Zusatzvereinbarung unterschreiben?

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go484538-38
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zusatzvereinbarung unterschreiben?

Hey, bin seit 6 jahren in der firma als elektriker eingestellt.

Seit 1.1.18 habe ich eine neue stelle inerhalb der firma als gruppenleiter angenommen... soo nun meine frage dazu:

Wir sollen eine Zusatzvereinbarung unterschreiben da steht unter anderem:

Die tarifgruppe vii.a. ist an die tätigkeit als gruppenleiter Schicht gekoppelt. Wird diese tätigkeit nicht mehr ausgeführt, gilt die tarifgruppe der dann ausgeführten tätigkeit.

Was wäre wenn die sagen oder ich will das nicht mehr machen? Habe ich recht auf meinen alten arbeitsplatz und lohngruppe? Oder können die mich sonst wo einsetzen und abgruppieren?

Mfg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von go484538-38):
Oder können die mich sonst wo einsetzen und abgruppieren?
Ja klar. Warum solltest du denn dann noch für etwas bezahlt werden was du überhaupt nicht mehr machst?

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#2
 Von 
go484538-38
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Sprich ich kann an meinen alten job wieder arbeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Wenn dann ein Platz für dich frei und dein AG damit einverstanden sein wird, dann ja. Da steht nur, dass du dann eine Bezahlung in der Tarifgruppe erhalten, der du dann angehören wirst. Mehr nicht.

Signatur:

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#4
 Von 
go484538-38
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Sprich mein Arbeitsvertrag wo sein steht als betriebselektriker ist dann unwirksam?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Frau Hilflos65
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

Ne, es

Zitat (von go484538-38):
gilt die tarifgruppe der dann ausgeführten tätigkeit


Heißt für mich, dass Du theoretisch auch als Putzfrau (*nichts gegen Putzfrauen!!) eingesetzt und bezahlt werden kannst....

Aber unwahrscheinlich, denn Elektriker werden in der freien Wirtschaft händeringend gesucht - aber es kann eben sein, dass Du den Anforderungen als Schichtleiter nicht gewachsen bist oder die Chef´s das so sehen und Dich eben wieder als "Nur"-Elektriker einsetzen.

Oder, wenn die Stelle eines Gruppenleiters nicht mehr benötigt wird (weniger Arbeit, weniger Baustellen usw...).

Anspruch auf Deinen alten Arbeitsplatz hast Du wohl nicht..... aber das kann man mit denen vielleicht vorher regeln, also bevor man unterschreibt.

Ich tippe auf Zeitarbeit?

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#6
 Von 
go484538-38
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Frau Hilflos65):
Ne, es
Zitat (von go484538-38):
gilt die tarifgruppe der dann ausgeführten tätigkeit


Heißt für mich, dass Du theoretisch auch als Putzfrau (*nichts gegen Putzfrauen!!) eingesetzt und bezahlt werden kannst....

Aber unwahrscheinlich, denn Elektriker werden in der freien Wirtschaft händeringend gesucht - aber es kann eben sein, dass Du den Anforderungen als Schichtleiter nicht gewachsen bist oder die Chef´s das so sehen und Dich eben wieder als "Nur"-Elektriker einsetzen.

Oder, wenn die Stelle eines Gruppenleiters nicht mehr benötigt wird (weniger Arbeit, weniger Baustellen usw...).

Anspruch auf Deinen alten Arbeitsplatz hast Du wohl nicht..... aber das kann man mit denen vielleicht vorher regeln, also bevor man unterschreibt.

Ich tippe auf Zeitarbeit?


Nöö keine zeitarbeit;)

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