Hallo Ihr Gescheiten,
was gilt eigentlich, wenn man sein Kündigungsjahr zwar ausdrücklich "freigestellt" ist, aber nirgends im Vertrag steht, ob diese Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist?
Hab nichts Konkretes gefunden. Überall steht nur entweder oder, kennt sich jemand aus?
Gruß Martha
Widerrufliche/unwiderrufliche Freistellung ???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die unwiderrufliche Freistellung muss m.W. ausdrücklich erklärt worden sein - somit sollte eine Freistellung ohne irgendeine Erläuterung oder ohne Zusatz widerruflich sein, scheint mir.
Danke!
Also muss ich immer damit rechnen, vom AG bei Engpässen geholt zu werden??
Macht es evtl. einen Unterschied, dass ich nach der Kündigungszeit noch meine Abfindung als Freistellung, also noch mal 17 Monate volles Gehalt bekomme? Das widerspräche sich aber dann in sich selbst oder hab ich einen Denkfehler?
Gruß Martha
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Steht was zur Anrechnung von Urlaub und sonstigen Ansprüchen in der schriftlichen Vereinbarung zur Freistellung?
...unter Einbringung des Resturlaubs u. Sonderzahlungen wird bis Ende der Freistellung ungekürzt Gehalt gezahlt...
Hat das damit was tun? Hab ich doch eine Chance, nicht mehr "geholt" zu werden, ich würde nämlich gerne
2 Wochen verreisen wollen...dürfen... können..
Gruß Martha
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten