Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Es wird in einem Unternehmen ein Wirtschaftsausschuss gebildet. In diesem Wirtschaftsausschuss sitzen nur bedingt qualifizierte Mitarbeiter.
Ein Mitarbeiter, der sich noch am ehesten mit der Thematik auskennt, möchte sich nun vor allem in der Anfangsphase in die bisher gelieferten Zahlen, aber auch in die Pflichten und Rechte des Wirtschaftsausschusses wie auch des Unternehmens einlesen.
Zitat:Die Tätigkeit der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ist ehrenamtlich. Sie haben wie die Mitglieder des Betriebsrats einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts (entsprechende Anwendung der §§ 37 Abs. 2 und 3 BetrVG ).
Nun ist die Frage, inwieweit der Arbeitgeber die Zeit begrenzen kann, die der Mitarbeiter sich um die Themen des Wirtschaftsausschusses kümmern möchte.
Beispiele:
- Der Mitarbeiter (8 Std.) erfüllt an zwei Tagen hintereinander seine Hauptaufgaben in 3 Stunden und beschäftigt sich anschließend die restlichen 5 Stunden mit dem Einlesen in das Thema Wirtschaftsausschuss und teilt dies dem Arbeitgeber auch mit.
- Der Mitarbeiter (8 Std.) nimmt sich jeden Tag in der Woche 3 Stunden Zeit für Themen des Wirtschaftsausschusses und teilt dies dem Arbeitgeber mit.
Befindet sich der Arbeitnehmer noch im Rahmen?
-- Editiert von Dopavin am 08.11.2017 22:02