Sehr geehrter Forum,
freue mich beigetreten zu sein. Folgende Situation zerbrbicht mir den Kopf.
Ich bin seit dem 05.Januar 2011 ungekündigt und unbefristet eingestellt, Probezeit dementsprechend vorbei.
Nun hege ich den Wunsch mich selbstständig zu machen, mein Arbeitgeber hat signalisiert mich darin zu unterstützden in dem er mich zum geeigneten Zeitpunkt kündigen würde (die Bereitschaft zeigt natürlich auch, dass er mich nicht unbedingt behalten will).
Ich habe noch 12 Tage Urlaubsanspruch.
Vorteil für mich wäre, dass die 12 wöchige ALG Sperre nicht eintritt. Aber: um dieses zu erhalten muss ich ja ein ganzes Jahr (versicherungspflichtig) beschäftigt gewesen sein.
Die beidseitige Kündigungsfrist besteht zum Ende des Folgemonats der Kündigung.
Reicht es nun wenn ich am 01.November 2011 zum 31.12.2011 gekündigt werde? Kann ich durch die Feiertage und den Urlaub
meine Arbeitszeit bis zum 06. Januar 2012 verlängern um ALG zu bekommen? Kann mich mein AG auch einfach zu diesem Zeitpunkt kündigen?
Ich bedanke mich für alle Hinweise und wünsche ein gutes Wochenende.
Zeitpunkt zum gekündigt werden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Nick,
danek für deine schnelle Antwort. Es geht nicht um eine übereilte Kündigung sondern um eine seit einem Jahr vorbereitete Umsetzung mit Stammkapital und Mitgründern.
Der ALG-Snspurch ist deswegen interesant, weil er meines Wissens für den Gründungszuschuss Voraussetzung ist. Dieser berechtigt wiederum zum KfW Gründercoaching (es besteht natürlich kein Rechtsanspruch mehr seit 1. Juli).
Sollte mich der AG am 01.November 2011 zum 30. Dezember 2011 oder am 01. Dezmeber 2011 zum 30.Januar 2012 kündigen?
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Vielen Dank! Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung sind schlechte wirtschaftliche Lage des Betriebes? Gibt es noch weitere Gründe für eine bb Kündigung?
"Die beidseitige Kündigungsfrist besteht zum Ende des Folgemonats der Kündigung."
Somit ist eine Kündigung zum 05.01. nicht zulässig.
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Hallo Danke für die weiteren Anworten.
quote:
Stimmt(übersehen-sorry)- dann eben Kündigung zum Ende Februar 2012
Zum Ende Januar 2012 müsste doch reichen, oder?
Kann der AB mich den, insofern ich nicht auf die Einhaltung der Frist bestehe (z.B. schriftlich vereinbart), trotzdem zum 05. Januar kündigen?
Das sollte man am besten persönlich mit Arbeitsagentur besprechen.
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@1000kleinesachen,
Du bist jetzt aber gemein
@Miro Stark,
so eine Absprache ist rechtwidrig und dürfte ungeahnte Konsequenzen haben. Anzeige, Sperre.....
-- Editiert hamburgerin01 am 10.10.2011 22:30
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