Wochenende Urlaub

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Soljanka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wochenende Urlaub

Hallo ich arbeite in der Veranstaltungsbranche. Ich arbeite meistens abends und habe keine geregelte 5 Tage Woche. 30 Stunden die Woche, oft auch an den Wochenenden. Jetzt habe ich Urlaub eingereicht und zusätzlich mir ein Wochenende geblockt wo ich frei haben möchte. Mein AG meint nun das ich das WE ebenfalls Urlaub nehmen muss und die anderen Urlaubstage wo ein Wochenenden drin enthalten ist werden mitgerechnet.. ist das rechtens ?

Ich dachte wenn ich von z.B. Mittwoch bis Montag frei nehme muss ich nur 4 Tage Urlaub einreichen und nicht 6 ?

Und muss ich wenn ich ein WE frei haben möchte dafür Urlaub einreichen ?

Liebe Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Was steht in deinem Arbeitsvertrag bezüglich der der vereinbarten Arbeitszeit?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

Für die Veranstaltungsbranche vermute ich, dass auch oder gerade die WE reguläre AZ sind. Dann ist es korrekt, dass/wenn du dafür Urlaub beantragen musst. Der AG will ja wissen, wann er tatsächlich mit dir rechnen kann.
Auch wenn du eine Fünf-Tage-Woche im AV stehen haben solltest, heißt das ja nicht, dass Sa+So die freien Tage sind.
Also schau bitte in deinen AV und zitiere hier bitte, was du dazu findest.

-- Editiert von blaubär+ am 18.06.2018 15:08

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Soljanka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu Arbeitszeit:
„Die durchschnittliche Wochen Arbeitszeit beträgt 30 Stunden ohne die Berücksichtigung der Pausen. Soweit es betrieblich notwendig ist, ist der Mitarbeiter verpflichtet Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit in gesetzlich zulässigen Umfang zu leisten."

Und zu Urlaubszeit :
„Der Arbeitnehmer erhält 26 Tage Erholungsurlaub jährlich bei einer 5- Tage Woche. Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden da er ansonsten mit Ende des Jahres verfällt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

Danke.
Diese Art von Arbeitsverträgen scheinen dem Arbeitnehmer zunächst einmal viele Freiheiten zu geben, indem ihm freie Zeiteinteilung gewährt wird. Der Pferdefuß bei der Sache ist aber, dass wiederum keine typischen Arbeitstage fixiert sind. Deswegen kannst du dich am Ende auf rein gar nichts berufen, eben wenn es um solche Fragen geht wie Urlaub oder auch Feiertage unter der Woche und dergleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Soljanka):
Ich dachte wenn ich von z.B. Mittwoch bis Montag frei nehme muss ich nur 4 Tage Urlaub einreichen und nicht 6 ?
Das kann hier absolut richtig sein, allerdings nur wenn du in der ersten Woche Montag und Dienstag auch nicht arbeitest und in der zweiten Woche nur noch 4 Tage.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Ich würde hier lesen, wenn bei einer 5 Tage Woche 26 Tage Urlaub gewährt werden, währen es laut Adam Riese bei einer 7 Tage Woche 36 Tage. Bzw. bleibt es bei 26 Tagen, aber dann sind eben zwei von sieben Tage frei. Welche das dann sind ist doch egal. Ich würde den AG mal auf den Passus in AV verweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Jawoll1701):
Welche das dann sind ist doch egal. Ich würde den AG mal auf den Passus in AV verweisen.
Richtig, aber im hier geschilderten Fall müssten das in der 1. Woche Montag und Dienstag sein, da ja für die anderen 5 Tage auch 5 Urlaubstage verbraten werden müssen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Soljanka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber ich habe ja nicht immer Montag und Dienstag frei sondern arbeite immer an unterschiedlichen Tagen ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Es geht hier aber um deine Ausgangsfrage! Im Fall deiner Frage Hast du also von einschließlich Montag Woche 1bis einschließlich mindestens Montag Woche 2 frei.


Ganz generell: Für Tage an denen du nicht arbeitest brauchst du auch keinen Urlaub einzureichen. Urlaub also nur für die Tage an denen du, laut deinem Dienstplan, würdest arbeiten müssen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Soljanka):
Ich dachte wenn ich von z.B. Mittwoch bis Montag frei nehme muss ich nur 4 Tage Urlaub einreichen und nicht 6 ?


Einschließlich Mittwoch und Montag sind es weder 4 noch 6 Tage, sondern 5.
Ohne feste Arbeitstage tricksen AG dort gerne mal, in dem die Arbeitstage da hin gelegt werden, an denen man gerne frei haben möchte.

Daher eine Frage um das hier auch sinnvoll umsetzen zu können.
Zitat (von -Laie-):
Urlaub also nur für die Tage an denen du, laut deinem Dienstplan, würdest arbeiten müssen.


Wie weit im Voraus reicht Dein Dienstplan?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Oder wurde der Urlaub langfristig geplant?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen