Zeitarbeit - 1 Tag Kündigungsfrist

2. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bio)(azard
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Zeitarbeit - 1 Tag Kündigungsfrist

Hallo zusammen,

ich möchte bei meiner Zeitarbeitsfirma kündigen, habe 1 Tag Kündigungsfrist. Nun würde mich interessieren, wenn ich die Kündigung am Samstag in den Briefkasten der Zeitarbeitsfirma geworfen hätte, ob ich dann am Montag nur noch arbeiten müsste, oder würde die Kündigung erst am Montag zählen, sodass ich dann noch am Dienstag arbeiten müsste?

-- Editiert von Bio)(azard am 02.03.2008 22:07:10

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, kommt drauf an, was da zur Kündigungsfrist wortgenau geregelt ist.

Wir wissen es [bis jetzt] nicht.

MfG

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bio)(azard
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Weiß jetzt nicht was ihr wissen wollt. ...Es kann im Übrigen vorher unter Einhaltugn der gem. §1 dieses Vertrages anzuwendenden tarifvertraglichen Vorschriften gekündigt werden (derzeit Zif.20 des Manteltarifvertrages). ...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ja und welcher der verschiedenen Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche gilt? IGZ? BZA? Sonstige???

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bio)(azard
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hoffe das stimmt so: Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA und dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

<font color=red>'In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen einen Werktag, bis zum Ende des
ersten Monats zwei Werktage, während des zweiten Monats drei Werktage, danach bis zum Ende des dritten Monats
eine Woche, vom vierten bis sechsten Monat zwei Wochen.'</font>

Es kommt nicht drauf an, wann du sie in den Briefkasten wirfst, sondern wann der AG sie bekommt. Samstags ist ja dort vermutlich keiner. Oder?
Also wenn der AG die Kündigung am Montag bekäme, dann müsstest du noch Montag und Dienstag arbeiten. Ich geh jetzt mal davon aus, dass am Montag diese 2 Anfangswochen noch nicht um sind.

AG = Arbeitgeber

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bio)(azard
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort, hab ich mir schon fast so gedacht. Die zwei Anfangswochen sind am Montag noch nicht um.

4x Hilfreiche Antwort

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