Zeitarbeit Lohnabzug aufgrund von Minusstunden

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
ML26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit Lohnabzug aufgrund von Minusstunden

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Mein letzter Arbeitgeber war eine Zeitarbeitsfirma. Ich habe bei einem Kunden gearbeitet, bei welchem es für mich nicht möglich gewesen ist auf meine Vertraglich vereinbarte Wochenarbeizeit zu kommen. Oftmals haben die mich nach nur 4 stunden nachhause geschickt, weil die auftragslage zu gering war, oder der Kunde hat gesagt, dass ich an manchen tagen nicht kommen soll, da der Kunde keine Arbeit für mich hat.

Ich habe meine Arbeitskraft an den Tagen, der Zeitarbeitsfirma nicht telefonisch zu Verfügung gestellt, bzw habe ich sie nicht informiert, dass ich nicht auf meine Stunden komme.

Nun habe ich gekündigt und es wurden 35 minusstunden verrechnet.
Ist es eigenverschulden meiner seits, weil ich meine Arbeitskraft an den Tagen, als ich vom Kunden aus zu früh nachhause geschickt wurde oder erst gar nicht erscheinen sollte, nicht telefonisch oder schriftlich angeboten habe?
Ich habe meine Arbeitskraft doch schon mit der unterschrift meines Arbeitsvertrages angeboten und habe nie unentschuldigt gefehlt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von ML26):
st es eigenverschulden meiner seits, weil ich meine Arbeitskraft an den Tagen, als ich vom Kunden aus zu früh nachhause geschickt wurde oder erst gar nicht erscheinen sollte, nicht telefonisch oder schriftlich angeboten habe?

Kommt darauf an, was genau vertraglich vereinbart wurde.

Wenn man "einsatzlos" ist, kann es sein, das man sich hätte melden müssen.
Kann genauso sein, das das einfach "Annahmeverzug" seitnes des Kunden / Arbeitgebers vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Du hast doch zu Beginn deines Einsatzes eine sogenannte Einsatzinformation bekommen. In dieser müsste stehen, für wie viele Stunden der Einsatzbetrieb dich geliehen hat. In deinem Arbeitsvertrag stehen ebenso vereinbarte Arbeitsstunden. Wenn der Einsatzbetrieb dich in Vollzeit gebucht hat, ist es Annahmeverzug, den hast du nicht zu verantworten. Hat er dich unter deiner arbeitsvertraglich vereinbarten AZ gebucht, wusste dein AG ja bescheid. Auf keinen Fall kannst du dafür verantwortlich gemacht werden.

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