Zwischenzeugnis - Bewertung

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
IT2k16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Zwischenzeugnis - Bewertung

Hallo Community,

in meinen bisherigen Beiträgen konnte man wahrscheinlich erahnen dass es irgendwann mal soweit ist. Nach einer 1,5 stündigen Besprechung mit der GF (zwei Personen) habe ich aufgrund sehr abweichender Vorstellungen um ein Zwischenzeugnis gebeten.
Mein letztes Zwischenzeugnis ist zwei Jahre alt. Da sich im Aufgabengebiet kaum was geändert hat bat ich um eine Neuauflage mit aktuellem Datum.
Dies hat eine der beiden GF (die Senior GF) bewusst ignoriert und das Zwischenzeugnis ebenfalls bewusst deutlich verschlechtert was überhaupt nicht der Wahrheit entspricht. Man möchte es mir eben schwer machen den Absprung zu schaffen. Nach Rücksprache mit der Junior GF wurde ich gebeten Korrekturen schriftlich mitzuteilen.
Gerne würde ich vorab wissen ob das 2015er Zeugnis tatsächlich einer guten Note 2 entspricht.

Ich bin mal so frei und poste es hier:

Zitat:
Das Aufgabengebiet von Herrn X umfasst hauptsächlich folgende Tätigkeiten:

[...]

Herr X erfüllt alle Aufgaben mit großem Engagement und Effizienz. Hervorzuheben ist sein selbstständiger Arbeitsstil, der sich in allen Bereichen durch Fleiß, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein auszeichnet. Er ist ein teamfähiger, sehr hilfsbereiter, flexibler und vielseitig einsetzbarer Mitarbeiter. Herr X arbeitet tatkräftig und mit technischer Versiertheit mit dem EDV-Administrator zusammen. Auch in neue Aufgabengebiete kann er sich schnell und selbstständig einarbeiten.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist jederzeit vorbildlich. Im Verkauf verfügt er über sehr gute Fach- und Warenkenntnisse. Im Umgang mit unseren anspruchsvollen Kunden zeigt er ein sicheres, sehr freundliches und zuvorkommendes Auftreten und überzeugt durch gute Verkaufsgespräche. Somit erfüllt er seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Das Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Herrn X ausgestellt. Wir danken ihm für seine stets guten Leistungen und hoffen auf eine weiterhin gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.


Es wäre grandios wenn mir der ein oder andere Profi eine kurze Bewertung dazu geben könnte.
Gerne poste ich auch meine Verbesserungsvorschläge die natürlich die Note nicht anheben sollen, sondern eine etwas verbesserte Formulierung einzelner Sätze beinhalten sollen.

Viele Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

'Stets zur vollen Zufriedenheit' entspricht nach den Gepflogenheiten tatsächlich einem'gut' - auch die anderen Formulierungen passen dazu.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen