Wie ist die rechtliche Situation vom Erhalt der Änderungskündigung bis zum Gerichtsentscheid?

28. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)
Wie ist die rechtliche Situation vom Erhalt der Änderungskündigung bis zum Gerichtsentscheid?

Hallo,

trotz Recherchen blicke in an einigen Stellen bei einer Änderungskündigung nicht durch. So viel weiss ich:

- eine Änderungskündigung ist nichts anderes als eine Beendigungskündigung, mit dem Zusatz, durch Anname der Änderung das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und die Kündigung aufzuheben

- ich habe die Möglichkeit, diese Änderungskündigung anzunehmen und verbleibe im Arbeitsvertrag

- ich habe die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage einzureichen. Wird die Kündigung als rechtmässig angesehen, betrachte ich mich als gekündigt, wird die Kündigung als nicht rechtmässig angesehen, sehe ich mich weiterhin im Arbeitsvertrag

- ich habe die Möglichkeit, Änderungsschutzklage einzureichen. Wird dieser stattgegeben, ändert sich an meinem aktuellen Arbeitsvertrag nichts, wird ihr nicht stattgegeben, tritt die Änderung des Arbeitsvertrages OHNE Kündigung in Kraft

So weit, so gut - oder liege ich falsch? ;)

Nun stelle ich mir vor, mein Chef übergibt mir eine Änderungskündigung. Ich möchte im Unternehmen bleiben (weil's so schön ist) und reiche eine Änderungsschutzklage ein, weil ich mit den Änderungen nicht einverstanden bin und sie für sozial unzumutbar halte. Wie ist die rechtliche Situation vom Erhalt der Kündigung bis zum Gerichtsentscheid?

Frage 1:
Tritt die Änderung erst dann ein, wenn auch die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages greifen würde? Also fiktiv: mein Chef teilt mir am 31.12. mit, daß ich zum 01.02. in unsere Niederlassung in Burundi wechseln soll, meine Kündigungsfrist laut Vertrag ist 6 Monate zum Monatsende. Kündigung generell unwirksam? Änderung verschiebt sich automatisch auf das Ende meiner Kündigungsfrist, will sagen, ich müsste erst zum 01.07. in Burundi arbeiten?

Frage 2:
Ähnliches Beispiel, Chef erwartet aber von mir, daß ich zum 01.07. in Burundi arbeite. Ich will klagen. Die gerichtliche Entscheidung fällt hinter den 01.07., was mache ich dann? Warte ich das Urteil ab? Verkaufe ich Haus und Hof und ziehe nach Burundi?


Vielen Dank


PS: es muss nicht unbedingt das Ausland sein, es darf auch eine innerdeutsche Stadt in grosser Entfernung anstelle von Burundi eingesetzt werden, falls das eine besondere Rolle spielt :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
miffi
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)

es gibt auch die möglichkeit unter vorbehalt anzunehmen , das schützt dich und sichert dir den arbeitsplatz, egal wie das gericht entscheidet:)=

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Wieso das? Eine Kündigung ist eine einseitige Absichtserklärung und bedarf nicht der Zustimmung des Gekündigten.

0x Hilfreiche Antwort

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