Wie sind Kündigungsfristen wenn ich Änderungskündigung nicht unterschrieben habe?

12. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
atos3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie sind Kündigungsfristen wenn ich Änderungskündigung nicht unterschrieben habe?

Wenn ich zum 01.12.2005 eine Änderungskündigung bekomme ddiese nicht unterschreibe zu welchem Zeitpunkt kann mich mein neuer Chef dann kündigen. Ich bin 4,5 Jahre in der Firma wir haben keinen schriftlichen Arbeitsvertrag aber mein Chef hat den Laden mit allen drum und dran verkauft und der neue will und neue Arbeitsverträge geben

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den der neue AG übernehmen muss.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
atos3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe keinen Arbeitsvertrag deshalb weiss ich nicht wie die Kündigungsfristen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
EarlGrey
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo atos 3,

die Kündigungsfrist beträgt bei 2-5 Jahren Betriebszugehörigkeit "einen Monat zum Ende eines Kalendermonats" also ist die Kündigung zum 31.01.06 möglich (Wenn er dich aber z.B. am 29.11 kündigen würde kann der AG zum 31.12 kündigen).

Quelle: BGB §622


Grüße
EarlGrey

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@EarlGrey und woher weißt du wie alt atos ist?

MfG

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#5
 Von 
EarlGrey
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

@venotis:
Du hast Recht das kann ich nicht wissen.--> meine Angaben von oben gelten nur wenn atos3 in 2J von den 4,5 J Beschäftigung über 25 war.

Danke für den Hinweis

EarlGrey

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