Hallo,
ich möchte in meiner jetzigen Firma kündigen.
Ich habe aber noch Gehalt zu bekommen. Wenn sich der Arbeitgeber nun quer stellt und nicht zahlt, muß ich Fristen einhalten, wenn ich eventuell über einen Anwalt mein Geld einfordern will.
Wie lange ist die Frist, um noch offenes Gehalt einfordern zu können?
mfg green.eyes76
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bei Kündigung, offenes Gehalt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es können im AV Ausschlussfristen drinn stehen, die Einzuhalten sind. Des weiteren könnten in einem angewendeten Tarifvertrag ebenfalls Ausschlussfristen vereinbart sein. Die sind unter Umständen sehr kurz, teilweise nur 1Monat.
Einzelvertragliche Ausschlussfristen unterhalb von 3 Monaten sind laut BAG unwirksam. Das betrifft aber eben nicht tarifvertragliche Ausschlussfristen.
Sollten keine (wirksamen) Ausschlussfristen im AV auftauchen, dann gelten die gesetzlichen 3Jahre.
quote:
wenn ich eventuell über einen Anwalt mein Geld einfordern will.
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung? Ansonsten müssen Sie den Anwalt in der 1.Instanz selber bezahlen, auch wenn sie gewinnen.
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Hallo,
es ist kein tariflicher Arbeitsvertrag.
Es steht aber drin, dass beiderseitige Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit geltend gemacht werden.
Heißt das, dass der 1 Monat nicht rechtens ist?
Ja, eine Rechtsschutzversicherung besteht.
mfg green.eyes76
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Hallo,
bei einfachen klaren Sachen wie ausstehendes Gehalt, kann man auch selber Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Rechtspfleger helfen gerne weiter.
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quote:<hr size=1 noshade>Heißt das, dass der 1 Monat nicht rechtens ist? <hr size=1 noshade>
Gemäß folgendem Urteil des BAG (Absatz 24ff) ist eine solche kurze Ausschlussfrist nicht rechtens.
http://lexetius.com/2005,2016
Es ist kaum anzunehmen, dass sich ein ArbG über dieses Urteil des BAG hinweg setzt. Nur wenn es andere Gründe hat, wäre das - wie bei jedem Rechtsstreit - möglich.
Warum wollen Sie solange mit der Klageerhebung warten? Wurde Ihnen noch kein Zeugnis erteilt?
Die Kündigungsfristen (§622 BGB ) müssen Sie immer einhalten, evtl. sind für beide Seiten im Vertrag längere festgelegt.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Hallo,
nein, ich habe noch kein Zeugnis erhalten.
Ich werde zum 15.02. kündigen, sprich, die 4 wöchige Kündigungsfrist einhalten.
Ich habe also noch einen guten Monat, aber mir fehlen fast 2 Monate Gehalt.
Wenn ich jetzt zu einem Anwalt gehe, habe ich die Befürchtung, dass der Arbeitgeber in den letzten 4 Wochen nun gar nichts mehr zahlen wird.
mfg green.eyes76
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quote:
Wenn ich jetzt zu einem Anwalt gehe, habe ich die Befürchtung, dass der Arbeitgeber in den letzten 4 Wochen nun gar nichts mehr zahlen wird.
Irgendwie musst du ja versuchen an dein Geld zu kommen. Anwälte sind nunmal dafür da, einem bei der Durchsetzung seiner Rechte zu helfen.
Wenn der AG sich weigert, wird eben geklagt.
Gruß
AZ
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quote:
Ich habe also noch einen guten Monat, aber mir fehlen fast 2 Monate Gehalt.
Wenn ich jetzt zu einem Anwalt gehe, habe ich die Befürchtung, dass der Arbeitgeber in den letzten 4 Wochen nun gar nichts mehr zahlen wird.
Der AG scheint demnach das Gehalt unregelmäßig zu zahlen oder?
Bei unregelmäßiger Zahlung wäre die Frage, ob evtl. auch Insolvenz droht.
