hallo, ein freund von mir abreitet in einer filiale,
da er hier unzureichend gefördert wird und es wie in einem thread vorher angesprochen zu heiß ist 30grad! hat er sich in der Verwaltung (eigene GmbH) der Firma auf mehrere auf seine qualifikation passende jobs beworben.
Leider bekam er sehr schnell absagen.
durch Zufall kam heraus, dass die Verwaltung beim Chef in der Filiale ihn in kenntnis von der bewerbung setzt und nachfragt ob der Mitarbeiter zu "freien Verfügung" steht oder nicht. durch den Status Nein vom Chef, kamen deshalb so schnell die Absagen!
Gegen welche §§ wurde hier verstoßen?
chef wir bei bewerbung benachrichtigt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was heißt 'Verwaltung (eigene GmbH) der Firma'?
also es gibt eine Holding GmbH, darunter eine Hauptverwaltung Berlin GmbH,
und dann viele einzelne Filialen, z.b Modehaus Müller Köln GmbH
der MA im Modehaus Müller Köln GmbH bewirbt sich in Berlin,
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quote:
der MA im Modehaus Müller Köln GmbH bewirbt sich in Berlin,
Also bei der [auch] für Köln zuständigen Hauptverwaltung?
ne er arbeitet in der Filiale, z.b. verkauf in köln, möchte aber in die Hauptverwaltung nach berlin, beide sind eigenständige GmbH´s
Da wirst du leider nix machen können. Ist m.W. auch nicht in irgendwelchen *§§* zu finden. Wenn die AG sich untereinander kurz schließen, ist das leider deren Sache. Und wenn sich der neue AG an die Aussage des jetzigen AG hält, auch!
Die evt. einzigste Möglichkeit wäre, wenn du behindert wärst und bei gleicher Eignung nicht berücksichtigt würdest, könntest du dagegen klagen. Aber was sollte dabei rauskommen???
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"
ja und datenschutz?
mein kumpel hat gmeint, bevor er damals dort die lehre angefangen hat, hatte er auch ein vorstellungsgespräch in der verwaltung in berlin und dieses protokoll mit den aussagen von ihm sind auch bei seinem jetzigen arbeitgeber in der filiale in köln gelandet und er meint er habe ihm mehr oder weniger aus den dortigen aussagen aus mitleid eingestellt
... *datenschutz* gilt ggü dritten, nicht aber im eigenen betrieb bei leuten, die notwendig in irgendwelche personalangelegenheiten einzubeziehen sind.
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