Zeitarbeitsfirmen Und Überstunden

26. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
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(134 Beiträge, 81x hilfreich)
Zeitarbeitsfirmen Und Überstunden

Hallo ich hab mal eine Frage .
Also ich Arbeite jetzt seit 4 Wochen bei einer Neuen Zeitarbeitsfirma.
Und im Vertrag steht drin das ich ein 35 Stunden Woche habe und alles was drüber hinaus geht sind Überstunden.
In diesem Monat habe ich 33 Überstunden



(Heute musste ich zur Firma weil ich Gestern einen Arbeitsunfall hatte jemanden ist das Rohr aus der Hand Gefallen und fiel von der 3 in die 2 Etage Direkt auf meine Arm.)



Ich hab mal nach gefragt wie es ausschaut mit denn 25% Aufschlag bei Überstunden.
Da ich ja keine 35 Stunden Woche habe sondern mehr.
Sie sagte zu mir Überstunden sind bei mir erst ab der 40Stunde berechnet werden und nicht ab der 36Stunden.
Da der Kunde wo ich Arbeite eine 40Stunden Woche hat hab ich Sie auch.


Jetzt meine Frage;
Wieso sagt die Zeitfirma das ich eine 40 Stunden Woche habe.
Obwohl im Vertrag steht 35.

Ich hab doch denn Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma und nicht mit dem Kunden.
Kann ja nicht sein das ich 33Überstunden und die nicht bezahlt werden.

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
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Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Fragen Sie die Gewerkschaften, warum solche unmöglichen Gefälligkeits-Tarifverträge ausgehandelt wurden, um den gesetzlichen Equal Pay Anspruch auszuhebeln.

quote:
Kann ja nicht sein das ich 33Überstunden und die nicht bezahlt werden.



Die Stunden dürfen Sie dann absetzten, wenn die Leihfirma keinen Einsatz für Sie hat. Zum Beispiel während der Kündigungsfrist.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Die Stunden dürfen Sie dann absetzten, wenn die Leihfirma keinen Einsatz für Sie hat. Zum Beispiel während der Kündigungsfrist.


Das weiß ich das die auf ein Zeitkonto kommen.
Ich habe mit meiner Firma Geredet die sagen mir jetzt das ich eine 40Stunden Woche hab.
Und nicht wie im Vertrag steht 35 Stunden.

Und alles was über 40 Stunden geht in der Woche sind Über Stunden .
Ich dachte Nämlich alles was über 36 Stunden geht sind Über Stunden.
Weil ich ja Laut Vertrag eine 35 Stunden Woche hab.

Das Bedeutet das die 33 Über Stunden nicht mit 25% Aufschlag Berechnet werden.
Sondern nur 13Stunden.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Und alles was über 40 Stunden geht in der Woche sind Über Stunden .
Ich dachte Nämlich alles was über 36 Stunden geht sind Über Stunden.
Weil ich ja Laut Vertrag eine 35 Stunden Woche hab.


Ja es sind natürlich alle Stunden über den 35h Überstunden. Sie müssen aber Ihren Vertrag richtig lesen, insbesondere den TV oder da steht genau drin, ab wieviel Überstunden ein Zuschlag gezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
ab wieviel Überstunden ein Zuschlag gezahlt wird.


Hab ich ja gelesen, und auf einer Seite wegen Arbeitsrecht oder Urteile.

also ab der 36Stunde werden die 25% Bezahlt.
im Tarif Vertrag steht auch drin das man es angleicht die Stunden Woche.
Das Bedeutet das ich eigentlich eine 40Stunden Woche habe und was Drüber ist sind Überstunden.
Ab der 41Stunde ist jede Weitere Stunde mit 25% Aufschlag zu Berechnen.

In der Firma hat man mir gesagt:
Das ich eine 40Stunden Woche habe.
(Das bedeutet alles was drüber hinaus geht sind Überstunden)
oder nicht?
Trotzdem werden mir jede Woche 5 Stunden(Im Monat 20Stunden) auf mein Zeitkonto gut Geschrieben.






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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Also ich habe dazu jetzt was Gefunden:

Für den Leiharbeitnehmer maßgeblich ist jedoch die Arbeitszeitregelung im Betrieb des Entleihers. Wird dort z. B. 40 Stunden pro Woche gearbeitet, so hat der Leiharbeitnehmer auch 40 Stunden zu arbeiten, er erhält für die betreffende Woche aber nur 35 Arbeitsstunden ausbezahlt. Alle Stunden, die über die wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden hinaus gearbeitet werden, fließen als Guthaben auf ein Arbeitszeitkonto. Überstunden, die über die angenommenen 40 Arbeitsstunden pro Woche hinausgehen und zu deren Ableistung der Leiharbeitnehmer vertraglich verpflichtet sein kann, werden ebenfalls dem Arbeitszeitkonto gut geschrieben, jedoch werden dafür die Zuschläge in dem Monat ausgezahlt, in dem diese anfallen. Feiertage werden mit den Stunden angesetzt, d. h. bezahlt, die der Verleiher im Durchschnitt laut Vertrag gearbeitet hätte. Gleiches gilt für die Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Aber das ist ja mal voll die Abzocke!!
Wie sieht es denn aus wenn man einen Arbeitsunfall hatte so wie ich Letzte Woche.
Wo jemand ein Rohr aus der Hand fiel und auf mein Arm gefallen ist.
Da hab ich doch keine Schuld sondern die Person die das Rohr fallen Lies.
Und ich deswegen von 25.7-30.7 Krank geschrieben wurde.
Und hab zum Doc Gesagt am 30.7 das ich wieder Arbeiten will ich will ja meine Blöden Stunden Sammeln für dieses Zeit Konto.

quote:
Feiertage werden mit den Stunden angesetzt, d. h. bezahlt, die der Verleiher im Durchschnitt laut Vertrag gearbeitet hätte. Gleiches gilt für die Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit.


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
quote:Feiertage werden mit den Stunden angesetzt, d. h. bezahlt, die der Verleiher im Durchschnitt laut Vertrag gearbeitet hätte. Gleiches gilt für die Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit.




Wenn Sie irgendwas von irgendwo kopieren, dann wäre ein Link hilfreich. Dann kann man nämlich selber nachlesen und schauen, ob die Info was taugt.

quote:
Aber das ist ja mal voll die Abzocke!!


Was ist jetzt genau die Frage und was ist Abzocke?


Und bezüglich des Überstundenthemas:

quote:
also ab der 36Stunde werden die 25% Bezahlt.


Nein, das steht so nicht im Tarifvertrag! Welcher das ist, haben Sie immer noch nicht verraten.

quote:
Überstunden, die über die angenommenen 40 Arbeitsstunden pro Woche hinausgehen und zu deren Ableistung der Leiharbeitnehmer vertraglich verpflichtet sein kann, werden ebenfalls dem Arbeitszeitkonto gut geschrieben, jedoch werden dafür die Zuschläge in dem Monat ausgezahlt, in dem diese anfallen.


Auch das steht meines Wissens nicht in der Form in den Tarifverträgen. Es geht aber in die Richtung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/igz_tarifvertrag_4c_screen.pdf

Die Abzocke ist das in Mein Vertrag drin steht das ich eine 35 Stunden Woche habe.

Laut meines Chefs (bei der Zeitarbeitsfirma)hab ich aber eine 40 Stunden Woche.
Und alles was Über 40 Stunden geht sind Überstunden.
Und ab der 40 Stunde bekomme ich 25% Aufschlag.

Nicht wie ich dachte ab der 36 Stunde weil ich ja im Vertrag eine 35 Stunden Woche drin stehen habe.


quote:
Feiertage werden mit den Stunden angesetzt, d. h. bezahlt, die der Verleiher im Durchschnitt laut Vertrag gearbeitet hätte. Gleiches gilt für die Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit.

Und jetzt bei dem Arbeitsunfall denn ich hatte werden die Stunden genommen die im Vertrag drin stehen 35.
Nicht die 40Stunden die ich Tatsächlich Leiste.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Nein, das steht so nicht im Tarifvertrag! Welcher das ist, haben Sie immer noch nicht verraten
Wie woher wollen Sie denn Wissen was drin steht?
wenn Sie danach Fragen wo ich diese Infos her habe!
In Mein Vertrag steht 35 Stunden ich muss doch wissen was im Vertrag an Stunden steht und jeder Normale Arbeiter weiß das Überstunden Extra Vergüten werden mit 25%.

quote:
Auch das steht meines Wissens nicht in der Form in den Tarifverträgen. Es geht aber in die Richtung.
Es ist Ausführlicher geschrieben
Hier ist der Original Text:

quote:
3.1.3. Die monatliche arbeitszeit wird an die des entleihers angepasst. beginn
und ende der täglichen arbeitszeit einschließlich der Pausen und die verteilung
der arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage richten sich nach den im jeweiligen entleiherbetrieb gültigen regelungen bzw. anforderungen des entleihers.


Das Bedeutet eigentlich das die Zeitarbeitsfirma erst ab der 40Stunde die auflaufen auf mein Zeitkonto Packen können.
Und nicht ab der 35 Stunde.


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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119425 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Wie woher wollen Sie denn Wissen was drin steht?

Da du - trotz mehrfache Nachfragen - immer nocht nicht in der Lage warst zu sagen welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommt (was ist eigentlich soooo schwer daran?), kann das logiserweise keiner hier wissen.
Oder glaubst du wir gehen jetzt als Ratespiel hier alle 357 Tarifvertragsvarianten durch?



quote:
und jeder Normale Arbeiter weiß das Überstunden Extra Vergüten werden mit 25%.

Jeder normale Arbeiter weis, das ihm das zusteht, was in den vertraglichen Vereinbarungen und in den Gesetzen steht.

Wenn dein Vertrag die 25% so nicht hergibt, dann halt nicht.

Möglicherweise fände sich ja noch etwas im Tarifvertrag, aber den kennen wir ja nicht, weil du nichts sagst ...



Also ein letzter Versuch: Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Also ein letzter Versuch: Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung?



Anscheindend der iGZ-MTV, der in dem Beitrag von 22:11 verlinkt ist. Eine klare Aussage ist natürlich sinnvoller.


@stefanhw

quote:
Die Abzocke ist das in Mein Vertrag drin steht das ich eine 35 Stunden Woche habe.

Laut meines Chefs (bei der Zeitarbeitsfirma)hab ich aber eine 40 Stunden Woche.
Und alles was Über 40 Stunden geht sind Überstunden.


Das ist eines der grundsätzlichen Probleme bei der Leiharbeit. Die pseudo-35h-verträge mit tatsächlich längerer Arbeitszeit und die Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto, die in der Regel ausschliesslich dazu genutzt werden, das Annahmeverzugsrisiko des Leih-AG bei Nichteinsatzzeiten abzudecken.

Und da bin ich wieder bei meinem ersten Beitrag: fragen Sie die DGB-Gewerkschaften, warum solche Dumping-Schein-TV abeschlossen wurden.

quote:
In Mein Vertrag steht 35 Stunden ich muss doch wissen was im Vertrag an Stunden steht und jeder Normale Arbeiter weiß das Überstunden Extra Vergüten werden mit 25%.


Steht das so wörtlich im AV, dass es für jede Überstunde 25% gibt? Dann wäre das natürlich so. Sie irren aber ganz deutlich mit dem zweiten Satz. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit.
Es mag sein, dass es bis Anfang der 90er Jahre eine gesetzliche Regelung dazu gab. Das ist dann aber bereits 20 Jahre her.
Diese 25% ergeben sich meist aus Tarifverträgen oder manche AG haben das aus Tradition in ihren Arbeitsverträgen stehen.
Der Trend geht oder ging nämlich in eine ganz andere Richtung: pauschale Überstundenabgeltung. Also arbeitsvertragliche Klauseln ala "mit dem Gehalt sind alle/30 Mehrarbeitsstunden pro Monat abgegolten". Der AN bekommt also nicht nur keinen Zuschlag für Überstunden, sondern gar kein Geld für Überstunden!


quote:
Feiertage werden mit den Stunden angesetzt, d. h. bezahlt, die der Verleiher im Durchschnitt laut Vertrag gearbeitet hätte. Gleiches gilt für die Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit.


Und jetzt bei dem Arbeitsunfall denn ich hatte werden die Stunden genommen die im Vertrag drin stehen 35
.


Und das ist nicht in Ordnung. Das geben die Tarifverträge aus meiner Sicht auch nicht her. Der AG muss bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die Zeit ansetzen, die sie normalerweise an diesen Tagen gearbeitet hätten. Das wären dann 8h bzw. 40h pro Woche.

Wie Sie das durchsetzen, ist dann das nächste Problem. Der iGZ-MTV (falls der Anwendung findet) hat eine sehr kurze Ausschlussfrist von einem Monat nach Fälligkeit! Wenn Sie die verpassen, dann ist der Anspruch schon futsch.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Steht das so wörtlich im AV, dass es für jede Überstunde 25% gibt?


Ja es steht so da drin das ich eine 35 Woche Habe.
Und Überstunden mit 25% Aufschlag Bezahlt werden.


quote:
Der AG muss bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die Zeit ansetzen, die sie normalerweise an diesen Tagen gearbeitet hätten. Das wären dann 8h bzw. 40h pro Woche.


Ich wurde Donnerstag 9 Arbeitsstunden, Freitag 6 Arbeitsstunden,Montag 9Arbeitsstunden.


Bevor ich bei dieser Zeitarbeitsfirma Angefangen habe war ich bei einer anderen 3Wochen.
Als ich meinen Vertrag Unterschieben habe Bekam ich 1 Blatt
Wo drauf steht das der Tarif Vertag IGZ im Internet zu finden ist.



Harry van Sell
1. hast du Null mal nach dem Vertrag Gefragt.
2.Hab ich das hier Geschrieben:
quote:
Überstunden, die über die angenommenen 40 Arbeitsstunden pro Woche hinausgehen und zu deren Ableistung der Leiharbeitnehmer vertraglich verpflichtet sein kann, werden ebenfalls dem Arbeitszeitkonto gut geschrieben, jedoch werden dafür die Zuschläge in dem Monat ausgezahlt, in dem diese anfallen.

3. Habe ich das:
am 02.08.2012 22:11 http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/igz_tarifvertrag_4c_screen.pdf
4.Wenn man Ahnung hat gibt man einfach nur in Suche:Zeitarbeit Tarifvertrag ein und was kommt ?
der Tarifvertrag.

quote:
Jeder normale Arbeiter weis, das ihm das zusteht, was in den vertraglichen Vereinbarungen und in den Gesetzen steht.

Wenn dein Vertrag die 25% so nicht hergibt, dann halt nicht.



Wenn ich sage das ich für meine Überstunden 25% Aufschlag bekomme ich Sie auch weil es halt so im Tarif Vertrag steht.

quote:
Also ein letzter Versuch: Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung?


Du solltest einfach mal deine Augen auf Machen Bevor du Irgend etwas Dummes Schreibst.
quote:
Danke
[u][/u]

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Bevor ich bei dieser Zeitarbeitsfirma Angefangen habe war ich bei einer anderen 3Wochen.
Als ich meinen Vertrag Unterschieben habe Bekam ich 1 Blatt
Wo drauf steht das der Tarif Vertag IGZ im Internet zu finden ist.


Und daraus schliessen Sie, dass auch bei diesem Leih-AG der iGZ-MTV angewendet wird?

quote:
Ja es steht so da drin das ich eine 35 Woche Habe.
Und Überstunden mit 25% Aufschlag Bezahlt werden.


Könnten Sie die wörtliche Klausel dazu aus dem AV vollständig zitieren?

quote:
4.Wenn man Ahnung hat gibt man einfach nur in Suche:Zeitarbeit Tarifvertrag ein und was kommt ?
der Tarifvertrag.


Es gibt nicht DEN Tarifvertrag Zeitarbeit! Sie disqualifizieren sich mit der Antwort gerade selbst.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Könnten Sie die wörtliche Klausel dazu aus dem AV vollständig zitieren?



Arbeitszeit
3.1. Arbeitszeit
3.1.1. Die individuelle regelmäßige monatliche arbeitszeit beträgt für vollzeitbeschäftigte 151,67 Stunden. Das entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen arbeitszeit von 35 Stunden.
3.1.2. Die individuelle regelmäßige arbeitszeit pro monat richtet sich nach der
anzahl der arbeitstage.
in monaten mit
20 arbeitstagen beträgt die monatsarbeitszeit 140 Stunden
21 arbeitstagen beträgt die monatsarbeitszeit 147 Stunden
22 arbeitstagen beträgt die monatsarbeitszeit 154 Stunden
23 arbeitstagen beträgt die monatsarbeitszeit 161 Stunden




quote:
4.1.2. mehrarbeitszuschläge werden für zeiten gezahlt, die in monaten mit
20 arbeitstagen über 160 geleistete Stunden
21 arbeitstagen über 168 geleistete Stunden
22 arbeitstagen über 176 geleistete Stunden
23 arbeitstagen über 184 geleistete Stunden


Der mehrarbeitszuschlag beträgt 25 Prozent und wird jeweils in dem monat
ausgezahlt, in dem die mehrarbeit angefallen ist



Jetzt hab ich mir das auch noch mal durch gelesen
Ich müsste ein 140 Stunden Woche haben.
Ich bin Vollzeit Beschäftigt.
Und alles was drüber hinaus geht auf mein Zeit Konto.

Und jeden Monat werden mir 20 Stunden abgezogen die mir nicht Bezahlt werden.
Weil die Angeblich Überstunden sind Laut meines Chefs von der Zeitarbeitsfirma.

Ich komme im Monat auf 140Stunden wenn die 20 Stunden Abgezogen werden.
Und Pünktlich Feier Abend habe.
Letzten Monat hatte ich 33 Überstunden
Und wenn ich diesen Monat auch so Arbeite wie Letzten Monat würde ich 54Überstunden haben. Ohne Samstags Arbeit.



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

3.1.2. Die individuelle regelmäßige arbeitszeit pro monat richtet sich nach der
anzahl der arbeitstage.
in monaten mit
20 arbeitstagen beträgt die monatsarbeitszeit 140 Stunden
21 arbeitstagen beträgt die monatsarbeitszeit 147 Stunden
22 arbeitstagen beträgt die monatsarbeitszeit 154 Stunden
23 arbeitstagen beträgt die monatsarbeitszeit 161 Stunden


4.1.2. mehrarbeitszuschläge werden für zeiten gezahlt, die in monaten mit
20 arbeitstagen über 160 geleistete Stunden
21 arbeitstagen über 168 geleistete Stunden
22 arbeitstagen über 176 geleistete Stunden
23 arbeitstagen über 184 geleistete Stunden



Und wenn man sich das Anschaut kann man sehen das man 20 Stunden nicht mit 25% Aufschlag Bezahlt wird Obwohl es Überstunden sind.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Das Zitat ist aus Ihrem AV?

quote:
quote:4.1.2. mehrarbeitszuschläge werden für zeiten gezahlt, die in monaten mit
20 arbeitstagen über 160 geleistete Stunden
21 arbeitstagen über 168 geleistete Stunden
22 arbeitstagen über 176 geleistete Stunden
23 arbeitstagen über 184 geleistete Stunden

Der mehrarbeitszuschlag beträgt 25 Prozent und wird jeweils in dem monat
ausgezahlt, in dem die mehrarbeit angefallen ist


Und genau an der Stelle kann man entnehmen, dass erst bei Überstunden, die 160h pro Monat bei 20 Arbeitstagen übersteigen, Zuschläge fällig werden.
Und das immer auf den Monat betrachtet. Es kann also durchaus passieren, dass Sie 2 Wochen 50h arbeiten und die nächsten 2 Wochen nur 30h und dann gibt es wieder keinen Zuschlag in dem Monat.


quote:
Und wenn ich diesen Monat auch so Arbeite wie Letzten Monat würde ich 54Überstunden haben. Ohne Samstags Arbeit.




Nein, vermutlich nicht. Dieser Monat hat 23 Arbeitstage, demnach werden im August 161 Stunden ausgezahlt und alles ab der 162. Stunde geht auf das AZK. Und erst ab der 185. Stunde gibt es den Mehrarbeitszuschlag.


quote:
Ich komme im Monat auf 140Stunden wenn die 20 Stunden Abgezogen werden.
Und Pünktlich Feier Abend habe.
Letzten Monat hatte ich 33 Überstunden


Welchen Monat meinen Sie, Juni oder Juli? Der Juli hat bei mir 22 Arbeitstage, der Juni 21 AT.


quote:
Jetzt hab ich mir das auch noch mal durch gelesen


Am besten nochmal durchlesen. Die Tarifverträge sind Mist, aber auch nicht so kompliziert.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Nein, vermutlich nicht. Dieser Monat hat 23 Arbeitstage, demnach werden im August 161 Stunden ausgezahlt und alles ab der 162. Stunde geht auf das AZK. Und erst ab der 185. Stunde gibt es den Mehrarbeitszuschlag.


