Werkstudent - keine Lohnfortzahlung bei Urlaub

14. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Werkstudent - keine Lohnfortzahlung bei Urlaub

Hallo zusammen,

ich bin Student an einer Hochschule in Bayern und arbeite nebenbei bei einem großen Unternehmen in der Verlagsbranche. (Umsatz ~ 3 Mrd. Euro)

Das Problem um welches es geht ist die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und das Nichtzahlen von Weihnachtsgeld.

Meine Arbeitsaufnahme als Werkstudent war am 03. November 2008 für ein halbes Jahr befristet.
Seit April 2009 bin ich unbefristet angestellt.

Laut Vertrag wurde eine spezielle Regelung bezüglich des Urlaubsanspruchs bzw. der Entgeltfortzahlung bei Urlaub genannt.
->"Mit dem vereinbarten Stundenentgelt sind die Jahresleistungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie der Urlaubsanspruch abgegolten,"

Es ist so, dass seit meinem Eintritt in das Unternehmen zwar Urlaubsanspruch besteht, für diese Zeit aber kein Geld gezahlt wird.
Den Betriebsrat habe ich bereits kontaktiert, dieser meinte es hat vor einigen Jahren eine Regelung für die Werkstudenten gegeben, dass das Gehalt nach einem halben Jahr, pro Stunde um 50 cent angehoben wird. Zumindest in den ersten beiden Halbjahren erfolgte diese Erhöhung, der nächste und letzte Gehaltsschritt von ca. 80 cent erfolgt dann wieder nach einem Jahr.

Diese Regelung ist zwar einerseits ok, auf der anderen Seite in meinem speziellen Fall nicht sehr praktikabel. Ich arbeite während des Studiums das komplette Semester zwischen 15-20 Stunden pro Woche und während den Semesterferien Vollzeit. Da ich für meinen Lebensunterhalt (Miete etc.) selbst aufkommen muss, kann ich mir natürlich nicht leisten unbezahlten Urlaub zu machen.
Somit ergibt es sich, dass ich entweder arbeiten gehe oder in die Vorlesung und zwar das ganze Jahr ohne einen Tag Urlaub.

Ich möchte bei dem Unternehmen weiter angestellt bleiben, aber auf die Lohnfortzahlung im Urlaub und das Weihnachtsgeld kann und möchte ich nicht mehr verzichten.

So ein riesiges Unternehmen kann es sich leisten seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und sollte mir auch gefälligst das bezahlen.

--> Könnt ihr mir sagen wann die Verjährung einsetzt bezüglich der nachträglichen Forderung des Urlaubsentgelts/Weihnachtsgeld?
--> Habt ihr einen Vorschlag wie ich am besten zu meinem Recht komme?
--> Vielleicht kann jemand gleich ein paar § mit rein packen sofern er welche kennt die zu diesem Thema passen.

Ich sag schonmal vielen Dank und bis demnächst...


-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

die bezahlung des urlaubs kann auch einzelvertraglich nicht ausgeschlossen werden. bei einem so großen unternehmen werden das die personalverantwortlichen aber auch wissen.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo blaubär,

danke für deine Antwort. Mir war auch bewusst dass sie das nicht ausschließen können.
Meine Frage ist halt, ich stand letztes Jahr und auch 2008 während den Klausuren für 2-3 Wochen mit Urlaub im Arbeitsplan. Geld für diese Zeit habe ich nicht erhalten.

Kann ich das Geld nachträglich einklagen und welche Verjährungsfristen gäbe es hierzu?

Früher haben auch Werkstudenten Urlaubsgeld bekommen bei diesem Unternehmen, "normale Angestellte" bekommen dieses auch.
--> Kann ich dieses für mich ebenfalls einklagen?

Um "bezahlten Urlaub" zu machen muss ich mich bisher krank melden, was ich ehrlich gesagt beschissen finde. Auch alleine schon aus Einstellungsgründen. So etwas belastet auch psychisch.
Das Unternehmen ist ein christliches Unternehmen die sich eine goldene Nase verdienen und ich möchte jetzt meine Rechte durchsetzen.

Ich würde mich natürlich sehr darüber freuen wenn ich hier vorab schon ein paar Informationen über Verjährung und Anspruch auf das Urlaubsgeld erhalten könnte.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Was noch eine Frage aufwirft, in meinem Werkstudenten-Vertrag steht, dass ich ab dem ersten Tag bei Krankheit ein Attest vom Arzt brauche.

Ich war im Mai 1.Tag krank und meine Vorgesetzte meinte, evtl. unwissenderweise, dass ich dafür keines benötige, denn im Infoboard des Unternehmens steht "ab dem 3 Tag wird eine AU benötigt".
Jetzt hat die Personaldame gemeint im Vertrag von mir steht "am 1 Tag" und jetzt wollen sie mir das Geld für diesen Tag nicht bezahlen...

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

beim letzten anzufangen: ja, der AG kann die Au vom ersten tag an verlangen.
zu den verjährungsfristen: zunächst einmal gelten die drei jahre nach bgb. allerdings könnte es sein, dass ein tv ausschlussfristen vorsieht. du solltest es versuchen, denke ich. wenn in dem unternehmen auch urlaubsgeld gezahlt wird oder wurde, bedürfte es eines sachgrundes, bestimmte AN davon auszunehmen. auch das geld würde ich fordern.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo blaubär,

vielen Dank für deine Einschätzung. Finde es super dass du hier so zahlreiche Hilfestellungen gibst! ;)
Habe schon einige Beiträge gelesen.

Finde ich den § im BGB bei Verjährungsfristen oder in welchem Bereich müßte ich wohl schauen?

Ich werde nach meinen Prüfungen am 13.7. einen Anwalt im Bereich Arbeitsrecht beauftragen. Bin mal gespannt was dort herauskommen wird.
Ergebnisse werde ich dann hier rein schreiben.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.674 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen