Wiedereinstellung - Vergleich

13. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
27Workers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedereinstellung - Vergleich

Hallo @ll,

worauf sollte man bei einem außergerichtlichen Vergleich -Wiedereinstellung - der während des Kündigungsschutzverfahrens vor der 2. Instanz vom AG vorgelegt wird achten? Kennt sich jemand damit etwas aus bzw. hat jemand Erfahrungen damit sammeln dürfen?

Danke.

-- Editiert von 27Workers am 13.12.2006 19:11:47

-- Editiert von 27Workers am 13.12.2006 19:12:15

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du bist doch von einem ra gerichtlich vertreten, oder? das ist doch dessen sache, das angebot zu beurteilen.

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#2
 Von 
27Workers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Rechtsanwälte sind auch nur Menschen und machen Fehler bzw. haben aufgrund der Vielzahl ihrer Fälle nicht immer den notwendigen Überblick bzw. Weitblick! Holst du dir bei einer schwerwiegenden Arztdiagnose keine zweite Meinung ein? Ich schon. Es geht ja um meine Existenz und nicht um die des Anwaltes. Deshalb mein Anfrage hier im Forum.

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#3
 Von 
27Workers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann mir helfen?

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
27Workers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

"viele verschiedene Arbeitsverträge wie Arbeitsverhältnisse. Dann gibts Tarifverträge, die bindend sind. u.s.w."

Was hat deine Antwort mit der eigentlichen Anfrage zu tun?

Einfach mal lesen und nicht nur einen sinnlosen Kommentar abgeben!

:augenroll:



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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
27Workers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In 1. Instanz hat das ArbG die Kündigung für unwirksam erklärt.
Der AG will einen Vergleich vorlegen.
Es gilt der TVÖD.

-- Editiert von 27workers am 20.12.2006 15:10:58

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#9
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
27Workers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

"Ich würde mich da erst einmal zurücklehnen!"

Wenn das mal so einfach wäre - schließlich warte ich schon 14 Monate auf die 2. Instanz!

Und ich weiss aus Gesprächen mit anderen, dass der AG stets vor der 2. Instanz ein Vergleichsangebot vorgelegt hat, damit er kein rechtsgültiges Urteil erhält.

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