Zeitarbeit Urlaubsanspruch bei Kündigung

3. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Franziska2005
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Zeitarbeit Urlaubsanspruch bei Kündigung

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand bei folgendem Fall helfen. Eine Kollegin arbeitet genau wie ich bei einer Zeitarbeitsfirma. Sie ist noch jung und hat sich deshalb entschlossen eine weitere Ausbildung zu machen. Da sie bei dem Kunden bei dem sie zur Zeit eingesetzt ist schon fast 2 Jahre eingesetzt ist, hat sie ihren Vorgesetzten um eine Beurteilung gebeten um bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu haben. Sie hat auch einen Ausbildungsplatz bekommen ab dem 01.08.2005 und wollte zum 31.07.2005 bei der Zeitarbeitsfirma kündigen. Leider hat die Zeitarbeitsfirma jetzt durch den Kunden erfahren, dass sie eine Ausbildung machen will und hat ihr zum 30.06.2005 gekündigt. Als Begründung wurde ihre Qualifikation genannt, aber eigentlich wurde ihr wohl gekündigt, weil der aktuelle Einsatz bis zum 30.06.2005 geht und sie ja zum 31.07.2005 sowieso kündigen wollte. Meine Kollegin hat noch ca. 11 Tage Resturlaub und die Zeitarbeitsfirma hat ihr nun gesagt, sie müsse bis zum 30.06. arbeiten und müsse sich den Resturlaub auszahlen lassen. Nun meine Frage, kann die Firma das verlangen oder müsste sie nicht das Arbeitsverhältnis den Urlaubstagen entsprechend länger laufen lassen zum Beispiel bis zum 15.07.2005?
Es wäre toll wenn mir jemand diese Frage so schnell wie möglich beantworten könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wo ist denn zwischen den beiden Varianten der praktische Unterschied?

Sie bekommt doch in beiden Fällen insgesamt das gleiche Geld.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Franziska2005
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Unterschied besteht in erster Linie darin, dass bei einer Auszahlung des Urlaubsanspruchs, meine Kollegin das Geld mit der Gehaltsabrechnung Juni ausgezahlt bekommt, das Urlaubsentgelt also auf das Junigehalt draufgerechnet wird und dadurch natürlich auch höhere Lohnnebenkosten entstehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Der Urlaub kann nur ausgezahlt oder vor dem 30.06 genommen werden.

Der Arbeitgeber muß ein Arbeitsverhältnis nicht verlängern, weil der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub hat.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Steuern und Lohnnebenkosten fallen natürlich auch an, wenn die Auszahlung erst im Juli erfolgt.

Eventuell zuviel gezahlte Steuern werden spätestens mit der Einkommensteuererklärung ausgeglichen.

Es entsteht also kein echter Nachteil.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
didifax
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

mein enkel (23) wird von seiner zeitarbeitsfirma unterschiedlich entlohnt.
es ergab sich, dass er zusätzlich von der zeitarbeitsfirma für eine weitere firma vermittelt wurde. hiermit vielen erhebliche überstunden an.
die zeitarbeitsfirma zahlte ihm nur die nachtarbeitszuschläge aus.
die übrigen stunden müsste er abfeiern.
der witz ist, die firma, bei der er seine arbeit verrichtet, kann gar nicht auf ihn verzichten und plant, ihn ab 1.3.06
anzustellen.
hinzu kommt, dass auch noch eine menge urlaubstage offen stehen.
meine frage: kann er zur bundesarbeitsagentur gehen und auskünfte einholen. mir sieht das ganze sehr nach ausbeuten aus.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo didifax, wieviele Stunden hat er denn nun insgesamt gearbeitet
1. pro Tag
2. pro Woche

Was die Überstunden betrifft, da ist von Bedeutung, was im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist.

Die BA gibt aber keine Rechtsauskunft. Die Regionaldirektion ist für die Zeitarbeitsfirmen zuständig. Wenn irgendwas nicht koscher erscheint kann man das dort melden und die überprüfen das, aber Rechtsberatung machen die (auch) nicht.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PoisonIvy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

ich habe am 27.12.2005 bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen und habe zum 31.08.2006 dort aufgehört. Jetzt ist meine Frage, da ich ja nun mehr als 6 Monate dort gearbeitet habe, steht mir dann nicht der gesamte Jahresurlaub zu? Also nicht nur für die Zeit die ich dort gearbeitet habe? Wenn ja, wie kann ich dann diesen Urlaub geltend machen? Wenn mir jemand nen Rat geben könnte, wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
PoisonIvy

13x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo Poisonivy, dieser Tread wurde ertstmals im Juni 2005 eröffnet, mittlerweile wurden drei gänzlich unterschiedliche Fragen gestellt.

Eröffne doch bitte einen neuen Tread, da Du sonst Gefahr läufst, wenig oder gar keine Antworten zu erhalten.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

3x Hilfreiche Antwort

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