Zusammenarbeitsvereinbarung und Arbeitgeberwechsel

24. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
mmm666
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Zusammenarbeitsvereinbarung und Arbeitgeberwechsel

Hi,

Freelancer X hat mit Firma Y eine Zusammenarbeitsvereinbarung geschlossen wo Arbeitszeit, Geld, Datenschutz etc. vereinbart werden. Die geschieht auf Basis einer langen Zusammenarbeit die später in eine Festanstellung gewandelt werden soll.

In der Vereinbarung steht weiterhin das Freelancer X nach Beendigung jener Vereinbarung für die Dauer von 18 Monaten nicht für Kunden der Firma Y in direkter und indirekter Form tätig werden darf. Firma Y hat hunderte Kunden so das es somit in der Branche kaum möglich ist für Freelancer X für andere Firmen tätig zu werden und Geld zu verdienen.

Ist so eine Klausel wirksam bzw. rechtlich durchbringbar? Für Freelancer X würde das Quasi nach Beendigung eine erzwungene Arbeitslosigkeit bedeuten!?

1000 Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

a) Unter Arbeitsrecht fällt deine Frage nicht, vmtl. unter Vertragsrecht.
b) In D gilt weitgehende Vertragsfreiheit, so dass auf jeden Fall ein großes Risiko läuft, wer sehend unterschreibt, was ihm zum Nachteil gereicht. Wenn du es also genau wissen willst, musst du den Vertrag von einem Juristen prüfen lassen; ggf. wäre auch zu verhandeln, den Passus zu verändern, zu präzisieren ...

Und wenn die Firma einziger oder einzig maßgeblicher Vertragspartner des Freiberuflers ist - du sprichst gar von Arbeitgeber -, steht allemal die Vermutung einer Scheinselbständigkeit am Horizont.



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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MikeAC90
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 25x hilfreich)

Der Begriff Scheinselbststndigkeit ist mir auch gerade gekommen.

Wenn der Freelancer schon so 'doof' war und so einen Vertrag unterschreibt, sollte er jetzt mal den AG vors Gericht zerren & auf Einstellung klagen.

Denn wie du ja sagst, ist später eine Festanstellung geplant. Eindeutig sollen hier also Steuern & Sozialversicherungsbeiträge zurück gehalten werden.

Ansonsten: Ich kann mir allerdings schwer vorstellen, dass ein Freelancer welcher in einer Branche aktiv ist, sich förmlich selbst ein Berufs'verbot' gibt, in dem er so etwas unterschreibt? Ob das vor Gericht durchzusetzen ist? Keine Ahnung.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wetten, dass Freelancer dann in der Probezeit gekündigt wird? Außerdem spart eine seriöse Firma gar nichts. Die freien Mitarbeiter bekommen in der Regel nämlich einen höheres Entgelt gezahlt. Die Leute werden typischerweise reingeholt, wenn es Belastungsspitzen abzupuffern gilt. Also, bitte keine pauschalen Verurteilungen.

wirdwerden

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.rechthaber.com/nachvertragliches-wettbewerbsverbot-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/

quote:<hr size=1 noshade>Aber auch für Selbständige und Freiberufler sind solche Klauseln nach der neuen Rechtsprechung in aller Regel unwirksam. So ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. April 2003 (Az. III ZR 196/02 ) unter bestimmten Umständen ein Wettbewerbsverbot auch für Freiberufler nur dann wirksam, wenn eine Karenzentschädigung vorgesehen ist. Damit hat der BGH die Anwendung der Regelungen der §§ 74 ff HGB auf Freiberufler für zulässig erklärt. Nach diesen Bestimmungen, die ursprünglich nur für kaufmännische Angestellte galten, ist ein Wettbewerbsverbot nur dann verbindlich vereinbart, wenn eine Karenzentschädigung vorgesehen ist, die mindestens 50 Prozent des letzten durchschnittlichen Honorars umfasst und während der Dauer des Wettbewerbsverbots gezahlt wird.

Zudem müssen Wettbewerbsverbote unabhängig von einer etwaigen Vertragsstrafe zeitlich, gegenständlich und räumlich auf ein zulässiges Maß beschränkt sein. Fehlt eines dieser Merkmale, ist dies ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. <hr size=1 noshade>


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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mmm666
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

vielen dank für die antworten.
gerade die letzte scheint die lösung zu beinhalten. klingt auch logisch bzw. nachvollziehbar so, ein wettbewerbsverbot ohne finanziellen ausgleich wäre auch brutal.

zum thema scheinselbständigkeit; man darf nicht vergessen das diese nur als solche zu bewerten ist, wenn der freelancer 100% für einen arbeitgeber tätig ist. hat er noch andere kunden bzw. jobs relativiert sich das. trotzdem ist es natürlich heutzutage eine übliche masche kosten und vor allem sozialabgaben zu sparen indem man windige vereinbarungen mit freelancern macht.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
zum thema scheinselbständigkeit; man darf nicht vergessen das diese nur als solche zu bewerten ist, wenn der freelancer 100% für einen arbeitgeber tätig ist. hat er noch andere kunden bzw. jobs relativiert sich das. trotzdem ist es natürlich heutzutage eine übliche masche kosten und vor allem sozialabgaben zu sparen indem man windige vereinbarungen mit freelancern macht.


Dazu der TE:
quote:
das es somit in der Branche kaum möglich ist für Freelancer X für andere Firmen tätig zu werden und Geld zu verdienen


Er ist also offenbar nicht großartig für weitere Kunden tätig, sonst würde ihn die Klausel ja nicht stören.

Es gibt noch ein paar andere Anhaltspunkte, z.B. freie Arbeitszeiteinteilung oder Weisungsgebundenheit, die für oder gegen eine SCHEINselbständigkeit sprechen.

Es gibt Branchen, das ist es gar nicht anders möglich, als Freelancer während eines Projekts nur für einen Auftraggeber zu arbeiten - nach Abschluss des Projekts sucht man sich dann eben ein Neues.

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