Muss das nicht im Vertrag geändert werden mit denn Stunden da , es Schriftlich ein Getragen wurde mit 35 Stunden.

Ich Arbeite ja am Tag 9Stunden mit Pausen 9 Stunden und 30 Minuten
und Freitag 6Stunden kommt auch mal vor das wir Samstag 5 Stunden Arbeiten und Freitags 3-4 Stunden Länger machen.


Und an der Arbeitszeit ändert sich nichts,das weiß ich jetzt schon weil man es mir gesagt hatte und zwar der Vorarbeiter.

quote:
Welchen Monat meinen Sie, Juni oder Juli? Der Juli hat bei mir 22 Arbeitstage, der Juni 21 AT.


Juli meine ich.

Am 26Juni2012 habe ich denn Vertrag unterschrieben.

Und jetzt August werde ich auch Überstunden Sammeln 192 Stunden ohne die Samstage jetzt.

Im September werden mir keine Stunden Mehr abgezogen weil ich mein Konto bis dahin voll habe muss nur 70 Stunden Sammeln auf mein Zeit Konto.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Welchen Monat meinen Sie, Juni oder Juli? Der Juli hat bei mir 22 Arbeitstage, der Juni 21 AT.


Juli meine ich Weil.
ich meine auch damit wenn es der Fall wäre wenn ich einen 140 Stunden Monat habe das hab ich nicht.
ich Arbeite in der Woche 43Stunden-47Stunden in der Woche.


Ab September werden mir keine Stunden mehr abgezogen weil ich bis dahin mein Zeitkonto voll habe muss nur 70 Stunden Sammeln.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fiable_vie
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,

ich möchte zuerst darauf hinweisen, dass alles, was über Ihre 35 Stunden pro Woche hinaus geht, Mehrarbeitsstunden ist, keine Überstunden.
Diese Mehrarbeitsstunden werden laut Tarifvertrag und gesetzlicher Grundlage auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, falls der Einsatz endet und es nicht direkt einen Folgeauftrag gibt.
Würde dies nicht geschehen, müsste Sie Ihr Arbeitgeber sonst kündigen, was kaum in Ihrem Sinne sein wird.

Sie arbeiten im Kundenbetrieb 40 Stunden.
Die bekommen die vertraglich vereinbarten 35 Stunden bezahlt, das sind im Monat laut Gesetz 152,5 Stunden, die Ihnen ausgezahlt werden.
Der Rest (also jede Woche 5 Stunden) wandert auf Ihr Arbeitszeitkonto.
Sie haben jederzeit das Recht, den Stand des Arbeitszeitkontos einzusehen.

Bitte darauf achten, dass Mehrarbeitsstunden und Überstunden vor dem Gesetz ein sehr großer Unterschied sind.


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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Diese Mehrarbeitsstunden werden laut Tarifvertrag und gesetzlicher Grundlage auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, falls der Einsatz endet und es nicht direkt einen Folgeauftrag gibt.



Welches Gesetz soll denn das bitte sein?

quote:
Würde dies nicht geschehen, müsste Sie Ihr Arbeitgeber sonst kündigen, was kaum in Ihrem Sinne sein wird.


1. Erfolgt in der Regel bei Leiharbeitsfrimen trotz Stunden auf dem AZK sofort die Kündigung, sobald der Einsatz beendet ist und nicht gerade zufällig ein neuer Einsatz ansteht und

2. Ist das AZK eben nicht dafür da, die einsatzfreie Zeit und damit das Arbeitgeberrisko der Nichtbeschäftigung dem AN anzulasten.


quote:
Die bekommen die vertraglich vereinbarten 35 Stunden bezahlt, das sind im Monat laut Gesetz 152,5 Stunden, die Ihnen ausgezahlt werden.


Beim iGZ-TV bekommt man i.d.R. die 7h a x Werktage ausgezahlt. Also je nach Monat 140h, 147h, 154h oder 161h.
Im Unterschied dazu wird beim BZA-MTV der monatliche Durchschnitt von 151,67h bezahlt.

quote:
Bitte darauf achten, dass Mehrarbeitsstunden und Überstunden vor dem Gesetz ein sehr großer Unterschied sind.



Und der wäre? In welchem Gesetz steht das?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Hab das Gefunden dieses:

Manteltarifvertrag (MTA) Arbeiter

§ 19 Mehrarbeitsstunden und Überstunden
(1) Mehrarbeitsstunden sind die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit geleisteten Arbeitsstunden, die über 38 1/2 Stunden in der Woche hinausgehen. Überschreitungen der 38 1/2 Stunden in der Woche, die infolge eines Jahreszeitenausgleichs oder dadurch eintreten, dass an einzelnen Arbeitstagen dienstplanmäßig nicht gearbeitet wird, gelten nicht als Mehrarbeitsstunden.
(2) Überstunden sind die auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 15 Abs. 1 bis 4 und die entsprechenden Sonderregelungen hierzu) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitstunden hinausgehen. Überstunden sind auf dringende Fälle zu beschränken und möglichst gleichmäßig auf die Arbeiter zu verteilen.
Soweit ihre Notwendigkeit voraussehbar ist, sind sie spätestens am Vortage anzusagen.
(3) Bei der Überstundenberechnung sind für jeden zurückliegenden Urlaubstag, Krankheitstag, Tag einer Freistellung nach § 15 a sowie für jeden Tag, an dem der Arbeiter ohne Lohnfortzahlung von der Arbeit freigestellt war, die Stunden mitzuzählen, die der Arbeiter ohne diese Ausfallgründe innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit geleistet hätte.
Für jeden zurückliegenden Wochenfeiertag sowie für jeden Tag, an dem der Arbeiter unter Lohnfortzahlung von der Arbeit freigestellt war, sind die Stunden mitzuzählen, für die nach §§ 33, 34 und 35 der Lohn fortzuzahlen ist. Es sind auch die Ausgleichsstunden für die an einem Wochenfeiertag geleistete Arbeit (§ 15 Abs. 6) mitzuzählen.
Vor- oder nachgeleistete Arbeitsstunden bleiben unberücksichtigt.
(4) Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Arbeitsbefreiung auszugleichen; die Arbeitsbefreiung ist möglichst bis zum Ende des nächsten Kalendermonats, spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ableistung der Überstunden zu erteilen. Für die Zeit, in der Überstunden ausgeglichen werden, wird der Monatsregellohn fortgezahlt. Im Übrigen wird für die ausgeglichenen Überstunden für den Lohnzeitraum, in dem die Überstunden geleistet worden sind, lediglich der Zeitzuschlag für Überstunden (§ 27 Abs. 1 Buchst. a) gezahlt. Nicht ausgeglichene Überstunden werden spätestens nach Ablauf der Zeit, in der der Ausgleich zulässig ist, bezahlt. § 31 Abs. 2 Unterabs. 2, 3 und 5 bleibt unberührt.




Kann aber nicht sein das ich jeden Tag Mehrarbeit machen muss,und erforderlich ist dies auch nicht.
Und wenn ich andere Mitarbeiter Frage bei der Firma wo ich Ausgeliehen wurde.
Sagen die das die eine 38 Stunden Woche haben die müsste ich eigentlich ja auch haben.


Und das habe ich Auch noch Gefunden:

Mehrarbeit / Überstunden
Die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden sind im § 7 TV-L erklärt.


Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1 Satz 1) leisten.

Mehrarbeitsstunden sind grundsätzlich gem. § 6 (2) TV-L innerhalb eines Jahres durch Freizeitausgleich auszugleichen.
Können Mehrarbeitsstunden innerhalb dieses Zeitraumes ausnahmsweise einmal nicht durch Freizeit ausgeglichen werden, erhält der/die Beschäftigte gem. § 8 (4) TV-L nach Ablauf eines Jahres für jede Stunde 100 v.H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe.
Einen Zeitzuschlag gibt es für Mehrarbeitsstunden nicht


Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.

Überstunden sind ebenfalls grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen, möglichst bis zum Ende des nächsten Kalendermonats nach ihrem Entstehen.
Für angeordnete Überstunden, die nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach ihrem Entstehen durch Freizeit ausgeglichen worden sind, erhalten je Stunde 100 v.H. des auf die Stunde anfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe (höchstens aber Stufe 4).
Zustäzlich wird ein Zeitzuschlag gem. § 8 (1) Buchstabe a TV-L gewährt.


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#22
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Hab das Gefunden dieses:

Manteltarifvertrag (MTA) Arbeiter


Ja, sehr schön. Was bringt es, aus x-beliegen Arbeit- oder Tarifverträgen zu zitieren? Die haben doch gar keine Relevanz für Ihren Arbeitsvertrag.

quote:
[u]Mehrarbeit / Überstunden
Die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden sind im § 7 TV-L erklärt.


Auch da ist völlig wurscht, was der TV-L für eine Unterscheidung zwischen Mehrarbeit und Überstunden macht.

Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1 Satz 1) leisten.

Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.


Der iGZ-MTV nennt wiederum jene Stunden Mehrarbeitsstunden, verwendet also genau den anderen Begriff.

4.1. Mehrarbeit
4.1.1. Mehrarbeit ist die über die regelmäßige monatliche arbeitszeit hinausgehende arbeitszeit.

http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/igz_tarifvertrag_4c_screen.pdf


quote:
Und wenn ich andere Mitarbeiter Frage bei der Firma wo ich Ausgeliehen wurde.
Sagen die das die eine 38 Stunden Woche haben die müsste ich eigentlich ja auch haben.


Da gebe ich Ihnen allerdings recht.

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#23
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Und noch was ich will in der ZA bleiben bleibt mir ja nichts Übrig weil ich nichts Gelernt habe.
und die Arbeit die ich in Moment mache is Klasse,Und Kollegen sind auch Nett,aussehr die Mitarbeiter die Selber von einer ZA kommen die schon etwas Länger da sind und meinen Mich rum scheuchen zu Müssen das ich denen alles hinter her Räumen muss.

Naja ich lass es jetzt erst mal so und warte mal auf meine Nächste Lohnabrechnung und schau mal was da drauf steht.


Habe ja drum gebeten das man mir die Überstunden,Mehrarbeit
Zusätzlich zu meiner Lohn Abrechnung Schreibt.
Und kann dann sehen was genau jetzt Überstunden sind.


1000kleinesachen

Und wenn ich jetzt diesen Monat so Arbeite wie Juni dann habe ich 193 Stunden Monat(Samstag hab ich nicht mit Berechnet).
auch bei 23 Arbeitstagen.

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119425 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Harry van Sell
1. hast du Null mal nach dem Vertrag Gefragt.

Doch in meinem ersten Posting. Und die anderen hier haben auch mehrfach gefragt.



quote:

4.Wenn man Ahnung hat gibt man einfach nur in Suche:Zeitarbeit Tarifvertrag ein und was kommt ?
der Tarifvertrag.

Nein, wenn man Ahnung hat, dann weis man das dann EIN Tarifvertrag angezeigt wird, einer von vielen ...
Das hast du aber scheinbar immer noch nicht verstanden.

Es ist absolut sinnlos aus x-beliegen Googlefundstücken von Verträgen zu zitieren, welche keine Relevanz für DEINEN Arbeitsvertrag haben.

Oder hast du irgendwie verifiziert, das genau DIESER Tarifvertrag bei DIR zum Einsatz kommt?



quote:
Wenn ich sage das ich für meine Überstunden 25% Aufschlag bekomme ich Sie auch weil es halt so im Tarif Vertrag steht.

Nein, du bekommst was du in den vertraglichen Vereinbarungen stehen hast.
Und die erste Fundstelle von Google zum Thema 'Zeitarbeit Tarifvertrag' als für dich gültige vertragliche Vereinbarung zu betrachten, naja. Wenn man DAS vor Gricht vorträgt, bekommt der Richter eine Lachmuskelzerrung. Und du einen juristischen Tritt in den Hintern ...


Genau wie dein anderes Fundstück, 'Manteltarifvertrag (MTA) Arbeiter'.
Warum glaubst du das der für DICH gilt? War er auf Platz 2 bei Google?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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