Zu viel Gehalt überwiesen

9. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.06.2012 23:43:09
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)
Zu viel Gehalt überwiesen

Hallo,

durch den Fehler der Buchhaltung, wurden mir ca. 200 EUR zu viel überwiesen. Ich habe ganz ehrlich nicht genau drauf geachtet und jetzt sagt mit mein Chef, ich soll das Geld zurück geben. Es schmerzt natürlich und es kommt die hoffnungsvolle Frage auf, gibt es einen Weg das Geld doch behalten zu können ?? Ich mache im Monat so viele unbezahlte Überstunden, dass ich kein Problem hätte das Geld zu behalten.

Vielen Dank im Voraus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Generell muss Geld, was dem MA nicht zusteht, zurückgezahlt werden.

Bei uns (AVR) gibt es allerdings eine Regelung die besagt, dass der Anspruch auf Rückzahlung nur 6 Monate besteht.

Bekommst du zu wenig Geld, willst du das ja auch nachträglich bezahlt bekommen.

Gruß
Marion

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sofi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn soetwas bei uns passiert, wird automatisch in der nächsten Gehaltsabrechnung der zuviel überwiesene Betrag halt wieder abgerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

sollte eigentlich so sein, daß es beim nächsten Mal korrigiert wird. Grundsätzlich bist Du aber verpflichtet, sowas gleich dem Personalbüro zu melden...

Im übrigen "nicht gemerkt" kann ich mir ehrlich gesagt nicht wirklich vorstellen, denn wenns -wie erwähnt- zuwenig gewesen wäre, hättest Du es ja auch "gemerkt"

P.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

relativ nicht gemerkt!!!

ich bin im pflegeberuf tätig u. bei mir schwankt das gehalt um fast 150 im monat, je nach nacht/feiertag/wochend-zulage.

ps:. bei uns wird zuviel bezahltes geld auch vom nächsten gehalt "abgezogen".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mad171
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist etwas ähnliches passiert.

Ich jobbe neben dem Studium in einem größeren Handelsunternehmen.

Ab Februar wurde mein 400-Euro-Vertrag auf einen Gleitzonenvertrag umgestellt.
Durch einen Fehler im Personalbüro bekam ich für den Februar doppelt Geld.

Auf meine Frage warum ich sooo viel Geld bekommen habe, antwortete die Marktsekräterin, dass es wohl so sei, dass mir die restlichen Überstunden aus dem 400Euro-Arbeitsverhältnis ausbezahlt wurden.

Jetzt stellte sich heraus, das sie mich versehendlich unter zwei Personalnummern abgerechnet hat. Nun verlang die Zentrale bis zum Monatsende eine Rücküberweisung von knapp 400Euro.
Für einen Studenten der Ruin!

Was kann ich tun? Muss das so sein?

Vielen Dank für Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hattest du denn überhaupt Überstunden bzw. wäre das von der Anzahl und dem Stundenlohn her hingekommen mit dem was du zuviel rausbekommen hast? Wurden die denn lt. Vertrag bezahlt oder abgebummelt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12304.11.2011 22:27:23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@mad171,
gibt es einen Tarifvertrag?
Schau dir mal die Ausschlussfristen an.
Evt. ist der Anspruch deines Arbeitgebers verfallen, jedenfalls dann, wenn du das Geld nicht böswillig, sondern im guten Glauben entgegengenommen hast. Das würde ja aus deiner Mitteilung ans Personalbüro hervorgehen.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.961 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen