Zeitarbeitsfirma falscher Tarif.

20. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mike95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeitsfirma falscher Tarif.

Hallo zusammen,

vor etwa einem Monat habe ich bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen. Versprochen wurden mir 10euro die Stunde, dann sollte ich einen anderen Auftrag annehmen weil jemand abgesprungen war und ich bekam dann nur noch 9,23.
Die Dame der Firma sagte mir das ich dort Fenster und Glasscheiben auf einer Baustelle in den jeweiligen Stock tragen sollte. Für die anstrengende Arbeit sicherte sie mir für jede Woche einen Amazongutschein von 25euro zu. Auf der Baustelle habe ich jedoch wenn es hoch kommt nur 10 Fenster "vertragen" und das auch nur weil sie den Maurern im weg standen. Die gesamten zwei Wochen dort habe ich nämlich diese Fenster eingebaut bzw. den Tischlern der Kundenfirma dabei geholfen. Ich habe im Prinzip fast das gleiche getan wie die ausgebildeten dort. Meine Firma hat die Arbeit im Vertrag jedoch unter "Helfer - Transport und Lagerlogistik" eingetragen und mich mit 9,23 abgespeist. Jetzt habe ich von einem ehemaligen Arbeitskollegen erfahren das es für das Baugewerbe eigene Tarifverträge und endgeltgruppen gibt. Als ich die Frau meiner Firma darauf ansprach sagte sie nur "Sie arbeiten eh' nivht lange für uns" und ich solle das ihr überlassen sie hätte mehr Ahnung davon. Im September dieses Jahr werde ich mein Abitur nachholen deshalb nur die kurze Arbeitszeit. Dazu kommt das mir ein Ticket1000 B gekauft wurde was mir berechnet werden soll womit ich aber erst ab 9 Uhr fahren darf obwohl ich schon um 8 los fahren muss. Ich habe weder nach einem gefragt noch etwas dafür unterschreiben. Und meine Amazongutscheine habe ich auch noch nicht.

Ist das alles rechtens? Das ist das erste mal für mich das ich bei so einer Firma Arbeite deshalb kenne ich mich überhaupt nicht aus.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Wenn im Vertrag eine Eingruppierung als "Helfer - Transport und Lagerlogistik" vereinbart wurde ist auch die Bezahlung entsprechend.

Was steht denn zu den anderen offenen Punkten (Amazon-Gutscheine, Ticket) im Vertrag?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6486x hilfreich)

Lernen kannst du auf jeden Fall daraus, dass man ALLES um einen AV schriftlich macht.
So ist alles eine Frage der Beweisbarkeit.

Dann: Lies den Tarif und schau, was für dich dort vorgesehen ist - der Tarif muss in der Firma aufliegen, evtl. am schwarzen Brett.. Einfacher: den BR fragen, wenn es einen gibt. Denn einen Anspruch, nach Tarif bezahlt zu werden hast du - das Argument, dass du eh' nicht lange dort bist, ist Unfug.
Möglicherweise steht in deinem AV etwas von Ausschlussfrist - das ist die Zeit, in der du Ansprüche geltend machen musst. (Du kannst also auch warten, bis du nicht mehr dort bist).
Wenn du länger als einen ganzen Monat dort arbeitest, steht dir auch Urlaub für jeden ganzen Monat zu (wobei Monat nicht gleich Kalendermonat ist!).
Und, Herr Abiturient: Entgelt

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Mike95):
Jetzt habe ich von einem ehemaligen Arbeitskollegen erfahren das es für das Baugewerbe eigene Tarifverträge und endgeltgruppen gibt.

Ja, gibt es.
Nur könnten die für Dich nicht relevant sein, wenn Du in einer Zeitarbeitsfirma arbeitest.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.856 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen