Zustellung fristlose Kündigung

22. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kattl
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Zustellung fristlose Kündigung

Hallo,

bräuchte bitte mal eine Auskunft zu folgendem Sachverhalt:

Ein AN erscheint wiederholt, trotz Abmahnung, unentschuldigt nicht zur Arbeit. Nun soll die fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Da der AN momentan nicht erscheint, muss die Kündigung postalisch zugestellt werden.
Nun ist aber bekannt, dass der AN sich sehr selten in seiner Wohnung aufhält und auch der Briefkasten mehr oder weniger überquillt.

Wie ist eine fristgerechte Zustellung möglich?

Meine Idee war die Kündigung einmal als Einwurf- und einmal als Übergabeeinschreiben abzuschicken. Vielleicht hat der Postbote ja Glück und trifft ihn an. Ansonsten ist zumindest gewährleistet, dass das Schreiben den Briefkasten des AN erreicht hat

Wäre damit dem Recht genüge getan?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Am sichersten ist natuerlich immer die Zustellung ueber einen Gerichtsvollzieher. Der protokolliert Zustellung (Einwurf in den Empfaengerbriefkasten) und Inhalt des Schreibens. Absolut gerichtsfest und gar nicht so teuer. Kostet irgendwas zwischen 10 und 20 Euro, wenn ich mich recht entsinne.

Einwurfeinschreiben sollte aber auch genuegen. Uebergabeeinschreiben kann hingegen dann nach hinten los gehen, wenn es nicht abgeholt wird.

Gruss
CAM

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@kattl

oder eine zustellung per boten, der gleichzeitig zeuge ist.

außerdem bin ich d. meinung, dass jeder dafür zu sorgen hat, seinen briefkasten regelhaft zu sichten. es gibt da was wie kenntnis erlangen können. aber dazu können andere versiertere auskunft geben.



sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 22.06.2007 13:25:00

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#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
außerdem bin ich d. meinung, dass jeder dafür zu sorgen hat, seinen briefkasten regelhaft zu sichten.


So ist es! Sobald das Schreiben im Empfaengerbriefkasten gelandet ist, ist es auch zugestellt. Ob und wann der das da raus holt, spielt im Normalfall keine Rolle (die Beweisbarkeit des Zugangs hingegen sehr wohl).

Wichtig ist jedoch, dass das Schreiben selbst im Briefkasten sein muss. Beim Uebergabeeinschreiben ist es das aber nicht. Da liegt dann nur ne Benachrichtigung im Briefkasten, dass ein Schreiben auf der Post abgeholt werden kann. Das Schreiben selbst geht in diesem Fall erst mit der Abholung auf der Post zu.

Gruss
CAM

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