Huhu! Wenn ich jetzt zwei Tage vom Augenarzt krank geschrieben wurde und dann aber eine Erkältung bekomme, könnte ich dafür dann meine zwei Tage ohne Krankschreibung direkt im Anschluss nehmen? Ich fühle mich hundeelend, mein Auto is kaputt und mein Hausarzt 17 km weit weg.
Danke!
Zwei verschiedene Krankheiten aufeinander folgend
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
'Könnte' trifft es wohl.
Zum Hausarzt zu kommen, sollte auch noch auf andere Weise möglich sein - durch Verwandte, Bekannte ...
DIe Antwort verstehe ich nicht. Die frage dreht sich auch eher darum ob es geht ohne Krankmeldung mit einer anderen Krankheit...nicht wie ich zum Arzt komme. Das ist ja schon geklärt, dass das nicht klappt momentan. Meine Tante ist die Einzige die noch hier ist, die wohnt 15 km weit weg und hat keinen Führerschein. Der Arzt ist in einem kleinen Dorf, da hin zu kommen ist eine halbe Weltreise und die Busse fahren drei mal am Tag. Hausarztmangel auf dem Land halt, bin froh, dass der mich noch genommen hat. Meine Freunde arbeiten, die können nicht einfach mal so weg, haben selbst genug zu tun. Und die Fahrstrecke von fünfunddreißig Km mit Warten und auch noch kurzfristig, da klappt nicht. Es wäre einfacher sich noch ein oder zwei Tage ohne Arzt krank zu melden, wenn das rechtlich okay ist. Ist mir noch nie passiert in dreißig Jahren Arbeit , aber das Leben sche.... ja bekanntlich immer auf den größten Haufen...
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Ich glaube, die TS meint, dass man z.B. von Mo - Mi eine AUB vom Arzt hat und danach noch eine andere Erkrankung hat, für die man meint, keine AUB einreichen zu müssen, da im Arbeitsvertrag sicherlich steht, dass erst ab dem 3.od. 4. Tag eine AUB vorzulegen ist.
Nein, das geht nicht.
Im Übrigen: Lassen Sie sicherheitshalber unbedingt ärztlich abklären, ob die Erkältung nicht vielleicht doch ihre Ursache in der ersten Erkrankung hat. Notfalls fahren Sie halt mit dem Taxi zum Arzt.
Okay, danke! Das hatte ich gemeint. 30, 40 Euro oder mehr für ein Taxi hab ich nicht am Ende des Monats. Die Erkältung hatte nix mit einen Stück Plastik im Auge zu tun.
Aber trotzdem danke!
Für den AG bist du mit AU vom Augenarzt und anschließendem Fehlen wegen einer Erkrankung gleichwohl länger als drei oder vier Tage nicht da und krank. Wenn Arbeitstage dazwischen lägen, sähe es wieder anders aus.
Nein, das geht nicht. Sie riskieren (mit Recht) mindestens eine Abmahnung, der Arbeitgeber muß die zwei Fehltage auch nicht bezahlen, wenn Sie unentschuldigt der Arbeit einfach fernbleiben.
Diese zwei Tage, derentweilen man noch kein Attest einreichen muss, ist auch kein "Zusatzurlaub", den man "nehmen" kann. Es ist als reines Entgegenkommen des Arbeitgebers zu verstehen, der auch Atteste direkt vom ersten Tag an verlangen könnte.
Also lieber doch zum Arzt oder halt zur Arbeit. Denn daß der Arzt so weit weg ist, ist nicht das Problem des Arbeitgebers - und auch kein akzeptables Argument, jedenfalls nicht aus arbeitsrechtlicher Sicht.
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