Zweite genullte lohnsteuerbescheinigung

23. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.05.2018 16:34:25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweite genullte lohnsteuerbescheinigung

Hallo,

Heute bekam ich eine zweite genullte lohnsteuerbescheinigung vom Vorjahr von meinem Arbeitgeber. Also den Ausdruck der elektronischen.

Ich habe seit längerem mit meinem neuen Chef ein schlechtes Arbeitsverhältnis. Aus unerklärlichen Gründen möchte er mich loswerden und bat vor drei Wochen, bzw riet er an telefonisch, ich solle um einen aufhebungsvertrag bitten , sonst finde er eine Möglichkeit mich fertig zu machen.
Kurz darauf rief er an und sagte mir, ich hätte abrechnungsbetrug bei der Arbeit gemacht. Nun fehlt auf der zweiten lohnsteuerbescheinigung genau das Geld, was wohl in etwa bei dem abrechnungsbetrug zur Debatte steht.

Ist das so einfach möglich ? Kann er das ?

Ich freu mich sehr über Hilfe , denn ich habe große Angst dass er mich beim Finanzamt wegen Veruntreuung angibt.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Hat man das Geld nicht erhalten?
Warum rechnet er erst jetzt ab?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.05.2018 16:34:25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Er redet nicht mit mir ! Seit er bei uns arbeitet bekomme ich nur kurze Antworten ohne Sinn oder werde ignoriert. Gespräche werden nur zu zweit geführt (ja, hinterher bin ich auch schlauer...) .
Ich weis weder was er vorhat noch sonstiges .

Ich bin in meinem Bereich sehr gut, nur rechtlich nicht gefestigt, somit sind mir eventuelle Vorgehensweisen nicht bekannt .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6466x hilfreich)

Abrechnungsbetrug würde in aller Regel eine fristlose Kündigung nach sich ziehen - und wenn vierzehn Tage um sind seit dem Tag der Kenntnis, ist das Fenster auch zu. Also diesbezüglich erst einmal Entwarnung.
Das Finanzamt musst du am allerwenigsten fürchten. Wenn da Gelder nicht angegeben werden, fordern die nach, ggf. auch zehn Jahre zurück, samt Verzug usw., aber mehr droht von da im Allgemeinen nicht. Wenn denn da was nicht korrekt gelaufen sein sollte.
Wenn der AG Lohn einbehält, der dir zusteht, gibt es das Arbeitsgericht, das das überprüft.
Die Stimmung zwischen euch ist ja ohnehin schlecht, wieso auch immer.
Allerdings glaube ich eher nicht, dass du auf die Dauer so etwas durchstehst, insbesondere, wenn du jetzt schon die Flatter hast.

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