bin im 5. Monat schwanger, Firma zahlt keinen Lohn, Krankenkasse auch nicht

6. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.08.2009 15:28:03
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 10x hilfreich)
bin im 5. Monat schwanger, Firma zahlt keinen Lohn, Krankenkasse auch nicht

hallo an alle profis im forum

ich bin im 5.monat schwanger und seit beginn meiner schwangerschaft arbeitsunfähig geschrieben. meine firma zahlt mir seitdem keinen lohn. meine krankenkasse lehnt ebenfalls ab zahlungen an mich zu leisten.
ich bin nicht gekündigt und eine klage gegen meinen arbeitgeber habe ich bereits eingereicht. woher bekomme ich geld, bis vor gericht alles geklärt ist? ist die krankenkasse verpflichtet wärend meiner schwangerschaft an mich zu zahlen?

bitte helft mir. bin ziemlich verzweifelt.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, wieso zahlt die Krankenkasse denn nicht?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Der Arbeitgeber zahlt m. E. sowieso nur 6 Wochen, danach die Krankenkasse. Welche Begründung gibt diese an, da sie nicht zahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.08.2009 15:28:03
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo

haben mit der krankenkasse telefoniert. meine firma würde die notwendigen abgaben nicht an die krankenkasse zahlen, daher zahlt die krankenkasse nicht an mich.
ich habe vom frauenarzt berufsverbot für die gesamte schwangerschaft erhalten, da mein arbeitsplatz nicht für schwangere geeignet ist.

danke vorab an alle helfer

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Erst schreibst du 'arbeitsunfähig geschrieben' dann 'berufsverbot' (= Beschäftigungsverbot). Ja was ist es denn nun?

Bei Beschäftigungsverbot muss der AG zahlen, nicht die Krankenkasse.

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.08.2009 15:28:03
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo venotis

habe mir noch mal die unterlagen vom arzt durchgelesen. "...für die schwangere patienten spreche ich ein beschäftigungsverbot ab dem ...nach §3 abs.1 muschg aus..."

ist ausschließlich der arbeitgeber zur zahlung des mutterschaftslohnes verpflichtet? wer springt ein, wenn den arbeitgeber den mutterschaftslohn nicht zahlt?

danke an alle helfer

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@slow

also, die gkv dieser republik versichen doch echt alles. es ist nicht dein problem und es darf nicht zu deinen lasen gehen, wenn der ag keine sozialabgaben zahlt. das ist doch die höhe. die gkv MUSS zahlen. evtl eilanordnung beim soz.gericht beantragen. ist kostenlos, rechtspfleger hilft.

aber: das gilt nur bei krankheit.

bei beschäftigungsverbot und nicht zahlendem ag klage einreichen und alg2 beantragen. sofort, denn es wird nicht rückwirkend gezahlt.
sollte die arge sich irgendwie querstellen, bitte im soz.recht posten.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.08.2009 15:28:03
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 10x hilfreich)

danke sunbee

alg2 wenn man nicht gekündigt ist? geht das so einfach? holen die sich das dan vom arbeitgeber zurück?

danke vorab

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@slow

das geht. ich schreib extra, wenn es schwierigkeiten gibt, bitte im soz.recht. manche sachbearbeiter wissen einfach nicht, was sie dürfen und was nicht. schlimm, aber leider wahr.
klar holt sich die arge das zurück.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hinweis: zahlt ein AG keine Sozialabgaben und Steuern, könnte der AN als Schwarzarbeiter gelten.
Mutterschaftsgeld wird dir 6 Wochen dem errechnetem Termin gezahlt und 8 Wochen nach dem tatsächlichem Geburtstermin. Das erhälst du von der Krankenkasse.
Da du nicht krankgeschrieben bist, gilt nicht die Regelung 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse (=Krankengeld).
Kläre unbedingt mit der Krankenkasse, dass du versichert bist (Geburt könnte sonst eine teuere Angelegenheit werden).
Gehe zu einer Beratungsstelle für Schwangere in Konfliktsituationen, damit die dir vor Ort seelisch Unterstützung geben (und vielleicht auch Hinweise, wo du noch Geld herbekommen kannst).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.08.2009 15:28:03
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo an alle helfer

ich habe einen weg gefunden. für jedes bundesland gibt es "aufsichtsbehörden mutterschutz / kündigungsschutz" dort hat man mir kostenfrei geholfen.
mein ag hätte ein u2 umlageverfahren bei meiner krankenkasse einreichen müssen. dann hätte ich geld bekommen.
jetzt kann ich dieses geld direkt bei meiner krankenkasse beantragen. (ausnahmesituation) die kasse holt sich das geld vom ag zurück.


danke an alle helfer :dance:

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