Zeitarbeitsfirma zahlt Lohn nicht, da angeblich keine Krankenscheine vorliegen

4. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
TomCullen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeitsfirma zahlt Lohn nicht, da angeblich keine Krankenscheine vorliegen

Hallo erstmal zusammen hier im Forum

Habe mich hier angemeldet, weil ich ein großes Problem mit meinem ehemaligen Arbeitgeber habe. Ich war noch nie in so einer Situation und weiss daher auch nicht, wie ich mich verhalten soll. Wäre auch daher SEHR verbunden, wenn ihr euch Zeit nehmen und mein Anliegen anschauen würdet. Es geht um folgendes:

Ich habe im Juni eine Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma angenommen. Mein letzter Arbeitstag dort war der 7.September, ab dem 8. September war ich durchgehend krankgeschrieben bis zu meiner Kündigung am 6. Oktober (insgesamt wurden in diesem Zeitraum fünf Arbeitsunfähigkeitsbesche inigungen ausgestellt; ich kürze diese ab sofort mit 'AU' ab)

Das Gehalt gibt es immer am 15., sodass ich am 15. Oktober das komplette Gehalt vom September erhalten haben müsste. Als ich dann auf den Kontoauszug guckte, fiel mir auf, dass ich allerdings gerade mal knapp 260€ überwiesen bekam. Ich rief dann bei der Zeitarbeitsfirma an und fragte nach dem Grund. Es hiess dann, ich hätte unentschuldigt gefehlt (und deswegen seien drei Abmahnungen rausgegangen, von denen ich allerdings keine einzige erhalten habe) und dass deswegen vom 8. September an der Lohn nicht gezahlt wurde. Es hiess auch, dass insgesamt nur EINE einzige Arbeitsunfähigkeitbeschei nigung vorliege (von Fünf). Ich habe mich natürlich stets vertragsgemäß verhalten und jedes mal telefonisch bescheid gesagt, dass ich krank bin und nicht zur Arbeit gehen kann (ausser bei der letzten AU; da habe ich eine Email geschrieben, weil mein Handy kaputt war). Die AU's habe ich immer am selben Tag losgeschickt (dummerweise nicht als Einschreiben, weil ich das nicht für nötig hielt ).

Die Dame am Telefon, die mir all das erzählte, sagte dann, ich sollte am nächsten Tag nochmal anrufen, weil dann erst die Chefin wieder da wäre, die für die Lohnabrechnungen zuständig ist. Das habe ich gemacht und es hiess dann, dass jetzt doch vier von fünf AU's vorliegen (3-5 und der 2., welcher aber angeblich zu spät ankam). Da entschuldigte sie sich und meinte, dass dort irgendein Fehler unterlaufen ist und diese AU's deswegen nicht in die Abrechnung einflossen. Allerdings hiess es auch, dass die erste AU überhaupt nicht vorliegt und dass die zweite angeblich zu spät angekommen ist. "Ausnahmsweise" könnte ich die erste AU nachreichen, sodass ich für den Zeitraum dieser dann meinen Lohn nachbezahlt bekomme. Dies gilt seltsamerweise aber scheinbar nicht für die zweite AU (die angeblich zu spät erst ankam).


Es hiess dann zudem, dass diese Nachzahlung (die dann auch nicht komplett ist, weil ja für den Zeitraum der zweiten AU, die angeblich zu spät ankam, kein Geld gezahlt wird)im schlimmsten Fall erst im Dezember auf meinem Konto landet (nochmal zu Erinnerung: Wir reden von meinem Gehalt vom September...)

Was soll ich jetzt machen? Zum 15.11 warten, in der Hoffnung, dass ich vielleicht dann schon mein Restgehalt kriege (aber was ist mit der Geschichte mit der angeblich zu spät eingereichten AU? Ich lasse mich ungerne um mein Geld prellen) oder ansonsten vors Arbeitsgericht ziehen? Direkt klagen? Einen Anwalt konsultieren?

Bitte helft mir, bin grade echt genervt von der ganzen Geschichte, ein ganzes Monatsgehalt ist echt viel für mich und diese Verhalten der Zeitarbeitsfirma macht mich echt krank

Schonmal vielen, vielen Dank im Voraus und Grüsse

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

ansonsten vors Arbeitsgericht ziehen? Direkt klagen? Würde ich machen, zumindest bezüglich des Septemberlohns, und zwar umgehend. Vorher allerdings Zweitschriften der AUen besorgen... Kommt das Geld für Oktober auch nicht, macht man halt eine Klageerweiterung.
Einen Anwalt konsultieren? Ganz schlechte Idee - den zahlen Sie nämlich selber. Und wieso man einen Anwalt braucht, wenn man klar beweisen kann (mittels der AU-Zweitschriften), daß man im Recht ist, erschließt sich mir nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TomCullen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die schnelle Antwort,

Die Ausführungen der AU's für die Krankenkasse habe ich übrigens noch, ich kann also definitiv nachweisen, dass ich keinen einzigen Tag unentschuldigt gefehlt habe. Aber wie genau klage ich? An wen wende ich mich da und was kostet das ganze? Habe da leider überhaupt keine Erfahrungen mit, da ich zum Glück bisher noch nie solche Erfahrungen wie eben jetzt machen musste

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Aber wie genau klage ich? An wen wende ich mich da Zunächst mal errechnen Sie, wieviel Lohn fehlt. Dann begeben Sie sich zum Arbeitsgericht und dort in die Rechtsantragstelle. Sie bringen Ihren Arbeitsvertrag, den Kontoauszug mit dem Lohn und die Krankenscheine mit. Der nette Rechtspfleger (oder die nette Rechtspflegerin) dort setzt Ihre Klage auf.
und was kostet das ganze? Nichts. Kostenvorschüsse verlangt das Arbeitsgericht nicht. Kosten fallen nur bei einem Urteil an, und zwar für den, der verliert. Meistens endet das Ganze aber mit dem Gütetermin, der in der Regel nach 2 bis 4 Wochen stattfindet. Und in diesem Falle würde ich davon ausgehen, daß der AG spätestens beim Gütetermin einknickt oder gar nicht erst erscheint, womit er automatisch verloren hat.

-- Editiert von muemmel am 04.11.2016 12:46

-- Editiert von muemmel am 04.11.2016 12:47

-- Editiert von muemmel am 04.11.2016 12:55

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

//// ... und zwar für den, der verliert.(muemmel)

... ich dachte zu wissen, dass in erster Instanz jeder seine Kosten selbst trägt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Seine Anwaltskosten trägt da jeder selbst - die Prozeßkosten trägt der Verlierer. Allerdings fallen häufig gar keine Prozeßkosten an, weil das Verfahren mit dem Gütetermin endet, und das kostet dann gar nichts.

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