guten tag alle miteinander,
ich habe derweil ein grosses problem, und zwar hat meine tochter sich ans zeugnisfälschen vergnügt und hat auch tatsächlich eine ausbildungsstelle bekommen.
nur hab ich jetzt davon wind bekommen und ihr clip und klar gesacht das dies unteranderem ne urkundenfälschung ist.
davon ist sie nun leider nicht wirklich begeistert von und als vater kann ich mir nicht zutrauen ihr das kaputt zumachen, da es ihr wunschberuf ist.
jetzt zur frage:
Da die ausbildung als XYZ eine duale ist, wird sie auch eine berufsbildene schule besuchen müssen.dort spätestens werden doch eig. die daten der vorherigen schule ausgetauscht und vergliechen. ( also ich denke es mir so )
zwar könnte sie ja das originalzeugnis der schule übergeben, doch dann bekommt der betrieb davon mit.
Ein teuefelskreis!
Jeder rat ist willkommen
MfG CM117
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Zeugnisdokument gefälscht.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es wäre mir neu, dass die Berufsschule mit der vorherigen allgemeinbildenden Schule (Gesamtschule, Realschule, Gymnasium, was auch immer) die "Daten" abgleicht.
Keine Ahnung, was man da anraten soll. Ist man ehrlich, dann stehen die Chancen schlecht und der Betrieb kündigt in der Probezeit. Ist man nicht ehrlich, dann sieht es auch nicht besser aus, da man immer mit einem auffliegen rechnen muss.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Fälschung von Zeugnissen kann Ihre Tochter noch Jahre später einholen. Sie hat sich unrechtmäßig Vorteile verschafft, selbst, wenn Sie die Ausbildung besteht, kann der Ausbildungsabschluss Jahre später aberkannt werden.
Urkundenfälschung und Betrug fallen mir auf Anhieb als Straftatbestände ein.
Und jederzeitige Entlassung, wenn das rauskommt.
Mehr dazu dürften Sie unter "Strafrecht" erfahren.
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da gibt es mehrere probleme:
a) bist du als vater berufen, abgesehen davon, dass du deiner tochter den marsch bläst, die sache ggü betrieb und/oder schule aufzuklären? dass deine tochter nicht 'begeistert' ist, verstehe ich so, dass sie das unrecht nicht einsehen will. ist sie denn noch minderjährig?
b) welche konsequenzen kann das fehlverhalten deiner tochter für sie haben - aktuell, längerfristig? das könnte anhand des genauen vorgangs evtl. mit einem RA zu klären sein.
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Niemand gibt sein Originalzeugnis aus den Händen. Der Betrieb wird also mit der Kopie zufrieden sein und keinen Verdacht schöpfen, wenn die Leistungen der Azubine im Zusammenhang mit dem Zeugnis glaubwürdig sind. Ein Mathe-LKler, der den Dreisatz nicht beherrscht wäre ein Gegenbeispiel. Sollte es aber herauskommen, könnte durchaus eine fristlose Kündigung wegen Vertrauensverlust folgen.
Einen Abgleich der Noten zwischen Berufsschule und allgemeinbildender Schule wäre Schwachsinn (Wozu sollte man die "alten" Noten benötigen?) und nach meiner Meinung auch ein Verstoß gegen den Datenschutz. Aus dieser Richtung kann man beruhigt sein.
@hamburgerin01: Warum sollte der Abschluß eines normalen Lehrberufes aberkannt werden? Ich kenne außerhalb eines Studiums keine Ausbildung, bei der schlechte Noten der allgemeinbildenden Schule zum Ausschluss führen.
Ich würde alles so laufen lassen und das Fehlverhalten der Tochter als Motivationsmittel einsetzen.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
zeugnisfälschung ?
was kommt dann als nächstes ?
wenn du sehenden auges miterleben willst, wie deine tochter den weg eines betrügers einschlägt,
und ihr auch noch (stillschweigend) dabei hilfst, evtl. damit durchzukommen,
halte ich das für den falschen weg
vielleicht hilft wirklich ein gemeinsamer besuch bei einem rechtsanwalt, der ihr die möglichen folgen ihres tuns aufzeigt, als "schocktherapie" für deine tochter,
vielleicht ist aber auch schon hopfen und malz verloren,
und man kann als vater nur noch traurig kopfschüttelnd danebenstehen....................
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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
@shihaya:
hamburgerin hat nicht Unrecht mit der Vermutung, dass das gefälschte Zeugnis die Azubine einholen könnte: Wenn deren Ausbildungszeit z. B. aufgrund der guten (aber gefälschten) schulischen Vorbildung verkürzt wurde, dann könnte durchaus auch der Berufsabschluss aberkannt werden, weil die Zulassung zur Prüfung unrechtmäßig erfolgt war.
Die Berufsschule interessiert sich nicht für vorangegangene Schulabschlüsse und Zeugnisse, die verlangen nach meiner Erfahrung nur den Ausbildungsvertrag.
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Vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert, aber zu meiner Zeit habe ich die Ausbildung aufgrund der guten Zwischenprüfung und der guten Berufsschulleistungen verkürzt. Meine Abiturnoten waren dafür vollkommen unerheblich.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
Ja, das ist eine weitere Variante die Lehre zu verkürzen.
Aber bestimmte schulische Vorbildung kann bereits zu Beginn der Lehre vertraglich vereinbart werden, dann ist sie Grundlage für die Verkürzung und bei einem gefälschten Schulabschluss natürlich Besch....
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