Zeitarbeit KÜNDIGUNG steht mir eine Abfindung zu

13. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
volkankoc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit KÜNDIGUNG steht mir eine Abfindung zu

Hallo liebe leute, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Als ich nach meiner schulischen ausbildung keinen job bekommen habe , habe ich mich an eine leihfirma gewendet und wurde sofort eingestellt 7,10€ std. 14.10.2005 ich arbeitete bis 15.11.2006 für die leihfirma XY danach meinte der meister vom werk die mich quasi ausgeliehen hatten ob ich nicht bereit wäre die leihfirma zu wechseln damit ich mehr geld kriege. am 15.11.2006 fing ich bei einer neuen leihfirma für 12,50€ an , im gleichen betrieb. jetzt nach knapp 2 jahren läuft es im betrieb nicht gut und ich muss gehen. kaum war ich zuhause bekam ich einen brief von der leihfirma das sie mich kündigen ohne grund. Steht mir eine abfindug ? wenn ja wieviel ca. wie muss ich reagieren. ich habe gelesen das ich innerhalb 3 wochen zum arbeitgericht muss. bin auch mitglied bei der IG metall finanzieren sie die kosten bei einer niederlage ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
volkankoc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

bruttogehalt von mit beträgt ca 2300 €uro

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Moin,
es gibt keinen Anspruch auf eine Abfindung, außer die Firma bietet es freiwillig an.

Diese "Freiwilligkeit" könnte prinzipiell durch eine Kündigungsschutzklage gefördert werden.
Voraussetzung ist allerdings, das die ZAF mehr als 10 Vollzeitleute angestellt hat, Verwaltung wie Leihpersonal.

Der Kündigungsgrund muss wohl auf jeden Fall in der Arbeitsbescheinigung vermerkt sein, die normalerweise dem AN für die AfA mitgegeben wird.


Wichtig ist auch, dass die Firma die Kündigungsfristen einhält, ansonsten setzt es Arbeitslosengeldsperren. Vermutlich sind hier die vom Tarifvertrag her massgeblich, der aber vermutlich nicht mit der IG Metall sondern den Tarifpartnern der Zeitarbeit gilt.

gewerkschaften leisten ihren Mitgliedern normalerweise Rechtsberatung und auch Rechtsvertretung bei Gericht.
Würde daher sofort Kontakt aufnehmen, weil in der Tat eine Frist von drei Wochen bis Klageeingang eingehalten werden muss.

Sieht den Ausführungen nach nach einer betriebsbedingten Kündigung aus. Das Gericht wird den AG auch nach Gründen fragen.
Und wenn der AG nicht zur Güteverhandlung mit einem Abfindungsangebot ankommt, wird das Gericht eine Abfindung vorschlagen die im Bereich der Regelabfindung von einen halben Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr liegen dürfte.Die ist aber steuerbegünstigt.
Drunter würde ich nicht gehen, viel höher zu pokern hängt von der Situation ab, die mit dem Rechtsbeistand zu erläutern wäre.

Ich würde es für wichtig halten, dass die Kündigung und das Arbeitszeugnis auch unbedingt die dringenden betrieblichen Gründe als Kündigungsgrund enthalten. Es ist üblich bei Vergleichen, solche weiteren Forderungen mit einzubringen.


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