Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Wochenendarbeiten und in wie weit diese Zulässig sind.
Ich meinem Arbeitsvertrag steht, das ich mich dazu verpflichte Wochenend-, Freiertags und Mehrarbeit zu leisten.
Was an sich auch kein Problem darstellt, solang es nicht zum dauerzustand mutiert.
Kann mein Chef von mir verlangen, jedes zweite Wochenende (Samstag und Sonntag) zu Arbeiten?
Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen.
MFG
Wochenendarbeit - jedes zweite Wochenende?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ahja was ich vergessen habe zu erwähnen.
Meine Arbeitszeit ist mit 40Std. pro Woche Vetraglich geregelt.
MFG
Im Prinzip spricht erst mal nichts dagegen, wenn du alle zwei Wochen Samstag und Sonntag arbeiten musst. Es kommt halt auf die Rahmenbedingungen an. Die Vorgaben des ArbZG müssen schon eingehalten werden.
Auf wie viele Wochenstunden kommst du denn in der Realität? Bekommst du mindestens einen Tag die Woche frei? Wie viele Stunden arbeitest du am Tag.
Schau dir doch erst einmal das ArbZG in Ruhe an und finde heraus, ob bei dir alles in dem gegebenen Rahmen läuft
<A href='http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html' Target=_Blank>Link</a>
-- Editiert von oha am 09.05.2008 12:17:18
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Hallo, abgesehen vom Arbeitszeitgesetz ist das eine Frage, was genau
vertraglich vereinbart ist. Und da müsste man schon den Vertragstext wissen.
Mir ist auf Grund deiner Schilderung momentan noch nicht mal klar, ob das Arbeiten an den Wochenenden für dich Überstunden sind oder einfach nur Wochenendarbeit mit Ersatzfreizeit unter der Woche.
MfG
Hallo zusammen.
Wie gesagt im Vertrag steht, das ich mich dazu verpflichte Wochenend-, Freiertags und Mehrarbeit zu leisten.
Mehr nicht.
Ich arbeite 8Std. am Tag, 5 Tage die Woche.
Und meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40Std. laut Vertrag.
Desweiteren habe ich ein Überstundenkonto, worauf ich maximal 40 Überstunden ansammeln darf.
Außerdem habe ich die möglichkeit, mir die Überstunden zu bezahlen lassen.
Viel mehr kann ich momentan auch noch nicht dazu sagen, weil die ganze Situation im Moment noch ziemlich unüberschaubar ist.
-- Editiert von zonda am 09.05.2008 17:13:22
quote:
weil die ganze Situation im Moment noch ziemlich unüberschaubar ist.
Das ist sie für uns als Außenstehende auch, wenn wir nicht wissen, was wortwörtlich in deinem Vertrag zur Arbeitszeit, deren Lage und zu den Überstunden steht.
Im Vertrag steht:
Die wöchentliche Arbeitszeit ohne Pausen beträgt 40 Stunden.
Die Lage der Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Regelungen.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, entsprechend den Erfordernissen und Regelungen, Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zu leisten.
Das wars mehr steht nicht drin.
MFG
Na damit hast du dich doch indirekt verpflichtet, so zu arbeiten wie es der Arbeitgeber festlegt. Ich lese nichts davon, dass deine Arbeit nur von MO-FR stattzufinden hat.
Wenn ihr mündlich vereinbart habt, dass du nur MO-FR arbeitest und am Wochenende nur in (hoffentlich klar definierten) Ausnahmefällen, dann wäre es an dir, nachzuweisen, dass das so vereinbart wurde.
Ich habe ja auch kein Problem ab und an mal am Wochenende zu Arbeiten.
Nur ich habe das Gefühl, das die Ausnahmefälle wohl demnächst eher zur Pflicht werden.
Daher wollte ich wissen, ob ich nun jedes zweite Wochenende abreiten muss.
quote:
Daher wollte ich wissen, ob ich nun jedes zweite Wochenende abreiten muss.
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
Das betrifft aber nur die Sonntage, nicht die Samstage (= ganz normaler Werktag).
Nach deinem Vertrag kannst du also - mit der Gesetzeseinschränkung für die Sonntage - zumindest jeden 2. Samstag eingesetzt werde.
Was für ne Branche/Täigkeit ist es denn?
In der Elektronik Branche. Ich muss Schaltschränke verdrahten.
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