Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Vor meiner Schwangerschaft habe ich 40 Stunden/Woche gearbeitet. Nach meiner Elternzeit wurde ich gekündigt. Da ich wegen der Betreuung meines Kindes keine Vollzeitbeschäftigung annehmen möchte, bin ich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend für 25 Stunden/Woche gemeldet.
Jetzt bekam ich den Bewilligungsbescheid und stellte fest, dass ich weniger Arbeitslosengeld erhalte (Arbeitsentgelt : 40 Stunden x 25 Stunden= neues Arbeitsentgelt), da ich mich nicht als arbeitssuchend für 40 Stunden/Woche gemeldet habe.
Vorher habe ich auch immer Volltags gearbeitet.
Es kann ja nicht sein, dass ich trotz höherer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (wegen Ganztagsjob) weniger Arbeitslosengeld beziehe, weil ich ab jetzt dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehe!!!
Oder bekommen Arbeitslose, die vorher in Teilzeit gearbeitet haben mehr Arbeitslosengeld, wenn sie sich nur als Vollzeitarbeitssuchend eintragen lassen???
Vielen Dank für eine baldige Antwort.
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Weniger ALG bei Teilzeit,obwohl vorher Vollzeit gearbeitet wurde
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Unter Punkt 6.4 im Merkblatt für Arbeitslose heisst es :
" Arbeitslosengeld und -hilfe verringern sich, wenn Sie nicht mehr in die Zahl von Arbeitsstunden leisten können, die Sie im Bemessungszeitraum geleistet haben (z.B. wenn Sie wegen Betreuung eines Kindes oder(...) nur noch halbtags arbeiten können)."
Ich glaube nicht, dass Arbeitslose die Teilzeit gearbeitet haben, mehr bekommen, wenn sie nun eine Vollzeitstelle suchen.
Hallo, das stimmt. Du bekommst nur das volle Arbeitslosengeld (67 % vom letzten Netto), wenn Du auch Vollzeit zur Verfügung stehst. Das Arbeitsamt will dann auch wissen, wer Dein Kind betreut (Nachweis).
Ich arbeite gerade an dieser Problematik (arbeitslos nach Elternzeit) – mailst Du mich mal an?? Keine Sorge: Keine Werbung oder so! Gruß, RoterRauch
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Hallo! Wurdest Du gekündigt, weil Du Teilzeit arbeiten wolltest? Falls dies der Fall war, ist es meines Wissens so, das dies nicht so einfach möglich ist. Eine größere Firma muss in der Lage sein dir eine Teilzeitstelle zur Verfügung zu stellen. Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz hast du natürlich nicht mehr. Es gibt meines Wissens auch ein Recht auf Teilzeit, falls keine betrieblichen Gründe dagegenstehen. Das Argument betriebliche Gründe ist in einer großen Firma schwer zu halten. Also falls dies der Kündigungsgrund war, würde ich mich bei einem Anwalt erkundigen. Die Chancen stehen da sehr gut.
Gruß Michaela
Vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen...Schade, dass die Agentur für Arbeit es versäumt hat, seine Kunden darüber aufzuklären.
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-- Editiert von Beate1969 am 09.03.2004 19:31:46
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