arbeitsrecht - freies wochenende

9. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2017 16:18:50
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 61x hilfreich)
arbeitsrecht - freies wochenende

hallo, ich habe da mal eine frage. gibt es nicht im arbeitsrecht die klausel, dass man an jedem 2. wochenende frei bekommt, laut gesetz, wenn ja wo finde ich es?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, nö, das gibt es so konkret als Regelung nicht. Samstag ist ja ein ganz normaler Werktag. Ansonsten google nach Arbeitszeitgesetz .

MfG

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.04.2017 16:18:50
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 61x hilfreich)

danke. das mit samstagarbeit weiß ich.. aber mir ist da was im kopf - das dem arbeitnehmer jedes 2. wochenende ein zusammenhängendes wochenende zusteht. das kann dann auch z.b. sonntag/montag sein. arbeitszeitgesetz habe ich schon nachgesehen finde es einfach nicht.

54x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Es gibt keine Vorschrift, die 2 zusammenhängende freie Tage (allgemeingültig) regelt. Es sei denn es geht um Jugendliche (= unter 18), da gilt dann das Jugendarbeitsschutzgesetz .

Ansonsten kommts auf die vertraglichen (und evtl. tarifvertraglichen) Vereinbarungen an.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Es gibt lediglich die gesetzliche Bestimmung, dass 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen und es gibt eine maximal zulässige Anzahl an Arbeitstagen hintereinander. Da kann ich aber jetzt die genaue Zahl nicht benennen, kann auch sein, dass das nicht in jeder Branche gleich ist. IMHO wars aber so, dass nach spätestens 12 Schichten am Stück Schluss ist.

Auch ist es ein weit verbreiteter Irrtum, das Stunden vom Wochenende im Stück abgegegolten werden müssen. Lediglich der Sonntag muss normalerweise in der darauffolgenden Woche und soll bis Mittwoch als Freizeit abgegolten werden. Den Samstag kann der Arbeitgeber auch stückeln und dich mal ne Stunde eher nach Hause schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mipegr
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

es sind nicht ganz 12 tage sondern nur 11 die man am stück arbeiten darf. das mit den 15 freien sonntagen stimmt.

also mongolai, das mit jedem 2. wochenende frei zu haben kannst du dir abschminken.

15 freie sonntage im jahr sind pflicht, der rest ist egal wie du arbeitest, egal für den arbeitgeber.

liebe grüße
mipegr

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

@mipegr

Kannst du mir den genauen §§§§ nennen, wo das mit den 11 Tagen drin steht? Bei uns ist nämlich nicht selten, dass man auch mal 12 Tage und länger am Stück arbeiten muss (bin allerdings Beamter, das könnte noch was anderes sein, obwohl die Arbeitszeitgesetze eigentlich für alle gelten).

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mipegr
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

ein § kenne ich nicht, aber ich meine zu wissen das man nur 11 tage arbeiten darf. ich bin angestellter im öffentlichen dienst, du beamter, da kann es wahrscheinlich schon sein, das bei dir eine andere anzahl an arbeitstagen gilt.

lieben gruß
mipegr

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