Meinen jetzigen Job kündige ich fristgerecht zum 31.07.08, d.h. ich werde offiziell ab 01.08.08 bei meinem neuen Arbeitgeber beschäftigt sein.
Nun meine Frage:
Mein neuer AG möchte gern, daß ich schon eine Woche früher, d.h. am 25.07.08 bei ihm anfange. Grundsätzlich ist das für mich kein Problem, da ich bei meinem alten Arbeitgeber noch Resturlaub habe, aber wie ist das rechtlich? Darf ich denn während meines Resturlaubes schon für den neuen Arbeitgeber tätig sein? Brauche ich für die Zeit eine zweite Lohnsteuerkarte?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
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"voodooschaf"
Zwei Arbeitsverträge gleichzeitig
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Theoretisch kann einem AN der im Urlaub einer Beschäftigung nachgeht und erwischt wird, fristlos gekündigt werdenn.
Der alte Arbeitgeber wirds begrüßen, denn dann muss er für eine Woche weniger Lohn zahlen.
-- Editiert von Maestro1000 am 16.06.2008 23:37:36
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__8.html
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Aufgrund welcher Grundlage wird der neue Arbeitgeber mit Dir abrechnen ? Mit Steuerklasse 6 bleibt nicht so viel über. Frag mal Steuerforum ob man die Steuerklasse mal eben wieder so wechseln kann.
Die saubere Lösung wäre : Neu bietet einen unterschriebenen Vertrag mit Einstiegsfenster letzte Woche bis 1. des Folgemonats.
Alter Arbeitgeber wird um Auflösung zur letzten Woche gebeten, was er vermutlich gerne machen wird, weil er Geld spart.
Du nimmst noch eine zusätzliche Woche Urlaub mit zum neuen AN. Wenn der es so am Brennen hat, wirste den Urlaub allenfalls ausbezahlt wiedersehen.
Hört sich alles ganz nett an, wenn man nur auf paar Euros für eine Woche Arbeit schaut,
ABER: denken Sie bitte an Ihre Arbeitszeugnisse !!!
Es macht grundsätzlich einen sehr schlechten Eindruck auf Personaler/Chefs, wenn man nicht zum Monatsletzten gekündigt hat. Sollten Sie jetzt wg. dem Wunsch Ihres neuen AG schon zum 25.07.2008 bei ihm anfangen wollen, wird Sie jeder zukünftige neue AG nach dem merkwürdigen Beendigungstermin zum 24.07.2008 (beim alten AG) fragen. Womöglich unterstellt man Ihnen sogar, dass Sie fristlos gekündigt wurden. Und schon steppt der Elch...
KONSEQUENZ: jeder neue AG könnte Ihnen auf diese Weise eine -notorische- Firmenuntreue vorhalten, da Sie für paar Euro sofort Ihren AG zu wechseln gedenken.
Ich würde an Ihrer Stelle noch mal in Ruhe mit dem neuen AG sprechen und ihm erklären, dass es keine so gute Lösung ist (Hinweis: Arbeitszeugnis und Beendigungstermin).
Der Einwand mit dem Zeugnisdatum ist in der Tat nicht ganz von der Hand zu weisen.
Grundsätzlich halte ich es für unwahrscheinlich, dass der bisherige Arbeitgeber Kenntnis von dem überschneidenden Beschäftigungsverhältnis erhält. Grundsätzlich besteht allerdings die Möglichkeit der Genehmigung einer Nebentätigkeit durch den bisherigen Arbeitgeber.
Im Hinblick auf die Problematik der Versteuerung müssen Sie ggf. mit der hohen Besteuerung leben.
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