Zeitarbeitsfirma, Kündigung

30. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
anna-maria
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeitsfirma, Kündigung

iIh bin seit 1 jahr bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. zum 1.6. endet mein Betriebseinsatz. Zum 1.7. habe ich bei der Zeitarbeitsfirma gekündigt, Ich habe eine feste Anstellung bekommen. jJtzt will die Zeitarbeitsfirma, dass ich entweder einem Aufhebungsvertrag, oder einem unbezahlten Urlaub zustimme. Mache ich wenns geht nicht. Ich habe noch eine Woche Urlaub und Plusstunden. Kann mir etwas passieren, was ist mit Minusstunden, die ich ja nicht habe. kann ´die Firma mir keine Arbeit für die 3 Wochen anbieten und sagen das sind Minusstunden, die sie nicht bezahlt bekommen. §4 des Tarifvertrages mit Zeitarbietsfirmen? Minusstunden bis 35h können vom Gehalt abgezogen werden, wenn der Arbeitnehmer selber kündigt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Du hast Anspruch auf deine volle Bezahlung bis zum Ausscheiden.
Wenn deine Firma dir keinen Einsatz geben kann, muss sie trotzdem zahlen.
Die Minusstunden müssten vorher angefallen sein, wenn man sie dir abziehen wollte/könnte.
Durch einen Nichteinsatz können keine Minusstunden auflaufen.
Deinen Urlaub musst du natürlich in der Restzeit nehmen.
Gemütlich zurücklehnen, auf die Abrechnung warten und dann sofort Klage beim Arbeitsgericht einreichen zur Erstellung einer korrekten Abrechnung.
Parallel dazu die Firma anschreiben und die Falschabrechnung monieren. Das mit der sofortigen Klage rate ich, damit keine Fristen überschritten werden.


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