Hallo liebe Leute!
Ich arbeite seit über 5 Jahren in einer Wohnstätte für geistig Behinderte Menschen. (Größtenteils mehrfach schwerst-Behindert)
Das Haus hat 17 Bewohner auf 3 Etagen. Die Arbeitszeit ist von 22.00-6.15 Uhr am Morgen. Die jeweilige NW arbeitet allein, ohne Hintergrunddienst oder Rufbereitschaft.
Bisher war es so, dass die vollen 8,25 Std. als Arbeitszeit angerechnet wurden.
Nun haben wir NW einen Zettel von der Leitung bekommen, dass ab sofort 30 Min als Pause abgezogen werden. Also nur noch 7,75 Std. anfallen.
Als "Entschädigung" soll es 25 € brutto dazu geben.
(Bei meiner Steuerklasse bleiben da nur ca. 14 € Netto für ca. 5 Std mehr Arbeit/Monat)
Ich will auch das geld nicht, sondern die Arbeitszeit, sonst rutsche ich ins Minus!
Wie soll ich denn als allein Verantwortlicher im Nachtdienst die Pause nehmen?
Es kann doch immer was passieren und ich muss eingreifen. Verlassen kann ich das Haus natürlich auch nicht. D.h. also, es ändert sich nichts, nur dass wir weniger Überstunden im Jahr machen.
Ist das legal? Kennt sich vielleicht jemand damit aus? Ich bedanke mich im Voraus für etwaige Antworten!
Lieben Gruß und ruhige Schichten!
Harald
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Zwangspause für Nachtdienst?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich kenne leider nciht die rechtlichen Vorschriften, aber vordere doch im gegenzug, daß Dich jemand für die halbe Stunde ablöst, damit Du in Ruhe Pause machen kannst und vielleicht auch das Gebäude verlassen kannst.
Das ist doch wieder so eine Sparmaßnahme, die auf Kosten des AG geht.
Ich habe früher mal als Wachmann am Empfang am Wochenende gearbeitet. Da wurden auch die kompletten 12 Stunden angerechnet und keine Pause abgezogen, da man ja keine Möglichkeit hatte, eine richtige Pause zu machen.
hallo und danke für den beitrag!
klaro ist das abzocke. jetzt aber meinem ag so pampig zu kommen bringt da nichts. ich habe mich mal umgelesen gerade. eine pause, die keine freizeit des AN gewährleistet, ist lediglich eine bereitschaft und keine pause. sie muss also bezahlt werden. was die meisten AG nicht wissen ist, dass die zustandige aufsichtsbehörde sondergenehmigungen verteilen kann, wenn ein mitarbeiter, allein arbeitet.
ich werde dass erstmal anbringen. wenn das nicht fruchtet, werde ich es durchziehen. irgendwann arbeiten wir sonst für freie logie und kost.
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