Einen schönen guten Morgen an das Forum,
könnte ich bitte ein paar Einschätzungen/Meinungen zu folgenden Fragen haben?
1. Ich möchte meine Arbeitsstelle wechseln und habe ein Stellenangebot im öffentlichen Dienst vorliegen.
Ich arbeite seit über 30 Jahren als Sachbearbeiterin/Sektretärin in der Baubranche. Jetzt habe ich im TVöD gelesen, dass die EIngruppierung bei mehr als 3 Jahren Berufserfahrung in die Gruppe E5 bis E8, Stufe 3, erfolgt. Kann ich bei 30 Jahren Berufserfahrung mit einer höheren Eingruppierung bzw. Stufe rechnen? Die neue Arbeitsstelle ist ebenfalls wieder in der Baubranche. Oder andersherum: kann ich beim Einstellungsgespräch nach einer höheren Eingruppierung/Stufe fragen?
2. Ich arbeite allein im letzten Betrieb seit fast 12 Jahren, habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und es kommt auch kein Tarifvertrag zur Anwendung. Ist es richtig, dass für mich als AN die Kündigungsfrist lt. BGB, sprich 4 Wochen zum Monatsende, anwendbar ist?
Danke fürs Lesen und für Eure Meinungen.
LG bluemchen12
eingruppierung tvöd
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich roll das mal von hinten auf.
Wenn keine Kündigungsfrist vertraglich vereinbart ist, dann greift die gesetzliche.
So, jetzt zum größeren Problem. Im öffentlichen Dienst werden nach meiner Erfahrung keine Stellen einfach mal so angeboten. Da erfolgen Ausschreibungen, da steht dann auch die Klassifizierung drinnen, also, mal ganz platt formuliert, das, was bezahlt wird. Schau Dir die Ausschreibung an.
wirdwerden
Hallo,
danke für deine Antwort.
In der Stellenausschreibung (Internet) steht nur: Die Arbeitsbedingungen bestimmen sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K). Eine Gruppe oder Stufe oder ein Betrag ist nicht angegeben.
LG bluemchen12
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielleicht im Internet nichts drinnen. Aber mit Sicherheit existiert eine Ausschreibung. Vielleicht mal mit der Personalvertretung in Verbindung setzen? Kann nämlich auch sein, dass die Stelle intern längst besetzt ist, und pro Forma nochmals inseriert wird. Dafür spricht sehr viel.
wirdwerden
Hallo
mit der Personalabteilung habe ich gesprochen, allerdings nicht über die Bezahlung. Die haben mich ja zu dem Gespräch eingeladen und auch nochmal telefonisch nachgefragt, ob ich den Termin auch wahrnehmen kann und dass ich den bitte noch bestätigen soll.
Das machen die doch nicht wenn die Stelle schon besetzt ist, oder doch?
bluemchen12
Im 'guten alten BAT' war es tatsächlich so, dass die Eingruppierung 'wie auf Schienen' lief; wer mit den Tatigkeitsmerkmalen soundso schaftt, ist eingruppiert. Punkt. Mit dem TVöD hat sich da tatsächlich etwas geändert, es gibt die Gruppen und innerhalb der Gruppen dann noch die Stufen. Und da, bei den Stufen, lässt sich durchaus ein wenig pokern oder feilschen - am Ende wird es davon abhängen, wie begehrt du bist, wie sehr man auf dich angewiesen ist. Denn diese Felxibilisierung soll dem ÖD ermöglichen, in der Konkurrenz um gute, qualifizierte Kräfte mitzuhalten. Hat sich nur immer noch nicht überall 'rumgesprochen.
Und z.B. im TvÖD Bund lässt sich genau das nachlesen:
"4Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."
-- Editiert von altona01 am 28.03.2015 19:32
Hallo blaubär und altona,
vielen Danke für Eure Infos.
Dann werd ich mal mein "Glück" in der geschickten Verhandlung testen.
Noch einen schönen Abend und liebe Grüße
bluemchen 12
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