außerordentliche Kündigung von Schwangerer

31. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
lera75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
außerordentliche Kündigung von Schwangerer

ich bin schwanger, mir wird einen Verrat der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorgeworfen(um welche es sich handelt wurde allerdings mir nicht gesagt). Ich wurde von der Arbeit freigestellt, obwohl diese Freistellung mir schriftlich auch nach meiner Aufforderung nicht ausgehängt wurde. Der AG hat einen Antrag bei der Regierungspräsidium auf eine außerordentliche Kündigung auch gestellt. Ich habe zu diesem Sachverhalt die Stellungnahme genommen, wo ich auch angedeutet habe, dass ich keine Geheimnisse verraten habe. ich befürchte, dass ich kein Gehalt jetzt kriege, da ich seit einem Monat freigestellt bin, kann ich eine finanzielle Unterstützung beantragen und wie soll ich am besten weiter vorgehen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Nö lera, deine Befürchtung ist - eigentlich - unbegründet, da du ja noch nicht gekündigt bist, müsstest du auch noch Lohn bekommen.

Wann ist denn bei euch immer Zahltag?

MfG

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#2
 Von 
lera75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

eigentlich am Ende des Monats, ich habe allerdings noch kein Geld auf dem Konto.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

...und bis jetzt war es immer pünktlich?

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

das scheint doch ein klassischer Fall für einen Anwalt zu sein, denn die Verfehlung muß genau aufgeführt sein. Keine schriftliche Freistellung und keine schriftliche Kündigung ? Dann muss auch das Gehalt weitergezahlt werden !!

<Ich habe zu diesem Sachverhalt die Stellungnahme genommen, wo ich auch angedeutet habe, dass ich keine Geheimnisse verraten habe. >

So was deutet man doch nicht an, es müssen konkrete Vorwürfe gemacht worden sein, die dann auch direkt widerlegt werden sollten. Gehen Sie zu einem Anwalt !

Zumindest müsste die Freistellung schriftlich gemacht werden mit dem Hinweis auf die ausstehende Entscheidung des Reg.Präsidiums !

-----------------
"Chylla"

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#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo,
ich würde auf jeden fall einen anwalt aufsuchen. meine einschätzung
1. ihr ag hat ausreichende beweis die gegen sie sprechen um die kündigung rechtskräft durchzuführen
2. ihr ag hat nichts in der hand und versucht einfach eine schwanger aus seinem unternehmen zu kicken
egal welche "strategi" er fährt wird ihnen ihr anwalt sicher weiterhelfen auch was die zahlung des gehaltes und die freistellung angehet.
gruss,
kristijan

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#6
 Von 
Tessa1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 20x hilfreich)

Lera,
geh sofort zu einem Anwalt. Dein AG muss dir immer ganz genau sagen, was er dir vorwirft. In einer Abmahnung und erst recht in einer Kündigung. Es gibt eine so genannte Verdachtskündigung, die in solchen (angeblichen) Fällen ausgesprochen werden kann. Aber wenn du weder eine Abmahnung noch eine Kündigung (immer, immer nur schriftlich) bekommen hast und nur freigestellt bist (auch das müsstest du schriftlich haben), dann steht dir dein Gehalt auf jeden Fall zu.

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#7
 Von 
lera75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Empfehlungen. Es sieht jetzt so aus, dass das Regierungspräsidium den Antrag auf fristlose Kündigung mangels Beweise seitens AG ablehnt. Jetzt hat sich gegnerischer Rechtsanwalt bei meinem gemeldet und schlägt eine außergerichtliche Einigung vor. 3 Alternativen stehen zur Auswahl und zwar: 1. mir steht einen Arbeitsplatz nach der Elternzeit zur Verfüfung(allerdings Vertraunsbasis ist seitens meines Chefs zerstört worder), 2. ich werde nach dem Ablauf von der Elternzeit gekündigt und eine 3. sofortige Kündigung mit Abfindung(sie wird sehr gering ausfallen, da ich nur 1,5 Jahre bei der Firma bin). Ich tendiere ehe zur 2. Alternative. Was halten Sie davon?

