ich bin jetzt seid 1 jahr in der mav....darf ich vor ablauf der amtszeit austreten..danke für eure hilfe
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austritt aus der mav
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sie dürfen jederzeit das Amt niederlegen.
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muss ich einen grund angeben? dieses mache ich ja schriftlich und gebe das dann dem chef richtig?
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Nein, Sie geben nichts dem Arbeitgeber, der hat damit nichts zu tun!
Sie teilen das der MAV schriftlich mit. Einen Grund müssen Sie nicht angeben.
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muss dann eine neuwahl stattfinden oder kann einer nachrutschen. vielen dank für ihre hilfe
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... du lieber himmel - viel gelernt über die mavo hast du in dem jahr nicht.
neuwahlen werden erst dann nötig, wenn keine ersatzmitglieder (nachrücker) mehr vorhanden sind und die anzahl der mav-mitglieder unter die hälfte sinkt.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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