Gibt es Gesetze zur Leistungsbeurteilung und Zielvorgaben? Wenn ja, wo sind die zu finden?
Beispielsweise:
1. Kann ein AG für die Leistungsbeurteilung ein o. mehrere andere Personen (Dritte) ausser dem direkten Vorgesetzten heranziehen? Auch wenn die Dritten mit der/dem AN in keinster Weise zusammenarbeiten (andere Abteilung, keinerlei gemeinsame Aufgaben im letzten Jahr)
Darf ein AG Zielvorgaben festlegen und Unterschrift von AN einfordern, die vom AN nicht direkt beeinflussbar sind?
Darf der AG verlangen, dass sich AN gegenseitig bewerten müssen (Schwierigekeit der Aufgaben, Arbeitslast etc.)- auch wenn sie nicht in den gleichen Abteilungen arbeiten und nicht zusammenarbeiten?
Darf diese Bewertung von "Aussenstehenden" in die Festlegung des Bonus einfliessen?
Darf anhand einer Leistungsbeurteilung, die u. a. von Dritten und abteilungsfremden Kollegen vorgenommen wird, eine Abmahnung prinzipiell an den "schlechtesten" MA ausgesprochen werden?
Zielvorgaben - Leistungsbeurteilung - Kündigung
25. November 2005
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Frage vom 25. November 2005 | 16:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zielvorgaben - Leistungsbeurteilung - Kündigung
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#1
Antwort vom 25. November 2005 | 17:19
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo Xiaoan, es gibt keine Gesetze dazu. Was in punkto Leistungsbeurteilung und Zielvorgaben passiert ist eine Frage der Vereinbarungen (z.B. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung). Es mag zwar irgendwo unverständlich sein, warum Außenstehende da bei der Beurteilung 'mitmischen', aber irgendwas rechtswidriges seh ich da nicht.
Eine Abmahnung ist sozusagen ein 'Warnschuss' für den Mitarbeiter, in Zukunft das angemahnte Verhalten einzustellen bzw. nicht zu wiederholen. Nur wenn der Mitarbeiter darauf keinen Einfluss hat ist das ganze irgendwo sinnlos.
MfG
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