Zeitarbeit Kündigung

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb481258-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Zeitarbeit Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Derzeit ist mein Partner bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und eigentlich bis 14.01.18 in seinem aktuellen Projektgeber eingeteilt worden. Dann sollte es (vor ein paar Tagen erfahren) beendet werden und heute findet ein Gespräch statt, was als Nächstes folgen soll.

Doch jetzt wurde ihm mitgeteilt, dass er (wie andere Zeitarbeiter auch) schon zum 01.01. "aussortiert" wurde.

Jetzt die Frage. Ist das rechtens? Im Zweifelsfall sind das mehrere hundert Euro Lohn die flöten gehen und mit denen man geplant hat. Zeitarbeit hin oder her.

Kündigung gibt's ja keine direkt da ja nur das Projekt beendet wurde aber muss es da nicht auch gewisse Fristen geben damit Zeitarbeitsirma und MA Zeit haben, umzuplanen?

Wäre für Antworten sehr dankbar. Falls es sich lohnt würde auch auch den Weg zum Anwalt anstreben.

Grüße

Marcus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

Erst einmal den Arbeitsvertrag studieren, würde ich raten. Solange keine Kündigung vorliegt, ist die Zeitarbeitsfirma in der Pflicht. Sowohl, was die Organisation von Arbeit angeht, als auch bei der Lohnzahlung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fb481258-24):
Doch jetzt wurde ihm mitgeteilt, dass er (wie andere Zeitarbeiter auch) schon zum 01.01. "aussortiert" wurde.

Jetzt die Frage. Ist das rechtens?

Ja, ist es.
Das ist ja der Vorteil von Leiharbeitern, das man sie von einem Tag auf den anderen austauschen / zurückgeben kann.



Zitat (von fb481258-24):
Im Zweifelsfall sind das mehrere hundert Euro Lohn die flöten gehen

Wieso genau sollte das so sein?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb481258-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb481258-24):
Doch jetzt wurde ihm mitgeteilt, dass er (wie andere Zeitarbeiter auch) schon zum 01.01. "aussortiert" wurde.

Jetzt die Frage. Ist das rechtens?

Ja, ist es.
Das ist ja der Vorteil von Leiharbeitern, das man sie von einem Tag auf den anderen austauschen / zurückgeben kann.



Zitat (von fb481258-24):
Im Zweifelsfall sind das mehrere hundert Euro Lohn die flöten gehen

Wieso genau sollte das so sein?


Weil er ja jetzt auf einen Einsatz im neuen Projekt wartet und nicht arbeitet. Da weiß ich nicht wie das mit Lohnzahlung aussieht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von fb481258-24):
Da weiß ich nicht wie das mit Lohnzahlung aussieht.


Als erstes hilft dabei ein Blick in den Arbeitsvertrag und dann in den evtl. anwendbaren Tarifvertrag. Da wir alle nicht wissen, was im Arbeitsvertrag steht und welcher Tarifvertrag evtl. anwendbar ist, können wir hier auch nicht wirklich weiter helfen. (Die Vermutung geht aber dahin, dass dort irgendwas in der Art steht, dass der AN während nicht geplanter Zeiten sein Grundgehalt o.ä. erhält.)

2x Hilfreiche Antwort

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