eine Ausgleichsquittung widerrufen?

30. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Malatyali
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eine Ausgleichsquittung widerrufen?

Hallo, danke an alle, die dies lesen, denn ich bin recht verzweifelt.
Ich habe im Juni bei einer Zeitarbeitsfirma gekündigt und die weigern sich seitdem mir einen Teil meines Mai-Lohnes zu zahlen. Diese Angelegenheit ist beim Anwalt und das sieht eigentlich gut für mich aus. ABER: Ich wurde nun von dieser Firma angeschrieben, dass sie noch Unterschriften benötigen und mir meinen Juni-Lohn bar im Büro auszahlen. Ich bin also da hin und habe nun eine Ausgleichsquittung unterschrieben. Ich lebe seit fast 5 Jahren in Deutschland und spreche mittelmäßiges Deutsch (diese Mail wird für mich verfasst). Daher sagte ich meinem ehem. Chef, dass ich das nicht unterschreiben möchte, da es mir nich korrekt erscheint. Er drängte mich mit verschiedenen Aussagen dann doch dazu und versicherte mir aber noch, dass der letzte Satz dieser Ausgleichsquittung bedeutet, dass ich sie innerhalb von 4 Wochen widerrufen kann. Hierzu möchte ich gern von euch wissen, wie ihr diesen Absatz interpretiert. Und ob es wirklich ein Widerrufsrecht bedeutet.
...
"Darüber hinaus bestätige ich, dass sämtliche mir bekannten und mir nicht bekannte Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis, aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und für die Zeit nach der Beendigung erledigt und abgegolten sind, soweit nicht vorstehend etwas anderes bestimmt ist. [color=red]Ich verzichte hiemit auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Vereinbarung nach Ablauf von 4 Wochen, gerechnet vom ersten des auf diese Vereinbarung folgenden Monats[/color]."

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

der letzte satz räumt dir in der tat eine frist von vier wochen ein, in der du noch ansprüche stellen kannst.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
der letzte satz räumt dir in der tat eine frist von vier wochen ein, in der du noch ansprüche stellen kannst.


Das sehe ich anders.

Eine Wiederrufsmöglichkeit ist m.E. definitiv nicht gegeben.

Vielmehr kann es sogar noch ungünstiger für Sie sein!

Leider kennen wir nicht die komplette Vereinbarung. Wenn in der Vereinbarung steht, dass der AG irgendetwas noch zahlen muss und er das nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen zahlt (was er vermutlich nicht vorhat), sind diese Ansprüche verloren.

Wichtig ist, dass diese Klausel sich auf die "Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Vereinbarung " bezieht.Eine solche Klausel ist äußerst ungewöhnlich und lässt vermuten, dass der AG Ihre Ansprüche in Wirklichkeit nicht leisten will,

Sie sollten sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung setzen, dass er die Ansprüche aus diesem Vertrag einfordert (gerichtlicher Mahnbescheid, evtl. Klage).

quote:
Ich wurde nun von dieser Firma angeschrieben, dass sie noch Unterschriften benötigen und mir meinen Juni-Lohn bar im Büro auszahlen.

Was haben Sie nun im Büro erhalten, den Mai und Juni-Lohn, nur ein Teil oder gar nichts?


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 31.07.2010 09:51

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