Wochenendarbeit - jedes zweite Wochenende?

9. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
zonda
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wochenendarbeit - jedes zweite Wochenende?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Wochenendarbeiten und in wie weit diese Zulässig sind.

Ich meinem Arbeitsvertrag steht, das ich mich dazu verpflichte Wochenend-, Freiertags und Mehrarbeit zu leisten.
Was an sich auch kein Problem darstellt, solang es nicht zum dauerzustand mutiert.

Kann mein Chef von mir verlangen, jedes zweite Wochenende (Samstag und Sonntag) zu Arbeiten?

Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen.


MFG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zonda
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ahja was ich vergessen habe zu erwähnen.
Meine Arbeitszeit ist mit 40Std. pro Woche Vetraglich geregelt.

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Im Prinzip spricht erst mal nichts dagegen, wenn du alle zwei Wochen Samstag und Sonntag arbeiten musst. Es kommt halt auf die Rahmenbedingungen an. Die Vorgaben des ArbZG müssen schon eingehalten werden.

Auf wie viele Wochenstunden kommst du denn in der Realität? Bekommst du mindestens einen Tag die Woche frei? Wie viele Stunden arbeitest du am Tag.

Schau dir doch erst einmal das ArbZG in Ruhe an und finde heraus, ob bei dir alles in dem gegebenen Rahmen läuft

<A href='http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html' Target=_Blank>Link</a>




-- Editiert von oha am 09.05.2008 12:17:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, abgesehen vom Arbeitszeitgesetz ist das eine Frage, was genau vertraglich vereinbart ist. Und da müsste man schon den Vertragstext wissen.

Mir ist auf Grund deiner Schilderung momentan noch nicht mal klar, ob das Arbeiten an den Wochenenden für dich Überstunden sind oder einfach nur Wochenendarbeit mit Ersatzfreizeit unter der Woche.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zonda
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen.

Wie gesagt im Vertrag steht, das ich mich dazu verpflichte Wochenend-, Freiertags und Mehrarbeit zu leisten.
Mehr nicht.

Ich arbeite 8Std. am Tag, 5 Tage die Woche.
Und meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40Std. laut Vertrag.

Desweiteren habe ich ein Überstundenkonto, worauf ich maximal 40 Überstunden ansammeln darf.
Außerdem habe ich die möglichkeit, mir die Überstunden zu bezahlen lassen.

Viel mehr kann ich momentan auch noch nicht dazu sagen, weil die ganze Situation im Moment noch ziemlich unüberschaubar ist.

-- Editiert von zonda am 09.05.2008 17:13:22

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
weil die ganze Situation im Moment noch ziemlich unüberschaubar ist.


Das ist sie für uns als Außenstehende auch, wenn wir nicht wissen, was wortwörtlich in deinem Vertrag zur Arbeitszeit, deren Lage und zu den Überstunden steht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zonda
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Vertrag steht:

Die wöchentliche Arbeitszeit ohne Pausen beträgt 40 Stunden.
Die Lage der Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Regelungen.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, entsprechend den Erfordernissen und Regelungen, Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zu leisten.

Das wars mehr steht nicht drin.


MFG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Na damit hast du dich doch indirekt verpflichtet, so zu arbeiten wie es der Arbeitgeber festlegt. Ich lese nichts davon, dass deine Arbeit nur von MO-FR stattzufinden hat.

Wenn ihr mündlich vereinbart habt, dass du nur MO-FR arbeitest und am Wochenende nur in (hoffentlich klar definierten) Ausnahmefällen, dann wäre es an dir, nachzuweisen, dass das so vereinbart wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
zonda
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja auch kein Problem ab und an mal am Wochenende zu Arbeiten.
Nur ich habe das Gefühl, das die Ausnahmefälle wohl demnächst eher zur Pflicht werden.

Daher wollte ich wissen, ob ich nun jedes zweite Wochenende abreiten muss.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Daher wollte ich wissen, ob ich nun jedes zweite Wochenende abreiten muss.


Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html

Das betrifft aber nur die Sonntage, nicht die Samstage (= ganz normaler Werktag).

Nach deinem Vertrag kannst du also - mit der Gesetzeseinschränkung für die Sonntage - zumindest jeden 2. Samstag eingesetzt werde.

Was für ne Branche/Täigkeit ist es denn?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
zonda
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Elektronik Branche. Ich muss Schaltschränke verdrahten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.950 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen