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
hallo,
ich kann sie nur aktuell am 1.5. nicht antreten. werde aber mit sicherheit in absehbarer zeit wieder dort hinziehen. und eine festanstellung im öffentlichen dienst zu kündigen und zu hoffen, das ich in 3 jahren, wenn auch das dritte kind in den kindergarten geht, wieder eine stelle finde... nein, ich möchte meine stelle auf jeden fall behalten.
die frage ist nur, wie bekomme ich das am besten hin?
es war schon abgesprochen, das ich sonderurlaub beantragen kann. aber vom sonderurlaub kann ich nicht direkt in elternzeit gehen.
daher möchte ich wissen, ob mir die monate elternzeit, die zwischen der geburt meiner tochter und dem dritten geburtstag meines sohnes, noch zustehen???
die elternzeit für meine tochter wurde mir nämlich erst ab dem 3 geburtstag meines sohnes gewährt. blieben noch knapp 3 monate, die ich von meiner tochter nicht genutzt habe.
hoffe, das versteht jemand???
danke, sanni
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