arbeitslos melden ?

18. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Moremagic
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
arbeitslos melden ?

Hallo, ich hab da mal eine Frage :) Ich habe selbst bei meinem Arbeitgeber gekündigt, da ich für einige Zeit ins Ausland möchte. Der Arbeitgeber hat zugestimmt ohne Kündigungsfristen. ;) Jetzt ist meine Frage, muss ich mich beim Arbeitsamt in Deutschland melden, obwohl ich von denen keinerlei Leistungen haben möchte ? Bekomme ich mit dem AA Schwierigkeiten, wenn ich nach Deutschland zurückkommen sollte und dann vorerst Leistungen haben möchte, weil meine Firma mich nicht sofort zurücknimmt ? Vielen lieben Dank.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wenn du kein Arbeitslosengeld willst und schon etwas neues in Aussicht hast, dann brauchst du dich nicht arbeitslos / arbeitssuchend melden. Zwingen tut dich keiner. Später wird es auch keine Probleme geben deswegen.

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Bekomme ich mit dem AA Schwierigkeiten, wenn ich nach Deutschland zurückkommen sollte und dann vorerst Leistungen haben möchte, weil meine Firma mich nicht sofort zurücknimmt ?


Das kommt drauf an wie lange du im Ausland bleibst. Hast du mit deinem Arbeitgeber denn vereinbart, dass er dich wieder zurücknimmt?

MfG

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#3
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

du musst nur aufpassen, wie lange du "weg" bist.
den anspruch auf arbeitslosengeld hat man nur, wenn man vor der arbeitslosigkeit innerhalb von 3 jahren mindestens 360 tage beitragspflichtig gearbeitet hat, also beiträge zur arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.

wenn du also nach 3 oder 4 jahren einen antrag stellst kann es sein, dass dieser abgelehnt wird......wenn es sich nur um ein paar wochen oder monate handelt, dürfte das kein problem sein.
evtl. erhälst du jedoch ne sperre vom amt, da du deinen job freiwillig aufgegeben hast.

grüße

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#4
 Von 
Moremagic
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön erstmal ;) Nein ich weiss noch nicht wie lange wir im Ausland bleiben und dort komme ich erstmal in den Genuss nicht zum arbeitenden Volk zu gehören ;)
Mit meiner Firma wurde vereinbart, dass ich bevorzugt wieder eingestellt werden kann, sofern Bedarf vorhanden ist und natürlich dann zu anderen Konditionen :(
In der Firma selbst war ich 11 Jahre also sollte ich das mit den Beiträgen ja hinbekommen haben oder ?

-- Editiert von Moremagic am 18.08.2005 16:43:54

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

quote:
In der Firma selbst war ich 11 Jahre also sollte ich das mit den Beiträgen ja hinbekommen haben oder ?

Das hast Du falsch verstanden. Du musst in den letzten 3 Jahren vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Wenn Du also länger als 3 Jahre im Ausland verbringst, bekommst Du bei Deiner Rückkehr kein Arbeitslosengeld, unabhängig davon, ob Du Dich jetzt arbeitslos meldest oder nicht.

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#6
 Von 
Moremagic
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups :( wie gut das wir darüber gesprochen haben ;)
ich denke mal, dass ich dann eventl. ALG II erhalten werde oder ?

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Das kommt dann wiederum auf deine Vermögensverhältnisse an bzw. auch auf die deines Partners oder sein Einkommen. Da kann man keine pauschale Aussage dazu machen.

MfG

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#8
 Von 
Moremagic
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

:) Na das hört sich doch gut an.

Hauptsache ist, dass ich mich jetzt nicht beim AA noch melden muss, nur weil ich demnächst nicht mehr arbeite.

Aber das konntet Ihr ja wieder perfekt beantworten :) Ein ganz grosses Lob

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Moremagic,

bin nicht ganz sicher, ob du das jetzt richtig verstanden hast - ob du später dann ALG II bekommst (oder eben gar nichts), hängt vom Einkommen deines Lebenspartners ab. Was dir hh geschrieben hat, trifft natürlich in Bezug auf die länger als drei Jahre währende Abwesenheit in jedem Fall zu. Es kann also passieren, dass du zunächst einmal überhaupt keine Ansprüche auf irgendwelche staatliche finanzielle Unterstützung hast.

Gruß karamel

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#10
 Von 
Moremagic
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

:) Ja das hatte ich auch so verstanden gehabt. Aber darum mach ich mir lieber dann Sorgen oder auch nicht . Gibt ja immer ein paar Mittel und Wege ;)

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