Wie Ordentlich Kündigen?

14. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
bindpe82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie Ordentlich Kündigen?

Hallo

Ich möchte bei meiner Firma Kündigen da ich ein besseres Angebot bekommen habe. Wie kann ich ordentlich Kündigen? Reicht ein Einschreiben?Hat jemand villeicht eine Vorlage?

Danke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Entweder persönlich gegen Quittung abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein.

Wenn Du Deinem Chef soweit vertraust, dass er nicht später behauptet, er hätte die Kündigung nicht erhalten, reicht auch ein einfacher Brief.

Als Inhalt reicht ein Einzeiler:
Firmenanschrift, Absender, Datum

Sehr geehrter Herr Chef,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xx.xx.xxx

Unterschrift

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... auf jeden fall eben schriftlich. wie die übergabe erfolgt ist sekundär - persönlich, per boten, per einschreiben, im extremfall einschreiben mit rückschein, wenn es um den nachweis geht, dass man die frist eingehalten hat.

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#4
 Von 
bindpe82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Erstmal danke für die Antworten. Problem ist das ich momentan im Urlaub bin und vor ende des Monats nicht mehr in die Firma komme. Von dem her werde ich dann nur per Brief kündigen können. Ist ein Einschreiben mit Rückschreiben dann das sicherste?
Wie müss die Formulierung dann genau lauten wenn ich zum Monatsende mit der Vereinbahrten Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen will?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Bei einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende kannst Du in die Vorschläge weiter oben als Datum den 30.11.2007 einsetzen. Die Kündigung muss dann spätestens am 31.05.2007 dem AG vorliegen.

Ein Einschreiben mit Rückschein ist das sicherste.

Üblich und angemessen bei einem nicht gestörten Arbeitsverhältnis wäre aber eher die persönliche Übergabe gegen Empfangsquittung.

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#6
 Von 
bindpe82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Mein Arbeitsverhältniss ist eigentlich nicht gestört, es geht nur darum dass ich momentan auf Urlaub bin und ca 250km von meinem Arbeitgeber Entfernt Wohne. Von dem Her werde ich vor dem 1. Nicht mehr in die Firma kommen.
Natürlich werde ich meinem Vorgesetzen vorher telefonisch informieren und dann erst die Kündigung wegschicken. Es geht mir nur darum dass ich nicht noch ein Weiteres Monat verliehre wenn ich erst nach dem 1. die Kündigung einreiche


mfg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Ein Einschreiben mit Rückschein ist das sicherste.


Und was ist, wenn das Einschreiben nicht zugestellt werden kann und dann auch nicht abgeholt wird? Dann gilt es naemlich i.d.R. auch nicht als zugegangen.

Zu Zeiten meiner Selbstaendigkeit gab es auch immer wieder mal Briefzusteller, die es einfach nicht schafften, die Post waehrend meiner wirklich nicht ungewoehnlichen Geschaeftszeiten zuzustellen (Einzelhandel Innenstadt, 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr, spaeter laenger). Die legten dann bei Einschreiben immer ihre Benachrichtigungszettel mit zur normalen Briefpost. War allerdings stets ein Mordstanz, so ein Einschreiben dann auf der Post abzuholen (mehrere Kilometer entfernt, keine Parkplaetze u.s.w.). Irgendwann habe ich das dann nicht mehr mitgemacht und Einschreiben Einschreiben sein lassen. Natuerlich nicht bei amtlichen Hinterlegungsbescheiden oder bei vorher angekuendigten Einschreiben, sonst aber schon. Wer was von mir wollte, konnte mich ja auf allen moeglichen fuer mich bequemeren Wegen ereichen. Den Zirkus mit der Abholung von unangekuendigten Einschreiben habe ich mir jedenfalls erspart.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bindpe82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Cam

In meiner Firma gibt es eine Sekretären. Die wird ja das einschreiben auch entegen nehmen können oder??
Es muss doch auser den PErsöndlichen weg noch eine andere sichere möglichkeit der zustellung geben




mfg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wenn man sich sicher ist, dass das Einschreiben auch zugestellt werden kann, dann ist so ein Einschreiben mit Rueckschein natuerlich okay. Sonst waere ein Einwurfeinschreiben besser (dieses gilt mit dem Einwurf in den Empfaengerbriefkasten als zugestellt). Die sicherste Form der Zustellung ist natuerlich die ueber einen Gerichtsvollzieher. Ist gar nicht so teuer, wie man denken mag. Allerdings duerfte sich dieser Aufwand nur dann lohnen, wenn man damit rechnen muss, dass der AG Faxen macht.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Es reicht auch ein einfacher Brief, wenn der AG dann den Eingang schriftlich bestätigt.

Was auch immer Du genau machst. Wichtig ist, dass Du beweisen kannst, dass die Kündigung auch angekommen ist und wann sie angekommen ist. Für einen Verlust auf dem Postweg bist Du verantwortlich. Diese Beweispflicht gilt natürlich auch nur für den Fall, dass der AG später bestreitet, die Kündigung bekommen zu haben.

Ich halte hier das Einschreiben mit Rückschein bei vorheriger telefonsicher Ankündigung für ein angemessenes Vorgehen.

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