aufhebungsvertrag + arbeitslosengeld

6. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
katinka75
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
aufhebungsvertrag + arbeitslosengeld

guten abend,

folgender sachverhalt bringt mich gerade ein wenig auf die palme:

frl k wird über ca 6 monate lang an ihrem arbeitsplatz extrem gemobbt, mit dem ergebnis tinnitus und burnout. darum befindet sich das frl nun in teilstationärer behandlung eines krankenhauses für psychosomatische erkrankungen. dort hat es den entschluss gefaßt, eine neue ausbildung zu machen und die "alte" branche hinter sich zu lassen.
so rief das frl k also mutig ihren chef an und bat ihn um kündigung. leider will aber nun der chef nur einen aufhebungsvertrag ausarbeiten, auf eine kündigung läßt er sich nicht ein.
das frl k recherchierte daraufhin im www, ob es, trotz dass es einen aufhebungsvertrag unterschreiben soll, anspruch auf ALG I hat, oder ob es mit einer sperre rechnen muss. und da gehen die meinungen nun weit auseinander...

..was meinen SIE dazu?




Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

'..was meinen SIE dazu?'

Dass das Thema Sozialrecht ist und man den Sachverhalt besser im dafür hier vorgesehenen Forum posten sollte.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
katinka75
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

huch und danke und entschuldigen sie bitte die störung :pc:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

War ja keine Störung .... und mein Hinweis keine 'Scher dich weg.', sondern nur ein Tipp, wo man damit besser aufgehoben ist. ;)

Bei so heftigen Folgen (Erkrankung) durch das Arbeitsverhältnis, dürfte es keine Probleme geben, bei Aufgabe des Arbeits-/Ausbildungsverhältnisses. Frl. K. hat ja über die Behandlung und den stat. Aufenthalt Nachweise. Die kann die Arbeitsagentur nicht einfach übergehen.

Alles Gute für einen neuen Anlauf!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen