Wiederruf eines Arbeitsvetrages am ersten Tag

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Avilio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederruf eines Arbeitsvetrages am ersten Tag

Guten Tag

Als Neuling und dringend Hilfesuchender bitte ich um Nachsicht meiner Fragen?

Fakt:

Am Freitag, also Gestern, unterschrieb ich bei einer Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvetrag der am Dienstag nach dem Feiertag in Bayern um 7:30 Uhr los gehen soll.

Nun möchte ich diesen Vertrag aber nicht einhalten und wiederrufen.

Ich hab nun was von der Kündigung am ersten Tag in der Probezeit gehört.

Meine Frage ist nun:

Wie genau kann ich das anstellen, da im Büro erst jemand ab 8 Uhr ist und mein Beginn um halb 8 ist.

Ich möchte um jeden Preis den Vetrag wiederrufen, ohne einer Sperre für eine normale Kündigung zu erhalten.

Wie stelle ich das nun an, dass mir die
Leihfirma da keinen Strick draus dreht.
Diese wird ja mächtig sauer sein und mir sicher nicht gerne entgegen kommen.

Wie muss das nun aussehen, welche Schritte muss ich denn am Dienstag tun und was kommt auf mich zu?

Sorry für meine unbeholfene Art, aber bei mir stürzen gerade die Wände ein.


Danke für das lesen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Einen Arbeits-Vertrag kannst du nicht widerrufen sondern nur kündigen. Natürlich kannst du umgehend am ersten Tag kündigen. Ob du um eine Sperre bei der Arbeitsagentur herum kommst ......

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Grundsätzlich ist eine Kündigung auch vor dem Arbeitsbeginn möglich, und zwar sowohl ordentlich als auch außerordentlich (hierfür ist aber ein außerordentl. Grund erforderlich!).

Die Kündigungsfrist ist jedoch bei einer ordentl. K. einzuhalten!!!

Schauen Sie auch in Ihren AV, ob der Ausschluss der Kündigung vor Beginn der Arbeit evtl. vereinbart ist bzw. eine Vertragsstrafe f.d. Fall der Nichtaufnahme der Arbeit zu zahlen ist.

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-- Editiert hamburger-1910 am 04.01.2014 22:56

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

@a hamburger1910: Avilo muss Dienstag anfangen :~/

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Avilio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat sich erledigt...

Ich geh zum Doc.

Ich leide schon länger an sehr starken Bandscheibenschäden und werde mich nun reparieren lassen.


Die Leihfirma kündigt mir gerne, wenn sie gleich Dienstag merkt, dass ich die kommenden Wochen krank sein werde.

Alles andere kommt nicht in Frage.

Ne Sperre durch eine Kündigung, kann ich mir nicht leisten. Drum wirds mit einer Kündigung am ersten Arbeitstag aus meiner Sicht nichts.

Mit dem AG reden, kann ich vergessen. Es ist eine Zeitarbeitsfirma und die sind da am Dienstag erst mal sauer, werden aber nach Überlegungen sicher gerne meinen Vetrag entweder gleich kündigen oder er ist vielleicht noch nicht mal ausser Haus und den erst gar nicht wirksam werden lassen.

Mal sehen.

Aber mir eröffnet sich keine andere Möglichkeit momentan.

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