Hallo,
ich möchte raus aus meinem momentanen Angestelltenverhältnis, da ich ein besseres Angebot erhalten habe, bei dem ich zudem nicht 3 Std. zum Arbeitsplatz unterwegs bin (wie jetzt).
Da ich nicht einfach kündigen kann (aufgrund von Unterhaltspflichtigkeit gg Ex-Frau u Kinder), würde ich gerne wissen, welcher Weg der Beste ist, um den Weg einer betriebsbedingten Kündigung zu erreichen.
Grüße
Wie führe ich am Besten meine Kündigung herbei?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hast du mal nach nem Aufhebungsvertrag gefragt?
Hallo venotis,
leider verliere ich ja bei einem Aufhebungsvertrag meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld und genaus das wollte ich vermeiden.
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Wieso? Du hast doch schon ein anders Angebot. Wo ist das Problem?
@redbull
wenn du einen neuen job hast, der besser ist, gibt es keine probleme bei unterhaltspflicht. diese mag zwar gesteigert sein bei ku, aber es bleibt dir unbenommen, dich zu verändern.
das gilt, wie @venotis schon schreibt, auch für die arb.agentur.
sunbee
@all:
THX für die raschen Ratschläge!
Ich brauche Arbeitslosengeld, da ich in den ersten Monaten nicht viel verdienen werde - Einlernphase usw.
Durch das Arbeitsamt kann ich dann die ICH-AG Gründung beantragen. Aber eben nur, wenn ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalte und nutze...
Wenn du durch dein Verhalten eine Kündigung verursachst, ist das 'das selbe in grün'. Dann bekommst du auch ne Sperre. Der AG hat ja normalerweise keinen Grund dich zu kündigen.
Ganz nebenbei:
Es gibt keine Ich-AG mehr. Die Unterstützung nennt sich jetzt Existenzgründungszuschuß, die Bedingungen sind nicht dieselben wie bei der Ich-AG.
-- Editiert von hamburgerin01 am 07.01.2007 23:35:06
@redbull
wenn du dir eine existenz aufbauen willst, mach das doch neben deinem job.
so wie du es schilderst, wird die aa sicher keine unterstützung gewähren
du hättest deine arb.losigkeit selbst herbeigeführt ( jetzt ist auch klar, dass du den unterhaltszahlungen so wohl kaum nachkommen könntest u. auch da würd es dann probleme geben)@venotis schreibt es ja schon, es ist das gleiche in gelb als würdest du selbst kündigen. dein ah muß eine arb.bescheinigung ausfüllen u. kündigungsgrund darlegen. eventuell wird die aa dich sogar *auffordern* gegen die kündigung zu klagen. was macht dann wohl ein ag, der dir nur nen gefallen tun wollte? wenn du dadurch wieder eingestellt wärst, wär es sicher nicht die helle freude dort weiter zu arbeiten....
der von @hamburgerin angesprochene existenzgründerzuschuß braucht nicht nur ein ausgearbeitetes konzept, mit prognosen etc, sondern ist ein kann leistung.
ich würd nicht darauf spekulieren, arb.los zu werden, alg zu beziehen und so ein erfolgreiches unternehmen zu gründen
sunbee
... sichere methoden, eine kündigung umgehend herbeizuführen, sind folgende verhaltensweisen:
- vorgesetzte beleidigen
- tätlicher angriff
- .. und mehr dieser art
.. aber dazu raten möchte ich ausdrücklich nicht.
-- Editiert von blaubär49 am 08.01.2007 08:12:07
Aber dann ist die Kündigung trotzdem selbstverschuldet mit den schon aufgezeigten Konsequenzen.
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