andere Arbeitszeit als im Tarifvertrag

13. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sapac
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
andere Arbeitszeit als im Tarifvertrag

Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit:
Und zwar steht im zuständigen regionalen Tarifvertrag für das KFZ-Gewerbe, dass die wöchentliche Arbeitszeit 36,5 Stunden beträgt. Im Arbeitsvertrag steht, dass dieser Tarifvertrag Bestandteil des Vertrages ist.
Der Arbeitgeber hat aber nun seit mehr als 2 Jahren festgelegt, dass die wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden beträgt. Dies hat er nur mündlich und nicht schriftlich mitgeteilt. Da es keine Möglichkeit gab, Einsicht in den Tarifvertrag zu bekommen, haben die Arbeitnehmer die wöchentliche Arbeitszeit akzeptiert.
Durch Zufall ist nun aufgefallen, dass eben in dem Tarifvertrag eine ganz andere Arbeitszeit festgelegt wurde.
Nun ist meine Frage, welche Arbeitszeit nun gültig ist? Könnte man theoretisch vom Arbeitgeber fordern, dass die Arbeitszeit auf 36,5 Stunden gekürzt wird, die zu viel gearbeiteten Stunden nachträglich gutgeschrieben werden etc?
Oder ist es "persönliches Pech", wenn man jahrelang akzeptiert hat, dass man 38,5 Stunden gearbeitet hat?
Vielen Dank vorab für eure Antworten und schöne Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, wenn der TV wirklich gilt, kann man die andere Arbeitszeit verlangen (nach TV). Aber die Frage ist doch (auch), ob die Bezahlung entsprechend war. (Mal abgesehen von der 'falschen' Arbeitszeit)

MfG

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#2
 Von 
sapac
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Der Tarifvertrag ist laut Arbeitsvertrag gültig. In dem Arbeitsvertrag sind auch keine weiteren Angaben zu Arbeitszeit etc. angegeben. Stimmt, die Bezahlung habe ich nicht bedacht. Da die Bezahlung nach Stunden berechnet wird, wurde die Arbeit entsprechend vergütet.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Man kann seine Rechte da schon durchsetzen. Sollte sich den TV aber ganz genau anschauen, ob der nicht (auch) erhöhte Arbeitszeiten zulässt, was zu Überstunden geregelt ist und sich von nem Fachmann (Anwalt) kompetent beraten lassen (nicht von anonymen Laien im Internet).

Warum die vergangenen Plusstunden gutgeschrieben werden sollten, versteh ich nicht. Sie wurden ja wenigstens bezahlt. Wäre ja dann doppeltgemoppelt ... und in der Regel gibts entweder Bezahlung oder 'abbummeln' für Überstunden, aber nicht beides.

Wie viele Mitarbeiter hat die Firma denn?

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Da bliebe noch die Frage, ob im Arbeitsvertrag eine Ausschlußfrist steht.
Dann sind die länger zurückliegenden Ansprüche verfallen.

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#5
 Von 
sapac
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Stunden zusätzlich gutgeschrieben werden sollten, wenn die Stunden bereits ausbezahlt wurden. Da war mir auch noch nicht bekannt, dass der Lohn nach Stunden bezahlt wird. Das einzige, was ich mir persönlich vorstellen konnte, dass z.B. Überstunden generell höher vergütet werden und somit zu wenig bezahlt wurde. Oder aber, dass es für Überstunden einen höheren Zeitzuschlag gibt.
Der Betrieb an die 120 Beschäftigte, sind aber auf mehrere Filialen aufgeteilt.
Eine Ausschlussfrist konnte ich im Arbeitsvertrag nicht finden.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Eine Ausschlussfrist konnte ich im Arbeitsvertrag nicht finden.


Die könnte auch im Tarifvertrag stehen (dort dann, wenns eine gibt, i.d.R. im Manteltarifvertrag).

Da man von diesem TV nichts im i-net findet, kann ich nichts weiter dazu beitragen.

Übrigens: http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__8.html

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1461
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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