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#8
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo lera75,
ich würde mich für das 1. entscheiden.
oder 3 wobei ich mit meinem Anwalt eine ordentliche abfindung aushandeln würde.
aber was wird dir vorgeworfen?
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lera75
ich würd auch unbedingt für 1. entscheiden.
dann hast du einen arbeitsplatz und fängst wieder an. klar ist das vertrauen ert mal dahin, aber es wird gras über die sache wachsen. wenn es dann unerträglich würde, kannst du neu überlegen/ verhandeln
sunbee

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#10
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

würd mich auch für "1" entscheiden, wenn Du Glück hast kommst Du in ne andere Abteilung oder der Chef ist evtl. nicht mehr da (mit solchen Eskapaden macht er sich in jeder Hinsicht unbeliebt). Gehen kannst Du immer noch. Der Arbeitsmarkt ist so schlecht, da kann man sich nicht drauf verlassen, dass man was bekommt. Evt. kommt ja noch ein 2. Bambino und es zieht sich noch weiter raus. Auf jeden Fall muss der Arbeitgeber das bisherige Gehalt nachzahlen !
Nur wenn Du befürchtest, dass sie Firma hops gehen könnte würd ich mich für "3" entscheiden, dann gibts eh keine Rückkehr .

-----------------
"Chylla"

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#11
 Von 
Tessa1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich würde mich nur für 1. entscheiden. Wenn du dich für 3. entscheidest, dann hast du einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Damit hast du alle Rechte im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit (nach der Elternzeit) praktisch verwirkt.

Du wirst auf jeden Fall 12 Wochen vom Arbeitsamt gesperrt, und dein ALG-Anspruch reduziert sich zusätzlich um die selbe Zeit, also fehlen dir hinterher 24 Wochen ALG. Das ist fast ein halbes Jahr!!! Der Arbeitsmarkt ist derzeit so schlecht, dass sogar ein ganzes Jahr ALG kaum ausreicht, um wieder einen Job zu finden. Und Hartz IV? Naja, das weißt du sicher auch ...

Ein sicherer Arbeitsplatz ist heutzutage unbezahlbar. Ich gebe meinen Vorrednern Recht. Wer weiß, was nach der Elternzeit ist. Und außerdem: Was heißt schon Vertrauensverhältnis seitens des Chefs ist zerstört. Er hat sich ja wohl bisher nicht geäußert, was du angeblich getan haben sollst. Und das nicht ohne GRund. Solange er nicht beweisen kann, dass du wirklich was getan hast, hat er gegen dich nix in der Hand.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

[qutoe]Du wirst auf jeden Fall 12 Wochen vom Arbeitsamt gesperrt, und dein ALG-Anspruch reduziert sich zusätzlich um die selbe Zeit, also fehlen dir hinterher 24 Wochen ALG.

Das würd ich hier anders interpretieren:

'(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um ...

4. die Anzahl von Tagen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; in Fällen einer Sperrzeit von zwölf Wochen mindestens jedoch um ein Viertel der Anspruchsdauer, die dem Arbeitslosen bei erstmaliger Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, zusteht...'

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lera75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich für Ihre hilfreiche Beiträge.
Mein Anwalt hat diese Sache jetzt übernommen. Mein Gehalt werde ich übers Gericht bekommen. Über weiteren
Sachverlauf kann ich micht noch nicht aüßern, da die Sache noch nicht geklärt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

ja, entscheide dich für die 1. sache. wer weiß was in 3 jahren alles ist.

bei mir war es allerdings ähnlich. ich befinde mich zwar noch in der ausbildung habe aber dennoch vorerst für 1 jahr elternzeit eingereicht. davor hatte ich 2 wochen urlaub und davor war ich leider krank. also wurde mir auch ein strick gedreht ich wäre unentschuldigt der arbeit ferngeblieben. bin aber sofort zur gewerkschaft und die haben es dann mit mir gemeinsam geklärt. und das alles obwohl es ein weltweites großes unternehmen ist.

frauen mit kindern werden offensichtlich immer noch ungern gesehen. schade... ich drücke dir die daumen dass sich alles zum positiven für dich wendet!

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