Ihr Augenmerk sollte auch auf das Zeugnis gerichtet sein. Wenn Sie jetzt schon klagen, kann es sein, dass der AG Ihnen ein schlechtes Zeugnis ausstellt. Haben Sie ein Zwischenzeugnis? Wenn nein, wird es schwierig im Fall eines Rechtsstreits ein besseres als Note 3 durchzusetzen, Das läuft dann meist vor dem ArbG auf eine "gütige" Einigung hinaus, bei der Sie auf ein Teil Ihres Gehalts evtl. verzichten müssen.
Daher ist es vielleicht wenig sinnvoll die Klage jetzt schon zu erheben.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
quote:
Wenn der AG sich weigert, wird eben geklagt.
Einerseits stimmt das, als AN hat man ja auch Rechte!!
quote:
Der AG scheint demnach das Gehalt unregelmäßig zu zahlen oder?
Bei unregelmäßiger Zahlung wäre die Frage, ob evtl. auch Insolvenz droht.
Ja, er zahlt leider unregelmäßig. Insolvenz droht nicht, die Firma gibts erst 5 Monate nach einer vorherigen Insolvenz mit dem selben Geschäftsführer.
Mir gehts nur darum, inwieweit ich mein Geld in einer ? Frist bekomme oder gerichtlich durchsetzen kann, das mir auch zusteht.
Was das Zeugnis betrifft, in meiner Kündigung bestehe ich auf dieses und mal sehen, wie und ob es ausfällt.
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quote:
Insolvenz droht nicht, die Firma gibts erst 5 Monate nach einer vorherigen Insolvenz mit dem selben Geschäftsführer.
Interessante Sichtweise!
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Ich weiß, natürlich kann sie Insolvenz gehen,
habe schon 2 Insolvenzen mit dem GF hinter mir.
Aber das (Insolvenz) dauert Monate und nach mir die Sintflut. Ob und wann...mir wurscht, ich werde kündigen, aber halt das ausstehende Gehalt!
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quote:
Aber das (Insolvenz) dauert Monate und nach mir die Sintflut.
Naja..Man kann Insolvenz auch einfach mal wörtlich verstehen. Im Sinne von "nicht mehr flüßig"= es gibt kein Geld für dich.
Dieser Zustand ist meist erreicht, noch bevor die Insolvenz offiziell angemeldet wurde.
Und weißt du was noch Monate dauern kann? -> Gerichtsverfahren!
Deshalb lieber nicht zu lange zögern. Besonders nach 2 (!) Insolvenzen mit diesem GF
Gruß
AZ
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-- Editiert am 10.01.2011 22:26
Den Nagel auf den Kopf getroffen!
Kündigung geht raus und danach zum Anwalt.
Danke für die bisherigen Antworten...
-- Editiert am 10.01.2011 22:29
Wie haben Sie denn bei den vorherigen Insolvenzen ihr Gehalt bekommen oder ist das erstmalig, dass kein Gehalt gezahlt wird?
Keine Angst vor Insolvenzanfechtungen durch den Insolvenzverwalter (auch wenn die Gefahr nach einigen Gerichtentscheidungen für AN relativ gering sein soll)?
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Die erste Insolvenz 2003, die zweite 2010...beide durch die 3 Monate Insolvenzgeld abgedeckt.
Die klägliche Zahlungsmoral des Chefs resultiert aus den schlechten Zahlungen von Auftraggebern.
Ich bin es aber leid, habe ab dem 16.02. eine neue Arbeitsstelle in Aussicht und daher nur das Geld, welches mir bis jetzt oder dahin zusteht, einzufordern.
Wenn es kein Gehalt gibt, aber trotzdem 4 Wochen weiterarbeiten zu müssen, ist schwierig und finanziell für mich nicht mehr tragbar, denn bis jetzt sind über 3.100 EUR offen!
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Wenn es kein Gehalt gibt, aber trotzdem 4 Wochen weiterarbeiten zu müssen
Nach dem 2. rückständigem Gehalt käme doch das Zurückbehaltungsrecht in Betracht und Sie könnten gleichzeitig Alg1 als Gleichwohlgewährung beantragen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zurueckbehaltungsrecht.html
Das könnte man unabhängig von der Kündigung wegen der neuen Stelle machen.
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