Wichtige Gründe für Kündigung ( Auszubildene) der Ausbildungstelle nach der Probezeit

21. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Toto1980
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)
Wichtige Gründe für Kündigung ( Auszubildene) der Ausbildungstelle nach der Probezeit

Hallo, die Tochter volljährig! macht duales Studium im Fitnessstudio. Im Studio gibt es erhebliche Missstände, sodass sie sich nicht mehr wohl fühlt und gerne den Betrieb wechseln würde. Der Ausbildungsvertrag ist mit der Schule abgeschlossen, in dem der Ausbildungsbetrieb mit eingetragen ist. In einer Zusatzvereinbarung ist veranlasst, das bei normaler Kündigung die Studiengebühren dem Betrieb rückerstattet werden müssen, es sei denn, es gibt wichtige Gründe für die Kündigung.
Hier ein paar mögliche wichtige Gründe:

-Putzen des Studios inklusive Toiletten und Fenster
-freitags samstags sonntags Betrieb nur von einem Azubi geführt.
-Azubi schließt halbe Stunde morgens vor Studioeröffnung auf und bekommt Zeit erst ab Öffnungszeiten gerechnet.
-Ausbilder nur ein bis zweimal die Woche sporadisch da, als "Ausbilder" ist ein Auszubildender im 3. Ausbildungsjahr da.
-Ausbildungsplan ist nicht vorhanden
- Ausbilder (Inhaber des Studios) verlangte bei Krankmeldung, wenn es nichts ansteckendes ist zur Arbeit zu kommen.
- keine planbare Freizeit, da Schichtpläne nur 2 Wochen im voraus erstellt werden.
- frei Samstage als Ausgleichstage für Sonntagsarbeit
- nach 3-4 Monaten Ausbildungsdauer schon alleine Kunden an den Geräten einweisen und EMS Trainings geben.

Sind dort mögliche Gründe, um den Ausbildungsvertrag zu kündigen, ohne die Studiengebühren zurückzahlen zu müssen??
Die Tochter ist schon nervlich ziemlich angeschlagen und würde gerne den Betrieb wechseln, eine andere Stelle hätte Sie


VG

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ein paar Fragen vorab.

1. Wurde die Missstände beim Ausbildungsbetrieb jemals bemängelt?
2. Wurde die Schule jemals über die Missstände informiert?
3. Wurde dazu aufgefordert die Missstände zu beheben?

p.s.
Ihr erster Punkt (Putzen) kann durchaus zu den Pflichten des Personals gehören.

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#2
 Von 
Toto1980
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

zu 1. dem Ausbildungsbetrieb interessieren die Missstände nicht, weitere Mitarbeiter haben darauf gekündigt
zu 2. Tochter hat die Missstände vor einer Woche dem Schulsekretariat gemeldet, die sagen, dass man nur mit wichtigen Gründen kündigen kann. ( Schule fehlen bei Kündigung 330 Euro jeden Monat). Es wird im Betrieb erzählt, dass Schreiben über Missstände von der Schule zerrissen werden und im Müll landen.
zu3. Missstände wurden angesprochen aber ignoriert

Ich weiß ja nicht, aber im Vertrag steht das keine Tätigkeiten ausgeführt werden müssen, die nicht in den Tätigkeitsbereich des Ausbildungszweig FitnessÖkonom fallen. Weiß nicht, ob Toiletten putzen und Fensterputzen ständig dazugehören??

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Der Begriff "Wichtiger Grund" stellt schon hohe Ansprüche an eine außerordentliche Kündigung, denn nur die wäre legal möglich. Die Gründe reichen m.E. keinesfalls aus für so eine Kündigung.

Aber: hier kann gut und zeitnah auf eine Aufhebungsvertrag hingearbeitet werden. Indem Ihre Tochter eben die Dinge, die rechtswidrig sind, nicht mehr macht.
Ihre Tochter sollte dem Chef im ersten Schritt erklären, dass sie die Toiletten nicht mehr putzt. Toilettenputzen ist kein Bestandteil einer Ausbildung.
Als zweites fängt sie dann an zu arbeiten, wenn es als Arbeitszeit angerechnet wird. Also entweder die halbe Stunde zählt oder sie erscheint mit Arbeitsbeginn eine halbe Stunde später.
Die beiden Punkte dürften reichen, um den Arbeitgeber in die Situation zu bringen, dass er auf die Fortsetzung der Ausbildung keinen Wert mehr legt. Und dann kann man ja ohne Probleme einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
Toto1980
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Das hört sich schon mal gut , aber entbindet ein Aufhebungsvertrag auch die Rückzahlungsvereinbarung der Studiengebühren?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

In einem Aufhebungsvertrag kann man alles Mögliche vereinbaren, auch diese Rückzahlungsfragen - da würde übrigens der Wortlaut interessieren.
Ansonsten schlage ich vor, die Liste an Unzuträglichkeiten zu sortieren und zu gewichten.
- arbeitsrechtlich Unzulässiges ist etwas anderes als Unangenehmes
- Notwendiges in Blick auf das Ausbildungsziel Ist vs. Soll.

Die These ist doch offenbar: Tochter wird dort nicht ausgebildet, sondern als billige Arbeitskraft verheizt. Das muss rausfallen, wenn die Aufstellung Sinn ergeben soll.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wenn Ihre Tochter sich wie von mir angeraten verhält, dann dürfte der Arbeitgeber ein gesteigertes Interesse haben, sie los zu werden. Wenn er sie nicht mehr ausnutzen kann wie gewohnt, hat er sicher kein Problem damit, auf die Rückzahlung des Geldes zu verzichten und dies auch in den Vertrag zu schreiben.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Toto1980
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Das sind billige Arbeitskräfte da.
Der Inhaber betreut 2 Studios, hat für 2 Studios 2 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, 2 geringfügig Beschäftigte und 12 Azubis.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Toto1980):
Der Ausbildungsvertrag ist mit der Schule abgeschlossen, in dem der Ausbildungsbetrieb mit eingetragen ist. In einer Zusatzvereinbarung ist veranlasst, das bei normaler Kündigung
die Studiengebühren dem Betrieb rückerstattet werden müssen,


Das hört sich schon nicht zulässig an. Das würde ich prüfen lassen.



2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Kann es sein, dass es sich gar nicht um eine "normale" Ausbildung handelt, sondern um ein Duales Studium?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Toto1980
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Toto1980):
Hallo, die Tochter volljährig! macht duales Studium im Fitnessstudio.
VG

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Toto1980
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Tochter meint, das er sich auf einen Aufhebungsvertrag nicht einlassen wird, weil ihn das nicht interessieren würde.

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Toto1980
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hart bleiben ist ein so eine Sache, wie gesagt, ihn interessiert da nicht viel und er kann bei den Gesprächen so fies werden, dass meine Tochter anfängt zu heulen.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wenn der Chef so fies ist, dass er Ihre Tochter zum Weinen bringt, dann sollte diese überlegen, ob sie am nächsten Tag nervlich überhaupt in der Lage ist zu arbeiten. Niemand muss seine Nerven wegen der Arbeit verlieren.

Es wird den Chef natürlich interessieren, wenn Ihre Tochter nicht mehr eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn umsonst die Vorarbeiten macht. Sie muss ja nur mitteilen, dass sie mit Beginn der Arbeitszeit anfängt zu arbeiten und nicht in ihrer Freizeit.
Und es wird den Chef interessieren, wenn Ihre Tochter ihm mitteilt, dass sie nicht mehr putzt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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